Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland S***** mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A) sowie jeweils mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (B) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Danach hat er in Sch***** und anderen Orten Österreichs (A) wiederholt außer dem Fall des § 206 StGB an unmündigen Personen geschlechtliche Handlungen vorgenommen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Werner D***** und Alfons D***** mehrerer Finanzvergehen (hinsichtlich des Letzteren richtig: eines Finanzvergehens) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Danach haben im Bereich des Finanzamts Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (im Urteilsspruch nach Steuerarten und Jahren aufgeschlüsselte) Verkürzungen bewirkt: Werner D***** als Einzelu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde DI Dr. Wassil N***** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe „in der Zeit vom 19. November 1999 bis zum 31. Juli 2006 in Wien als Gesellschafter der unter der Einzelfirma 'N*****' firmierenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts seine ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich missbraucht und dadurch seinem Mitgesellschafter Dr. Ronald R***** einen Vermögensnachteil in einem 50.000 Euro ü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hermann H***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A, B), Ing. Walter P***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB (A) schuldig erkannt. Danach haben sie in Klagenfurt und an anderen Orten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz, Hermann H***** überdies in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung schwerer Betrugs... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4StPO §238 Abs2
Rechtssatz: Wenn das Gericht eine der Vorschriften des § 238 StPO über die Vorgangsweise bei der Entscheidung über Anträge missachtet, kann zwar deren Einhaltung dahin begehrt werden, dass über den Antrag sofort entschieden und die aus Sicht des erkennenden Gerichts maßgeblichen
Gründe: gleichzeitig verkündet und im Protokoll ersichtlich gemacht werden, und es kann die Missachtung eines derartigen Begehrens ... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Einhaltung des § 238 Abs 2 StPO steht nur insoweit unter Nichtigkeitssanktion, als einem just darauf abzielenden Antrag des Beschwerdeführers zuwider nicht entschieden wurde (WK-StPO § 281 Rz 316; WK-StPO § 238 Rz 8). Entscheidungstexte 15 Os 16/04 Entscheidungstext OGH 22.04.2004 15 Os 16/04 ... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die die Abweisung eines Beweisantrages nach Ansicht des Erstgerichtes rechtfertigenden
Entscheidungsgründe: stehen als solche nicht unter Nichtigkeitssanktion, wenn nur dem Antrag auch nach der - auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen - Ansicht des Obersten Gerichtshofes keine Berechtigung zukam. Entscheidungstexte 14 Os 127/01 ... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4StPO §281 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die
Entscheidungsgründe: eines Zwischenerkenntnisses müssen jederzeit verkündet und im Protokoll ersichtlich gemacht werden. Ihre Wiederholung in den Urteilsgründen ist gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb eine deshalb erhobene Mängelrüge (Z 5) schon im Ansatz verfehlt ist. Die mangelhafte
Begründung: eines Zwischenerkenntnisses kann vielmehr nur mit Verfahrensrüge nach § 281 Abs ... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: War der Beweisantrag vom Ansatz her verfehlt, kann es sanktionslos auf sich beruhen, daß das bekämpfte Zwischenerkenntnis entgegen der
Norm: des § 238 Abs 2 StPO weder in der Hauptverhandlung noch im Urteil begründet wurde. Entscheidungstexte 12 Os 59/92 Entscheidungstext OGH 11.06.1992 12 Os 59/92 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Dipl.Ing. Christine B***** des Vergehens (richtig: Finanzvergehens) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, in Wien als Geschäftsführerin der I***** GesmbH in der Zeit zwischen März 1983 und Februar 1988 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1972 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Abgabe unrichtiger, lediglich Vorsteuerbeträge, aber nic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 27.Juni 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Reisenleitner, Dr. Lachner, Dr. Kuch und Dr. Hager als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Jahn als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Rudolf S***** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 12... mehr lesen...