Norm: GRBG §1 Abs1GRBG §2 Abs1MRK Art5 II1MRK Art5 II2MRK Art5 III4a4.ZPMRK Art2
Rechtssatz: Ein nach §§ 1 Abs 1, 2 Abs 1 GRBG fassbarer Beschwerdegegenstand setzt eine strafgerichtlich angeordnete Freiheitsentziehung voraus. Als solche sind Maßnahmen der staatlichen Gewalt zu verstehen, durch die jemand gegen seinen Willen an einem bestimmten, begrenzten Ort für eine gewisse Dauer festgehalten wird, wie etwa bei vorläufiger Verwahrung, Beugeha... mehr lesen...