RS OGH 1995/11/22 13Os157/95, 15Os125/20a, 14Os153/21p, 14Os5/22z

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Veröffentlicht am 22.11.1995
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Norm

StPO §284 Abs1 B

Rechtssatz

Um ein Rechtsmittel als Nichtigkeitsbeschwerde behandeln zu können, ist es zumindest erforderlich, daß bei der Anmeldung eine Nichtigkeit behauptet wird und nur in diesem Fall kann das Rechtsmittel auch bei falscher Bezeichnung insoweit als Nichtigkeitsbeschwerde in Behandlung gezogen werden, als es den Bestimmungen des § 285 StPO entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0100000

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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