Entscheidungen zu § 252 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

449 Dokumente

Entscheidungen 421-449 von 449

RS OGH 1972/11/23 12Os168/72, 12Os70/74, 13Os39/75, 13Os46/76, 9Os58/76, 11Os69/77, 9Os9/78, 9Os172/

Norm: StPO §252 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §345 Abs1 Z5
Rechtssatz: Ist bescheinigt, dass sich ein Zeuge, dessen Vorführung zur Hauptverhandlung nicht bewerkstelligt werden konnte, im Ausland mit unbekanntem Wohnort aufhält, so ist regelmäßig die Verlesung seiner im Vorverfahren gemachten Angaben im Sinne des § 252 Abs 1 Z 1 StPO gerechtfertigt. Entscheidungstexte 12 Os 168/72 Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1972

RS OGH 1972/11/23 12Os168/72, 12Os70/74, 13Os39/75, 13Os46/76, 9Os58/76, 11Os69/77, 9Os9/78, 9Os172/

Norm: StPO §252 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §345 Abs1 Z5
Rechtssatz: Ist bescheinigt, dass sich ein Zeuge, dessen Vorführung zur Hauptverhandlung nicht bewerkstelligt werden konnte, im Ausland mit unbekanntem Wohnort aufhält, so ist regelmäßig die Verlesung seiner im Vorverfahren gemachten Angaben im Sinne des § 252 Abs 1 Z 1 StPO gerechtfertigt. Entscheidungstexte 12 Os 168/72 Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1972

RS OGH 1972/7/14 12Os80/72, 13Os84/16a

Norm: StPO §252 Abs1StPO §258 Abs1
Rechtssatz: Es macht im Sinne des § 258 Abs 1 StPO für die Berücksichtigung einer Zeugenaussage keinen Unterschied, ob der Zeuge vor dem erkennenden Gericht vernommen wurde oder die Verlesung seiner Aussage nach einer der vier Ziffern des § 252 Abs 1 StPO erfolgte (JBl 1957,103). Entscheidungstexte 12 Os 80/72 Entscheidungstext OGH 14.07.1972 12 Os 80... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1972

RS OGH 1970/7/9 9Os127/69

Norm: StPO §162StPO §252 Abs1 Z1StPO §302
Rechtssatz: Vernehmung von Zeugen im Rechtshilfeweg im Ausland ohne Beisein eines Verteidigers und Verlesung der hierüber aufgenommenen Protokolle in der Hauptverhandlung nach §§ 302, 252 Abs 1 Z 1 StPO. Entscheidungstexte 9 Os 127/69 Entscheidungstext OGH 09.07.1970 9 Os 127/69 Veröff: EvBl 1971/116 S 189 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1970

RS OGH 1970/7/9 9Os127/69

Norm: StPO §162StPO §252 Abs1 Z1StPO §302
Rechtssatz: Vernehmung von Zeugen im Rechtshilfeweg im Ausland ohne Beisein eines Verteidigers und Verlesung der hierüber aufgenommenen Protokolle in der Hauptverhandlung nach §§ 302, 252 Abs 1 Z 1 StPO. Entscheidungstexte 9 Os 127/69 Entscheidungstext OGH 09.07.1970 9 Os 127/69 Veröff: EvBl 1971/116 S 189 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1970

RS OGH 1969/5/6 10Os207/68, 10Os28/78

Norm: StPO §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wird von einer Prozeßpartei, die zunächst mit der bloßen Verlesung des Sachverständigengutachtens einverstanden war, diese Zustimmung im Hinblick auf Verfahrensereignisse zurückgezogen, ist § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht mehr anwendbar. (vgl hiezu auch 12 Os 147/63 = SSt XXXIV/33 = RZ 1963,209; 12 Os 173/63). Entscheidungstexte 10 Os 207/68 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1969

RS OGH 1969/5/6 10Os207/68, 10Os28/78

Norm: StPO §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wird von einer Prozeßpartei, die zunächst mit der bloßen Verlesung des Sachverständigengutachtens einverstanden war, diese Zustimmung im Hinblick auf Verfahrensereignisse zurückgezogen, ist § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht mehr anwendbar. (vgl hiezu auch 12 Os 147/63 = SSt XXXIV/33 = RZ 1963,209; 12 Os 173/63). Entscheidungstexte 10 Os 207/68 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1969

