Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 GRBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 271-281 von 281

RS OGH 1993/9/22 13Os144/93

Norm: GRBG §2 Abs1
Rechtssatz: Zur Prüfung des Fortbestandes des für den Zeitpunkt der Versetzung in den Anklagestand zu bejahenden dringenden Tatverdachtes als Voraussetzung der weiteren Anhaltung in Untersuchungshaft ist im Stadium der Hauptverhandlung in erster Linie das erkennende Gericht berufen, das kompetenzmäßig erstmals in der Lage ist, hiebei die ihm unmittelbar mündlich vorgetragenen Beweise frei zu würdigen, wobei freilich im geschw... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1993

TE OGH 1993/8/30 14Os137/93

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Entscheidung | OGH | 30.08.1993

RS OGH 1993/7/28 13Os111/93

Norm: GRBG §2 Abs1StPO §193 Abs5
Rechtssatz: Eine mißbräuchliche, dem Sinn des Gesetzes widersprechende Anwendung der Bestimmung des § 193 Abs 5 StPO, die davon ausgeht, daß Hauptverhandlungen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung der Haftfristen anberaumt werden, kann als Grundrechtsverletzung im Sinne des § 2 Abs 1 GRBG angesehen werden. Ein solcher Mißbrauch ist jedoch hier nicht gegeben, weil durch den Hauptverhandlungstermin dem Angeklagten... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.07.1993

RS OGH 1993/2/19 15Os19/93, 13Os16/93

Norm: GRBG §2 Abs1StPO §193 Abs4
Rechtssatz: § 193 Abs 4 StPO räumt dem Gerichtshof zweiter Instanz die Befugnis ein, innerhalb der dort normierten Grenzen die zulässige Dauer der Untersuchungshaft nach den Erfordernissen des Einzelfalles zunächst kürzer, sodann aber nötigenfalls auch länger zu bestimmen. Durch die weitere Verlängerung erst nach Ablauf der zunächst kürzer bestimmte (richterlichen) Haftfrist allein wird das Grundrecht auf persö... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.02.1993

RS OGH 1993/2/17 13Os18/93 (13Os25/93), 14Os137/93, 14Os175/93, 14Os38/00

Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §7GRBG §8StPO §180 Abs1
Rechtssatz: In Stattgebung der Grundrechtsbeschwerde Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Rückverweisung zur neuerlichen Entscheidung an das OLG (unter Zuspruch von Kosten nach § 8 GRBG), wenn es an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage - hier: keine
Begründung: des dringenden Tatverdachts - für die Prüfung der Frage, ob eine Grundrechtsverletzung vorliegt, fehlt. Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1993

RS OGH 1993/2/11 13Os16/93, 11Os136/06v, 13Os122/08b, 11Os51/20i

Norm: BVG pers Frh Art1 Abs2GRBG §2 Abs1MRK Art5 Abs1 III1MRK Art5 Abs1 III2
Rechtssatz: Aus der Bezugnahme in Art 5 Abs 1 MRK ebenso wie in Art 1 Abs 2 BVG pers Frh auf die "gesetzlich vorgeschriebene Weise" folgt, dass bei der Entscheidung über eine Grundrechtsbeschwerde nicht nur zu prüfen ist, ob die angefochtene gerichtliche Entscheidung oder Verfügung mit den einschlägigen Verfassungsbestimmungen (Art 5 MRK und BVG pers Frh) im Einklang s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1993

RS OGH 1993/2/11 13Os16/93, 12Os19/93 (12Os20/93), 15Os82/93

Norm: GRBG §2 Abs1StPO §193 Abs3StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Die Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz über die Zulässigkeit einer längeren Dauer der Untersuchungshaft ist nicht nach Art einer Fallfrist mit dem Ablauf der jeweils aktuellen zeitlichen Haftbegrenzung terminisiert. Eine Entscheidung ist auch noch nach diesem Zeitpunkt zulässig, doch unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des konkreten Falles zeitlich eng begrenzt (mit aus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1993

RS OGH 1993/2/9 12Os15/93, 11Os31/93, 12Os38/93, 12Os65/93, 12Os104/93, 14Os150/93, 15Os187/93, 11Os

Norm: GRBG §2 Abs1StPO §173 BStPO §180 Abs1StPO §193 Abs2
Rechtssatz: Da bei gegebenem dringenden Tatverdacht bereits ein Haftgrund die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft rechtfertigt, erübrigt es sich, im Rahmen der Behandlung der Grundrechtsbeschwerde zu prüfen, ob noch weitere Haftgründe (hier nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO) gegeben sind. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("ü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.02.1993

RS OGH 1993/2/9 12Os15/93, 14Os170/93, 15Os100/94

Norm: GRBG §2 Abs1StPO §180 Abs1
Rechtssatz: Der OGH ist auch als Grundrechtsbeschwerdegericht keine Tatsacheninstanz; es ist ihm demnach verwehrt, in die Prüfung der Schuldfrage einzutreten, deren Lösung dem zuständigen Schöffengericht vorbehalten bleiben muß. Entscheidungstexte 12 Os 15/93 Entscheidungstext OGH 09.02.1993 12 Os 15/93 Veröff: AnwBl 1993,340 (Graff) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.02.1993

RS OGH 1993/2/4 15Os14/93, 13Os16/93, 15Os82/93

Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §7 Abs1StPO §193 Abs3StPO §194 Abs4
Rechtssatz: Nach Ablauf der Fristen des § 193 Abs 3 StPO ohne zuvor für zulässig erklärter längerer Dauer der Haft ist jede Untersuchungshaft eine (grundrechtswidrige) rechtswidrige. Da das OLG die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer für zulässig erklärte, obwohl im Zeitpunkt der Entscheidung die Sechsmonatefrist des § 193 Abs 3 StPO bereits abgelaufen war,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.02.1993

RS OGH 1993/1/28 12Os13/93, 12Os15/93, 14Os32/93, 13Os48/93, 14Os96/93, 11Os93/93, 14Os113/93, 14Os1

Norm: GRBG §2 Abs1
Rechtssatz: Ob die - die Annahme eines dringenden Tatverdachtes rechtfertigenden - Verfahrensergebnisse auch ausreichen, den Beschwerdeführer im Sinn der (bereits rechtskräftigen) Anklage zu überführen, darf vom OGH im Grundrechtsbeschwerdeverfahren nicht geprüft werden, sondern muß nach den das österreichische Strafverfahrensrecht beherrschenden Grundsätzen der Mündlichkeit, Unmittelbarkeit und freien richterlichen Beweiswür... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1993

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