RS Vwgh 1999/7/5 98/16/0355

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Veröffentlicht am 05.07.1999
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §18 Abs1;
GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
GGG 1984 TP1 Anm2;
ZPO §204;
ZPO §433 Abs1;

Rechtssatz

Auch Prozessvergleiche zugunsten Dritter bewirken eine Erweiterung des Streitgegenstandes (Hinweis E 18.4.1997, 97/16/0074). Dass zwischen einer der Prozessparteien und dem durch den Vergleich begünstigten Dritten auch ein prätorischer Vergleich hätte geschlossen werden können, steht der Gebührenpflicht nicht entgegen (Hinweis E 21.1.1998, 97/16/0232).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160355.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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