Norm
ARHG §14Rechtssatz
Im Grundrechtsbeschwerdeverfahren betreffend eine Auslieferungshaft ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes auch in Ansehung der - eine Haftvoraussetzung bildenden - Zulässigkeit der Auslieferung unter dem Aspekt des politischen Charakters (§ 14 ARHG) der dem Verfolgten vorgeworfenen strafbaren Handlung zu überprüfen.Im Grundrechtsbeschwerdeverfahren betreffend eine Auslieferungshaft ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes auch in Ansehung der - eine Haftvoraussetzung bildenden - Zulässigkeit der Auslieferung unter dem Aspekt des politischen Charakters (Paragraph 14, ARHG) der dem Verfolgten vorgeworfenen strafbaren Handlung zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111317Dokumentnummer
JJR_19981202_OGH0002_0140OS00161_9800000_001