RS OGH 2025/10/7 13Os157/95; 13Os77/02; 12Os34/03; 13Os120/07g; 13Os2/08f; 12Os52/08a; 13Os178/08p;

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Veröffentlicht am 22.11.1995
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Norm

StPO §284 Abs1 B

Rechtssatz

Zur Rechtzeitigkeit und Beachtlichkeit der Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde ist die deutliche und bestimmte Erklärung erforderlich, ein bezeichnetes Urteil wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe anzufechten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0100007

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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