Entscheidungen zu § 284 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

27 Dokumente

Entscheidungen 1-27 von 27

TE OGH 2009/3/10 13Os169/08i (13Os17/09p)

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 10. März 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fuchs und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Schörghuber als Schriftführerin in der Strafsache gegen Helmut O***** wegen des Verbrechens des Mordes na... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.03.2009

RS OGH 2009/3/10 13Os169/08i (13Os17/09p)

Norm: StPO §89 Abs2StPO §284 Abs1StPO §294 Abs1StPO §466 Abs1StPO §471StPO §489 Abs1
Rechtssatz: Durch ein vorsorglich für den Fall einer abträglichen Entscheidung erhobenes Rechtsmittel wird die solcherart in Frage gestellte, erst nachträgliche Entscheidung nicht wirksam bekämpft. Wird nach Ergehen der Entscheidung das Rechtsmittel erneut erhoben, ist der Fehler allerdings saniert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.2009

TE OGH 2008/2/13 13Os2/08f

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.02.2008

TE OGH 2007/6/20 13Os73/07w

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.06.2007

RS OGH 2007/6/20 13Os73/07w

Norm: StPO §234StPO §269StPO §284 Abs1 BStPO §294 Abs1StPO §466 Abs2
Rechtssatz: § 284 Abs 1 zweiter Satz StPO stellt im auffallenden Unterschied zu § 466 Abs 2 StPO gezielt nur auf Abwesenheit des Angeklagten oder Betroffenen (§ 430 Abs 2 StPO) bei der Urteilsverkündung infolge seiner aus Gründen der Sitzungspolizei veranlassten Entfernung ab (WK-StPO § 284 Rz 3). Entscheidungstexte 13 Os ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.2007

RS OGH 2006/6/8 15Os46/06p (15Os62/06s)

Norm: StPO §284 Abs1
Rechtssatz: Die Anführung einer falschen Aktenzahl im Schriftsatz vermag an der fristgerechten Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde nichts zu ändern. Entscheidungstexte 15 Os 46/06p Entscheidungstext OGH 08.06.2006 15 Os 46/06p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120885 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.06.2006

TE OGH 2003/10/29 11Os74/03

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.2003

TE OGH 2002/7/17 13Os77/02

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.07.2002

RS OGH 2001/10/23 14Os121/01 (14Os122/01), 13Os77/02, 14Os159/02, 12Os13/04, 13Os18/04, 12Os143/08h,

Norm: StPO §284 Abs1 BStPO §294 Abs1StPO §464StPO §466 Abs1StPO §467 Abs2
Rechtssatz: Eine Erweiterung der Beschwerdepunkte in der Ausführung der Berufung (hier wegen Nichtigkeit, Schuld, Strafe und gegen weitere Einziehungen) gegenüber der Berufungsanmeldung (hier wegen Strafe und einer Einziehung) ist zulässig; außer der Rechtsmittelwerber hat bei der Anmeldung der Berufung auf die Geltendmachung weiterer Berufungsgründe ausdrücklich verzicht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.2001

TE OGH 2001/4/25 13Os102/00

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.04.2001

RS OGH 2001/4/25 13Os102/00

Norm: StPO §40 Abs2 AStPO §284 Abs1 A
Rechtssatz: Werden von mehreren Verteidigern eines Angeklagten nacheinander mehrere - jeweils für sich allein gesehen zulässige - Rechtsmittelschriften eingebracht, gebührt dem zuerst eingebrachten Rechtsmittel der Vorzug, wogegen die späteren Rechtsmittelausführungen als unzulässig zurückzuweisen sind, weil das Recht zur Rechtsmittelausführung schon durch die zuerst eingebrachte Rechtsmittelschrift verbrau... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.2001

TE OGH 1996/12/11 13Os190/96

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.1996

RS OGH 1995/11/22 13Os157/95, 13Os77/02, 12Os34/03, 13Os120/07g, 13Os2/08f, 12Os52/08a, 13Os178/08p,

Norm: StPO §284 Abs1 B
Rechtssatz: Zur Rechtzeitigkeit und Beachtlichkeit der Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde ist die deutliche und bestimmte Erklärung erforderlich, ein bezeichnetes Urteil wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe anzufechten. Entscheidungstexte 13 Os 157/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 13 Os 157/95 13 Os 77/02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1995

TE OGH 1995/11/22 13Os157/95

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.11.1995

RS OGH 1995/11/22 13Os157/95, 15Os125/20a, 14Os153/21p, 14Os5/22z

Norm: StPO §284 Abs1 B
Rechtssatz: Um ein Rechtsmittel als Nichtigkeitsbeschwerde behandeln zu können, ist es zumindest erforderlich, daß bei der Anmeldung eine Nichtigkeit behauptet wird und nur in diesem Fall kann das Rechtsmittel auch bei falscher Bezeichnung insoweit als Nichtigkeitsbeschwerde in Behandlung gezogen werden, als es den Bestimmungen des § 285 StPO entspricht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1995

RS OGH 1995/11/22 13Os157/95, 13Os2/08f, 14Os153/21p, 14Os5/22z

Norm: StPO §284 Abs1 AStPO §364
Rechtssatz: Selbst eine nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung abgegebene allgemeine Erklärung "Rechtsmittel erheben zu wollen" (wie sie der Verteidiger behauptet) stellt eine nicht näher spezifizierte Absichtserklärung dar, die die Frist zur Rechtsmittelanmeldung offen lässt, wie etwa ebenso die Erklärung, auf Rechtsmittel nicht zu verzichten oder sich Bedenkzeit vorzubehalten. Tatsächlich wurde daher ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1995

