Begründung: Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof mit einer zulässigen Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Gerichtes zweiter Instanz wurde über das Vermögen des Beklagten mit Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 11.Dezember 1995 zu AZ 41 Se 3/95 das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und Rechtsawältin Dr.Ulrike B***** zum Masseverwalter bestellt. Rechtliche Beurteilung Die Konkurseröffnung ist auch im Rechtsmit... mehr lesen...
Norm: IO §7 KO §6KO §7 ZPO §159 ZPO §164 ZPO §165 IO § 7 heute IO § 7 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 7 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 7 gültig von 01.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der ehemals Beklagten in der Zeit vom 1.2.1969 bis 31.5.1994 als Buchhalterin mit einem monatlichen Bruttolohn von S 20.917,-- beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde von der ehemals Beklagten mit Schreiben vom 28.1.1994 zum 31.5.1994 aufgekündigt; am 31.5.1994 wurde gegenüber der Klägerin die fristlose Entlassung ausgesprochen. Mit ihrer am 8.6.1994 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin zuletzt, die Beklagte zur ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines gerichtlichen Vergleiches betrieb der Beklagte gegen den Kläger mehrere Exekutionsverfahren zur Hereinbringung von Geldforderungen. Das Erstgericht erklärte in Stattgebung der zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Oppositionsklagen den betriebenen Anspruch des Beklagten aus diesem Vergleich für erloschen. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichtes und sprach aus, daß die Revision in einem Verfahren unzulässig, im ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 12.3.1996, 2 Cg 340/95a-7, das Verfahren über die von der Beklagten eingebrachte außerordentliche Revision wegen der vom Beklagten als Kläger zu 2 Cg 340/95a eingebrachten Wiederaufnahmsklage gemäß § 545 Abs 1 ZPO unterbrochen und den Obersten Gerichtshof davon gemäß § 544 Abs 2, § 545 Abs 2 ZPO verständigt. Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 12.3.1996, 2 Cg 340/95a-7, das Ver... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof mit außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das bestätigende Berufungsurteil wurde über das Vermögen der beklagten Partei mit Beschluß des Handelsgerichts Wien vom 29.Jänner 1996 zu AZ 4 S 105/95 der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Mag.Norbert Abel zum Masseverwalter bestellt. Rechtliche Beurteilung Die Konkurseröffnung ist auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu berü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im gegenständlichen Revisionsverfahren geht es (nur noch) um die Anfechtung eines Beschlusses der Generalversammlung der R***** Gesellschaft m.b.H.vom 22.6.1994 folgenden Inhalts: "Die Gesellschafter Johann K***** und Eduard W***** beschließen, daß das fehlende Stammkapital des Georg B***** in Höhe von S 250.000,-- (zweihundertfünfzigtausend) an die GmbH zu bezahlen ist. Zur Klagsführung wird Dr.Peter K***** beauf... mehr lesen...
Norm: ZPO §159 ZPO §163 KO §6KO §7KO §7 Abs3 ZPO § 159 heute ZPO § 159 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ZPO § 159 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 ZPO § 163 heute ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Verfahren wurde während des Laufes der Revisionsfrist durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der beklagten Firma Alois R***** am 16.9.1994 unterbrochen. Am 11.7.1995 beantragte der Masseverwalter die Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens und erhob gleichzeitig eine Revision. Die eingeklagte Forderung wurde erst am 8.9.1995 als Konkursforderung angemeldet. Eine nachträgliche Prüfungstagsatzung hat b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wird nach Vorlage der Revision an den Obersten Gerichtshof über das Vermögen einer Partei das Konkursverfahren eröffnet und betrifft der Rechtsstreit ein zur Konkursmasse gehörendes Vermögen, dann ist während der Unterbrechung des Verfahrens nicht über die Revision zu entscheiden; die Akten sind vielmehr vorerst unerledigt dem Erstgericht zurückzustellen. Die durch die Konkurseröffnung eingetretene Unterbrechung des... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vertreter der beklagten Partei, Rechtsanwalt Dr.Ronald Itzlinger, hat laut Mitteilung der Rechtsanwaltskammer für Niederösterreich mit Wirkung vom 6.3.1995 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet (§ 34 Abs 1 lit d RAO). Gemäß § 160 Abs 1 ZPO tritt in diesem Fall, insoweit als die Vertretung durch Rechtsanwälte geboten ist, eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Wiederaufnahme ein. Dies ist v... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof mit einer zulässigen Revision der beklagten Partei gegen den bestätigenden Teil des Teilurteiles des Gerichtes zweiter Instanz wurde über das Vermögen der beklagten Partei mit Beschluß des Landesgerichtes St.Pölten vom 30.Jänner 1995 zu AZ 8 S 8/95 der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr.Wolfgang S***** zum Masseverwalter bestellt. Rechtliche Beurteilung Die Konkurseröffnung ist auch ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Provisorialverfahrens ist die Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, welchen der Kläger aus einem Verstoß der Beklagten gegen § 1 UWG ableitet. Gegenstand des Provisorialverfahrens ist die Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, welchen der Kläger aus einem Verstoß der Beklagten gegen Paragraph eins, UWG ableitet. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab. Nach Vorlage des dagegen vom Kläger erhobenen Rekur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nachdem die beklagte Partei gegen das berufungsgerichtliche Urteil die außerordentliche Revision erstattet hatte, eröffnete das Landesgericht Klagenfurt mit Beschluß vom 2.11.1994, GZ 5 S 141/94-3, über das Vermögen der beklagten Partei den Konkurs. Gemäß § 7 Abs 1 KO werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Gemeinschuldner Kläger oder Beklagter ist, mit Ausnahme der in § 6 Abs 3 KO bezeichneten ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof mit einer zulässigen Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Berufungsgerichts wurde über das Vermögen der beklagten Partei mit Beschluß des Handelsgerichts Wien vom 4.November 1994 zu AZ 3 S 309/94 der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr.Eva Rieß zum Masseverwalter bestellt. Die Konkurseröffnung ist auch im Rechtsmittelverfahren amtswegig zu berücksich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über das Vermögen des Klägers ist nach Einbringung der Revision mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 16.9.1994, S 82/94-2, der Konkurs eröffnet worden. Gemäß § 7 Abs 1 KO werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Gemeinschuldner Kläger oder Beklagter ist, mit Ausnahme der in § 6 Abs 3 KO bezeichneten Streitigkeiten durch die Konkurseröffnung unterbrochen. Wird während des Revisionsverfahren... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Provisorialverfahrens ist die Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, welchen der Kläger aus einem Verstoß der Beklagten gegen § 1 UWG ableitet. Gegenstand des Provisorialverfahrens ist die Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, welchen der Kläger aus einem Verstoß der Beklagten gegen Paragraph eins, UWG ableitet. Über das Vermögen des Klägers wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 3.3.1994, S 31/9... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Berufungsgerichtes wurde dem Kläger zu Handen seines Vertreters am 3.1.1994 zugestellt. Am 31.1.1994 überreichte der Klagevertreter den Revisionsrekurs, der an die beklagte Partei am 3.2.1994 zugestellt wurde. Am 9.2.1994 überreichte der Beklagtenvertreter die Revisionsrekursbeantwortung. Mit Beschluß vom 3.3.1994 wurde über das Vermögen des Klägers das Konkursverfahrens eröffnet und Dr.Günther M***** zum Masseverwalter bestellt. R... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde dem Kläger zu Handen seines Vertreters am 30.Juli 1993 zugestellt. Am 25.August 1993 überreichte der Klagevertreter die Revision, die der beklagten Partei zu Handen ihrer Vertreter am 30.August 1993 zugestellt wurde. Am 20.September 1993 wurde über das Vermögen des Klägers der Konkurs eröffnet; am 23. September 1993 überreichte die beklagte Partei die Revisionsbeantwortung. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über das Vermögen des Beklagten ist nach Einbringung des Revisionsrekurses mit Beschluß des Landesgerichtes Wels vom 6.9.1993, S 104/93-5, das Konkursverfahren eröffnet worden. Gemäß § 7 Abs 1 KO werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Gemeinschuldner Kläger oder Beklagter ist, mit Ausnahme der in § 6 Abs 3 KO bezeichneten Streitigkeiten durch die Konkurseröffnung unterbrochen. Der von der Klägeri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof mit einem zulässigen (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) Rekurs des Klägers gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes wurde über das Vermögen der beklagten Parteien mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 2. April 1993 zu AZ S 26/93 und S 27/93 der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr.Peter Zumtobel zum Masseverwalter bestellt. Die Konkurseröffnung ist auch im Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen das Berufungsurteil hat der Kläger am 2.April 1992 eine zulässige Revision eingebracht; die beklagte Partei hat beantragt, ihr nicht Folge zu geben. Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof wurde vom Landesgericht Innsbruck am 27.November 1992 über das Vermögen der beklagten Partei zu S 121/92 der Anschlußkonkurs eröffnet. Wird nach Vorlage der Revision an den Obersten Gerichtshof über das Vermögen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ auf Grund des von der klagenden Bank vorgelegten, von den beiden Beklagten als Akzeptanten unterschriebenen Wechsels vom 27.3.1992 antragsgemäß den Wechselzahlungsauftrag vom 1.4.1992 über S 1,200.000,-- sA. Dagegen erhoben die Beklagten folgende Einwendungen: Die Abdeckung ihrer Schuld bei der klagenden Bank geschehe derzeit im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens, in dem ein Meistbot von S 17,500.000,-- erzielt worden sei. Die klag... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft mbH begehrte vom Beklagten aus dem Titel der Bereicherung die Zahlung von S 130.843,90 abzüglich eines vom Beklagten ersiegten Kostenbetrages in der Höhe von S 44.909,40. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 30. 7. 1991 wurde das Klagebegehren abgewiesen. Dagegen erhob die Klägerin am 5. 9. 1991 Berufung, der Beklagte erstattete am 7. 10. 1991 Berufungsbeantwortung. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 21. 10. 1991 wurde über das Vermöge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stanisa N*****, ***** vertreten durch Dr. Peter Wrabetz, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Verlassenschaft nach ***** Slavica N*****, ***** wegen Einwendungen gemäß § 35 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die beklagte Partei zur Zahlung von restlichem Entgelt, Urlaubs- und Kündigungsentschädigung zu verpflichten. Die von der beklagten Partei erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit wurde vom Erstgericht mit Beschluß vom 16.Jänner 1989 zurückgewiesen. Das Rekursgericht sprach mit Beschluß vom 5.Juli 1989 aus, daß das Verfahren unterbrochen ist, weil vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 2.Juni 1989 über das Vermögen der beklagten Par... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin behauptet, daß sich die Erstbeklagte vor allem mit dem Verkauf "von Werbezeiten und Werbesendungen" an Rundfunk- und Fernsehanstalten befasse, insbesondere an die Zweitbeklagte, welche die von der Erstbeklagten gestalteten Sendungen von Italien aus nach Österreich ausstrahle. Durch das rechtswidrige Ausstrahlen zahlreicher Spielfilme in deutscher Sprache, an denen die Klägerin ausschließlich Werknutzungsrechte für Österreich besitze, verletzten die Bekl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat im vorliegenden Verfahren einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung, aliquote Sonderzahlungen und Abfertigung mit der
Begründung: erhoben, er sei von der Beklagten ungerechtfertigt entlassen worden. Am 25.April 1990 brachte die Beklagte gegen das Urteil des Berufungsgerichtes Revision ein; der Kläger beantragte, der Revision nicht Folge zu geben. Am 16.Mai 1990 wurde vom Landesgericht Klagenfurt über das Vermögen der Beklagten zu 5 S 82/90 das Konkursv... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Hartberg vom 6.7.1987 (AZ 1 C 19/87p) aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Er und die geschiedene Ehefrau sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaften EZ 431, 473 und 521, KG Sebersdorf. Der Mann ist überdies Alleineigentümer der Liegenschaften EZ 735 KG Neustift und EZ 131 KG Gerersdorf, Grundbuch Güssing. Auf dem Grundstück 1149/2 der EZ 431 KG Sebersdorf befindet sich das Einfamilienhaus S... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Erstbeklagten ist nach Vorlage des Aktes mit der von den beklagten Parteien erhobenen Revision und der von der klagenden Partei erstatteten Revisionsbeantwortung an den Obersten Gerichtshof mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 30.8.1989, 5 S 81/89-2, das Konkursverfahren eröffnet worden. Der Oberste Gerichtshof hat in Unkenntnis dieser Konkurseröffnung mit Urteil vom 7.11.1989 auch über die von der Erstbeklagten erhobene Revision entschied... mehr lesen...