RS Vwgh 1998/2/19 98/16/0026

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Veröffentlicht am 19.02.1998
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §18 Abs2 Z1;
ZPO §204;

Rechtssatz

Bei einem synallagmatischen Verhältnis (hier Kaufvertrag) ist die Leistung - nicht aber ihre Gegenleistung - in die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr einzubeziehen (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Die Gerichtsgebühren/5, § 18 GGG, E 19, 20).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160026.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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