RS OGH 1995/11/22 13Os157/95

Norm: StPO §284 Abs1 B
Rechtssatz: Die bloß allgemein gehaltene Erklärung "Rechtsmittel zu erheben" ist keine Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde. Entscheidungstexte 13 Os 157/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 13 Os 157/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0099998 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1995

RS OGH 1988/10/27 12Os134/88

Norm: StPO §284 Abs1 AStPO §285a Z1
Rechtssatz: Die nach der Urteilsverkündung abgegebene Erklärung des Angeklagten, Berufung anzumelden und die Freiheitsstrafe einstweilen antreten zu wollen, bedeutet den - im Fall des Beiseins eines Verteidigers unwiderruflichen (§ 268 Abs 2 StPO nF) - Verzicht auf die Nichtigkeitsbeschwerde. Entscheidungstexte 12 Os 134/88 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1988

TE OGH 1985/10/23 9Os159/85

Gründe: Nach Verkündung des oben bezeichneten Urteils meldeten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft jeweils 'Berufung wegen Strafe' an. Nach Zustellung einer Urteilsausfertigung an den Verteidiger am 19.Juli 1985 brachte dieser am 31.Juli 1985 die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung zur Ausführung. Die Anklagebehörde zog ihre Berufung zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wurde hierauf die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen und dies im wesentlichen damit be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.1985

RS OGH 1985/10/23 9Os159/85, 11Os97/92, 11Os107/94, 13Os157/95, 13Os190/96, 12Os34/03, 13Os120/07g,

Norm: StPO §284 Abs1 BStPO §285a Z1
Rechtssatz: Darin, dass der Angeklagte nach Urteilsverkündung lediglich das Rechtsmittel der Berufung angemeldet hat, kann kein Verzicht auf weitere Rechtsmittel erblickt werden. Hat er jedoch die fristgerechte Anmeldung auch der Nichtigkeitsbeschwerde unterlassen, so ist eine dennoch ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde als von einer Person, der dieses Rechtsmittel nicht zusteht, gemäß § 285 a Z 1 StPO zurückz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1985

TE OGH 1981/5/27 10Os8/80 (10Os74/81)

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7. Mai 1937 geborene Fleischhauermeister Günther A und der am 1. Juni 1924 geborene Kaufmann Wolfgang B I./ des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (unter überflüssiger Zitierung auch des Abs 2 der zuletzt angeführten Gesetzesstelle) und II./ 1.) und 2.) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB (in Verbindung mit § 161 Abs 1 StGB) schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, in Klagen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1981

RS OGH 1981/5/27 10Os8/80 (10Os74/81), 11Os74/03, 14Os97/14t, 13Os7/15a, 6Ob116/15z, 14Os47/21z

Norm: StPO §283 Abs6 CStPO §284 Abs1 Satz1StPO §294 Abs1StPO §344StPO §366 Abs2StPO §366 Abs3StPO §466 Abs1StPO §489 Abs1
Rechtssatz: Für den Privatbeteiligten beginnt die Frist zur Anmeldung der Berufung in jedem Fall, also auch dann, wenn er bei der Verkündung abwesend oder gar zur Hauptverhandlung nicht ordnungsgemäß geladen worden war, ab der Verkündung des Urteils zu laufen (Ablehnung der seinerzeit in JME Z 1480.000/ 4-II 1/80, JABl,8, ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1981

RS OGH 1977/6/7 11Os71/77

Norm: StPO §43 Abs3 AStPO §284 Abs1
Rechtssatz: Die Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde muß nicht durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Entscheidungstexte 11 Os 71/77 Entscheidungstext OGH 07.06.1977 11 Os 71/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096503 Zuletzt aktualisiert a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.1977

RS OGH 1973/6/6 13Os10/73

Norm: PrTrG 1959 §8 Abs2PrTrG 1959 §9StPO §284 Abs1 AStPO §294 Abs1
Rechtssatz: Für Haftungspflichtige und Verfallsbeteiligte nach den §§ 8 und 9 PrTrG beginnt die Frist zur Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung in Ermangelung einer den §§ 3 Abs 3 PornG, 40 Abs 3 PresseG und 92 Abs 3 UrhG nachgebildeten Bestimmung (Beginn der Rechtsmittelfrist mit Urteilsverkündigung) mit ihrer Verständigung von dem in ihrer Abwesenheit gefällten Ur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.06.1973

RS OGH 1972/3/16 9Os83/71

Norm: StPO §284 Abs1 BStPO §294 Abs1
Rechtssatz: Die Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung des Zollamts ausdrücklich nur gegen den Freispruch eines der beiden Angeklagten hat die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, soweit sich diese auch auf den zweiten Angeklagten beziehen, zur Folge. Entscheidungstexte 9 Os 83/71 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 9 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.03.1972

RS OGH 1972/1/27 13Os2/72

Norm: StPO §284 AStPO §284 Abs1 BStPO §294 Abs1
Rechtssatz: Die Erklärung des Angeklagten (nach Erteilung der Rechtsmittelbelehrung), lediglich die "Berufung wegen Nichtigkeit" anzumelden, kann nur als Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde gedeutet werden. Entscheidungstexte 13 Os 2/72 Entscheidungstext OGH 27.01.1972 13 Os 2/72 Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.1972

RS OGH 1965/9/21 10Os101/65

Norm: StPO §284 Abs1 AStPO §285 Abs1StPO §294
Rechtssatz: Die Beschwerdeführung ist bei dem Gericht zu überreichen, das das angefochtene Urteil gefällt hat. Entscheidungstexte 10 Os 101/65 Entscheidungstext OGH 21.09.1965 10 Os 101/65 Veröff: EvBl 1966/150 S 190 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0099975... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1965

Entscheidungen 1-27 von 27

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten