Norm
StPO §284 Abs1 BRechtssatz
Die Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung des Zollamts ausdrücklich nur gegen den Freispruch eines der beiden Angeklagten hat die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, soweit sich diese auch auf den zweiten Angeklagten beziehen, zur Folge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0099986Dokumentnummer
JJR_19720316_OGH0002_0090OS00083_7100000_006