RS OGH 1967/4/11 10Os22/67, 11Os79/99, 15Os148/04, 15Os106/08i

Norm: RHV Österreich - BRD in Strafsachen Art13RHEStr Z40StPO §252 Abs1 Z1
Rechtssatz: 1./ Die Zuführung eines Ausländers, der sich in seinem Heimatstaat in Haft befindet, zur Zeugeneinvernahme vor einem inländischen Gericht kann nur ausnahmsweise erwirkt werden. 2./ Im Verhältnis zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland kann die Überstellung in Haft befindlicher Personen behufs ihrer zeugenschaftlichen Vernehmung überdies nur mit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1967

RS OGH 1967/4/11 10Os22/67, 11Os79/99, 15Os148/04, 15Os106/08i

Norm: RHV Österreich - BRD in Strafsachen Art13RHEStr Z40StPO §252 Abs1 Z1
Rechtssatz: 1./ Die Zuführung eines Ausländers, der sich in seinem Heimatstaat in Haft befindet, zur Zeugeneinvernahme vor einem inländischen Gericht kann nur ausnahmsweise erwirkt werden. 2./ Im Verhältnis zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland kann die Überstellung in Haft befindlicher Personen behufs ihrer zeugenschaftlichen Vernehmung überdies nur mit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1967

RS OGH 1966/2/10 9Os15/66, 13Os15/79, 9Os128/81, 12Os61/96, 11Os130/05k, 11Os62/06m, 15Os57/07g

Norm: StPO §252 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Voraussetzungen nach § 252 Abs 1 Z 1 StPO sind nur dann gegeben, wenn alle Möglichkeiten, einen Zeugen stellig zu machen, bereits ausgeschöpft sind. Entscheidungstexte 9 Os 15/66 Entscheidungstext OGH 10.02.1966 9 Os 15/66 13 Os 15/79 Entscheidungstext OGH 29.03.1979 13 Os 15/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1966

RS OGH 1966/2/10 9Os15/66, 13Os15/79, 9Os128/81, 12Os61/96, 11Os130/05k, 11Os62/06m, 15Os57/07g

Norm: StPO §252 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Voraussetzungen nach § 252 Abs 1 Z 1 StPO sind nur dann gegeben, wenn alle Möglichkeiten, einen Zeugen stellig zu machen, bereits ausgeschöpft sind. Entscheidungstexte 9 Os 15/66 Entscheidungstext OGH 10.02.1966 9 Os 15/66 13 Os 15/79 Entscheidungstext OGH 29.03.1979 13 Os 15/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1966

RS OGH 1962/3/26 11Os90/62, 9Os37/66, 10Os91/67

Norm: StPO §252 Abs1
Rechtssatz: Voraussetzungen der Verlesung des Gutachtens eines Sachverständigen, der der Hauptverhandlung fernblieb. Entscheidungstexte 11 Os 90/62 Entscheidungstext OGH 26.03.1962 11 Os 90/62 Veröff: SSt XXXIII/21 9 Os 37/66 Entscheidungstext OGH 29.09.1966 9 Os 37/66 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1962

RS OGH 1960/2/4 9Os381/59, 10Os3/77, 12Os88/79, 9Os167/79, 12Os81/80, 13Os48/81, 13Os175/81, 11Os105

Norm: StPO §252 Abs1 Z4StPO §252 Abs2
Rechtssatz: Die Verlesung einer vor der Gendarmerie abgelegten Zeugenaussage, die einen Bestandteil der Anzeige bildet, kann gemäß dem § 252 Abs 2 StPO ungeachtet des Fehlens eines Parteieneinverständnisses erfolgen. Entscheidungstexte 9 Os 381/59 Entscheidungstext OGH 04.02.1960 9 Os 381/59 Veröff: SSt XXXI/10 = EvBl 1960/156 S 274 = RZ 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.02.1960

RS OGH 1960/2/4 9Os381/59, 10Os3/77, 12Os88/79, 9Os167/79, 12Os81/80, 13Os48/81, 13Os175/81, 11Os105

Norm: StPO §252 Abs1 Z4StPO §252 Abs2
Rechtssatz: Die Verlesung einer vor der Gendarmerie abgelegten Zeugenaussage, die einen Bestandteil der Anzeige bildet, kann gemäß dem § 252 Abs 2 StPO ungeachtet des Fehlens eines Parteieneinverständnisses erfolgen. Entscheidungstexte 9 Os 381/59 Entscheidungstext OGH 04.02.1960 9 Os 381/59 Veröff: SSt XXXI/10 = EvBl 1960/156 S 274 = RZ 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.02.1960

