RS OGH 2024/5/14 15Os46/06p (15Os62/06s); 14Os29/24g

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Veröffentlicht am 08.06.2006
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Rechtssatz

Die Anführung einer falschen Aktenzahl im Schriftsatz vermag an der fristgerechten Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde nichts zu ändern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120885

Im RIS seit

08.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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