Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde über den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.) Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist kroatischer Staatsbürger, am XXXX in XXXX geboren. Er ist ledig und hat keine Sorgepflichten. Er verfügt in Österreich über ordentliche Wohnsitzmeldungen, zumindest seit 2000. Er spricht kroatisch, deutsch, englisch und serbokroatisch. Der Beschwerdeführer (BF) ist kroatischer Staatsbürger, am römisch 40 in römisch 40 geboren. Er ist ledig und hat keine Sorgepflichten. Er verfügt in Österreich üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.06.2025 wurde gegen den deutschen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von 10 Jahren erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß ... mehr lesen...