RS OGH 1959/9/15 9Os170/59, 10Os234/64, 12Os48/69, 13Os53/76, 11Os195/76, 11Os132/82

Norm: StPO §252 Abs1StPO §273
Rechtssatz: Der aus § 252 Abs 1 StPO abzuleitende Grundsatz der Unmittelbarkeit verlangt, daß Zeugen und Sachverständige, soferne dies nur irgendwie durchführbar ist, vom erkennenden Gericht selbst vernommen werden und dieses sich nicht mit der bloßen Verlesung ihrer im Vorverfahren oder vor der Sicherheitsbehörde abgelegten Aussagen begnüge. Entscheidungstexte 9 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1959

RS OGH 1958/6/20 8Os113/58, 12Os93/69, 12Os158/74

Norm: StPO §118 ffStPO §152 Abs3StPO §252 Abs1 Z3
Rechtssatz: Auch wenn sich ein Zeuge in der Hauptverhandlung gemäß dem § 152 StPO der Aussage entschlägt, wird dadurch die Vernehmung von anderen Zeugen über seine früheren Bekundungen in dieser Sache nicht ausgeschlossen. Die Untersuchung eines Zeugen, der sich in der Hauptverhandlung gemäß dem § 152 StPO der Aussage entschlagen hat, durch einen Psychiater oder Jugendpsychologen zur Überprüfung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1958

RS OGH 1958/6/20 8Os113/58, 12Os93/69, 12Os158/74

Norm: StPO §118 ffStPO §152 Abs3StPO §252 Abs1 Z3
Rechtssatz: Auch wenn sich ein Zeuge in der Hauptverhandlung gemäß dem § 152 StPO der Aussage entschlägt, wird dadurch die Vernehmung von anderen Zeugen über seine früheren Bekundungen in dieser Sache nicht ausgeschlossen. Die Untersuchung eines Zeugen, der sich in der Hauptverhandlung gemäß dem § 152 StPO der Aussage entschlagen hat, durch einen Psychiater oder Jugendpsychologen zur Überprüfung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1958

RS OGH 1957/1/28 5Os1068/56

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §252 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Verlesung des mit der inzwischen verstorbenen Schwester des Angeklagten als einer Mitbeschuldigten aufgenommenen Protokolles stellt keine Verletzung des § 152 StPO dar. Entscheidungstexte 5 Os 1068/56 Entscheidungstext OGH 28.01.1957 5 Os 1068/56 Veröff: SSt XXVIII/4 = RZ 1957 H5,69 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1957

RS OGH 1957/1/28 5Os1068/56

Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §252 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Verlesung des mit der inzwischen verstorbenen Schwester des Angeklagten als einer Mitbeschuldigten aufgenommenen Protokolles stellt keine Verletzung des § 152 StPO dar. Entscheidungstexte 5 Os 1068/56 Entscheidungstext OGH 28.01.1957 5 Os 1068/56 Veröff: SSt XXVIII/4 = RZ 1957 H5,69 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1957

RS OGH 1956/7/4 5Os116/56, 11Os107/67, 9Os156/77, 12Os156/83

Norm: StPO §210StPO §222StPO §252 Abs1 Z4StPO §254
Rechtssatz: Weder in der Unterlassung des Einspruches gegen die Anklageschrift, noch in einem nicht rechtzeitig gestellten Antrag auf Vorladung von Zeugen deren Aussagen nach den Anträgen der Anklageschrift in der Hauptverhandlung verlesen werden sollen, kann ein stillschweigendes, nicht mehr zurückziehbares Einverständnis zur Verlesung dieser Zeugenaussagen erblickt werden. Eine derartige Auff... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1956

RS OGH 1956/7/4 5Os116/56, 11Os107/67, 9Os156/77, 12Os156/83

Norm: StPO §210StPO §222StPO §252 Abs1 Z4StPO §254
Rechtssatz: Weder in der Unterlassung des Einspruches gegen die Anklageschrift, noch in einem nicht rechtzeitig gestellten Antrag auf Vorladung von Zeugen deren Aussagen nach den Anträgen der Anklageschrift in der Hauptverhandlung verlesen werden sollen, kann ein stillschweigendes, nicht mehr zurückziehbares Einverständnis zur Verlesung dieser Zeugenaussagen erblickt werden. Eine derartige Auff... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1956

