Norm: GRBG §1 Abs1GRBG §2 Abs1MilStG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Verhängung der Untersuchungshaft wegen fortgesetzten (hier religiös motivierten) Verharrens im Ungehorsam gegen einen Einberufungsbefehl bedeutet keine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit. Entscheidungstexte 12 Os 161/98 Entscheidungstext OGH 09.12.1998 12 Os 161/98 ... mehr lesen...
Norm: ARHG §33 Abs1ARHG §33 Abs5GRBG §1 Abs1GRBG §2 Abs1
Rechtssatz: Wurde die Auslieferung einer Person zur Strafverfolgung durch den gemäß § 33 Abs 1 ARHG hiezu berufenen Gerichtshof zweiter Instanz unanfechtbar (Abs 5 leg cit) aus formellen und materiellen Gründen für zulässig erklärt, ist eine Überprüfung dieser Entscheidung - zum Unterschied vom Beschluss über Verhängung oder Fortsetzung der Auslieferungshaft selbst - mangels funktioneller... mehr lesen...
Norm: ARHG §14ARHG §29GRBG §2 Abs1
Rechtssatz: Im Grundrechtsbeschwerdeverfahren betreffend eine Auslieferungshaft ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes auch in Ansehung der - eine Haftvoraussetzung bildenden - Zulässigkeit der Auslieferung unter dem Aspekt des politischen Charakters (§ 14 ARHG) der dem Verfolgten vorgeworfenen strafbaren Handlung zu überprüfen. Entscheidungstexte 14 O... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs2GRBG §2 Abs1StPO §175StPO §176
Rechtssatz: Die gesetzliche Eingrenzung des dem Rechtsbehelf der Grundrechtsbeschwerde eröffneten Anwendungsbereiches stellt insgesamt deutlich auf effektiv zum Tragen gekommene Verletzungen des Grundrechts auf persönliche Freiheit im Sinne des Art 5 Abs 1 MRK beziehungsweise des Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen Freiheit, BGBl 684/1988, ab. Diese Voraussetzung trifft auf... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1
Rechtssatz: Das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes hat sich auf den Entscheidungszeitpunkt des angefochtenen Beschlusses zu beziehen. Entscheidungstexte 13 Os 57/98 Entscheidungstext OGH 29.04.1998 13 Os 57/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109964 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs1GRBG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Verhängung der Untersuchungshaft ohne Antrag des Staatsanwaltes ist keinesfalls als bloße Formwidrigkeit abzutun, sollte doch durch die gesetzliche Festschreibung dieser Haftvoraussetzung im StRÄG 1993 das Anklageprinzip (Art 90 Abs 2 B-VG) gestärkt werden (JAB zum StRÄG 1993, 1157 BlgNR 18.GP 12 zu Art I Z 25), womit aber dem Haftantrag fundamentale, für die Zulässigkeit des Eingriffes in das Gr... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Dringlichkeit des Tatverdachtes ist ab Fällung des Urteils in erster Instanz im Grundrechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr zu überprüfen (so schon 11 Os 88/93, 15 Os 105/93, 11 Os 20/94, 14 Os 34/94, 11 Os 142/95, 13 Os 103/96). Entscheidungstexte 14 Os 134/97 Entscheidungstext OGH 01.10.1997 14 Os 134/97 1... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1StPO §57 AStPO §206
Rechtssatz: Die Verweigerung einer gesonderten Verfahrensführung gemäß § 57 StPO hat (im vorliegenden Fall) keinen unmittelbar zwingenden Bezug zur Untersuchungshaft, weil diese sowohl bei gemeinsamer, als auch bei gesonderter Verfahrensführung aufgehoben oder aufrecht erhalten werden kann, wie auch der Enthaftungsantrag trotz gemeinsamer Verfahrensführung zeigt. Ein Geständnis wiederum entbindet den Richte... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1StPO §57 AStPO §194 Abs3StPO §206
Rechtssatz: Die Beschwerdeargumentation, wonach sich im Hinblick auf die Verantwortung des im wesentlichen geständigen Beschuldigten die Ausforschung weiterer Beteiligter an den Suchtgiftdelikten nicht zu dessen Lasten, nämlich in einer Verlängerung der Untersuchungshaft auswirken dürfe, übersieht, daß Geständnisse des Beschuldigten den Untersuchungsrichter nicht von der Pflicht entbinden, "de... mehr lesen...