RS OGH 1956/6/5 5Os556/56

Norm: StPO §252 Abs1 Z4StPO §473 Abs2
Rechtssatz: Erklären sich Ankläger wie Angeklagter mit der Verlesung einer Zeugenaussage vor dem Berufungsgericht einverstanden, so braucht das Berufungsgericht den Zeugen nicht persönlich zu vernehmen, auch wenn es gegen die Richtigkeit der auf die Aussage dieses Zeugen gegründeten erstgerichtlichen Feststellungen Bedenken hegt. Entscheidungstexte 5 Os ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.06.1956

RS OGH 1956/6/5 5Os556/56

Norm: StPO §252 Abs1 Z4StPO §473 Abs2
Rechtssatz: Erklären sich Ankläger wie Angeklagter mit der Verlesung einer Zeugenaussage vor dem Berufungsgericht einverstanden, so braucht das Berufungsgericht den Zeugen nicht persönlich zu vernehmen, auch wenn es gegen die Richtigkeit der auf die Aussage dieses Zeugen gegründeten erstgerichtlichen Feststellungen Bedenken hegt. Entscheidungstexte 5 Os ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.06.1956

RS OGH 1953/12/16 5Os1291/53

Norm: StPO §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Das Unterlassen einer Stellungnahme zu einem in der Anklageschrift gestellten Antrag auf Verlesung von Aktenstücken bedeutet keinen Verzicht auf die unmittelbare Durchführung dieser Beweise in der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 5 Os 1291/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 5 Os 1291/53 European... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1953

RS OGH 1953/12/16 5Os1291/53

Norm: StPO §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Das Unterlassen einer Stellungnahme zu einem in der Anklageschrift gestellten Antrag auf Verlesung von Aktenstücken bedeutet keinen Verzicht auf die unmittelbare Durchführung dieser Beweise in der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 5 Os 1291/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 5 Os 1291/53 European... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1953

RS OGH 1932/9/5 5Os583/32, 10Os3/77

Norm: StPO §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Daß der Angeklagte vor der Hauptverhandlung gegen den in der Anklageschrift gestellten Antrag auf Verlesung eines Zeugenprotokolls keine Einwendung erhoben hat, vermag seine im § 252 Abs 1 Z 4 StPO geforderte Zustimmung nicht zu ersetzen. Entscheidungstexte 5 Os 583/32 Entscheidungstext OGH 05.09.1932 5 Os 583/32 Veröff: SSt XII/69 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1932

RS OGH 1932/9/5 5Os583/32, 10Os3/77

Norm: StPO §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Daß der Angeklagte vor der Hauptverhandlung gegen den in der Anklageschrift gestellten Antrag auf Verlesung eines Zeugenprotokolls keine Einwendung erhoben hat, vermag seine im § 252 Abs 1 Z 4 StPO geforderte Zustimmung nicht zu ersetzen. Entscheidungstexte 5 Os 583/32 Entscheidungstext OGH 05.09.1932 5 Os 583/32 Veröff: SSt XII/69 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1932

RS OGH 1922/3/30 4Os110/22

Norm: StPO §222StPO §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Unterlassung eines Einspruches gegen eine Anklageschrift, in der gemäß § 252/4 StPO die Verlesung von Protokollen beantragt wird, bedeutet keineswegs den Verlust des Rechtes des Angeklagten, die persönliche Ladung der Personen, deren Protokolle verlesen werden sollen, zu beantragen. Doch hat der Angeklagte diesfalls rechtzeitig Anträge zu stellen, widrigens sein Einverständnis mit der Verlesung a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1922

RS OGH 1922/3/30 4Os110/22

Norm: StPO §222StPO §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Unterlassung eines Einspruches gegen eine Anklageschrift, in der gemäß § 252/4 StPO die Verlesung von Protokollen beantragt wird, bedeutet keineswegs den Verlust des Rechtes des Angeklagten, die persönliche Ladung der Personen, deren Protokolle verlesen werden sollen, zu beantragen. Doch hat der Angeklagte diesfalls rechtzeitig Anträge zu stellen, widrigens sein Einverständnis mit der Verlesung a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1922

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