Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX 2024 vom Landesgericht XXXX rechtskräftig zu einer fünfzehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei zehn Monate für drei Jahre bedingt nachgesehen wurden. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 2024 vom Landesgericht römisch 40 rechtskräftig zu einer fünfzehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei zehn Monate für drei Jahre bedingt nachgesehen wurden. Das Bundes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder: BF) wurde am XXXX vom Landesgericht XXXX zu einer teils bedingt nachgesehenen Freiheitstrafe von 18 Monaten verurteilt. 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder: BF) wurde am römisch 40 vom Landesgericht römisch 40 zu einer teils bedingt nachgesehenen Freiheitstrafe von 18 Monaten verurteilt. Nach seiner strafgerichtlichen Verurteilung forderte ihn das B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2025, Zl.: XXXX , erließ das BFA gegen XXXX , geb. XXXX , StA.: Rumänien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 Fremdenpolizeigesetz, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) ein auf 4 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 20.05.2025 wurde gegen den slowakischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.) Der Bescheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung, in der darauf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2024 aufgrund einer Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft XXXX vom XXXX .2024 im Bundesgebiet festgenommen, nachdem er sich aus eigenem stellte, und wurde in weiterer Folge die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2024 aufgrund einer Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft römisch 40 vom römisch 40 .2024 im Bundesgebiet festgenommen, nachdem er sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) ist slowenischer Staatsbürger und wurde am XXXX .2024 vom LG für Strafsachen XXXX zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten wegen § 146, 147 Abs 2 StGB verurteilt (130 HV 31/24f). Der BF verfügt über kein Daueraufenthaltsrecht EU. Der Beschwerdeführer (BF) ist slowenischer Staatsbürger und wurde am römisch 40 .2024 vom LG für Strafsachen römisch 40 zu einer bedingten Freiheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) weist seit XXXX Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet auf, wo auch seine Lebensgefährtin und seine beiden minderjährigen Töchter leben. Persönliche Bindungen an sein Heimatland liegen vor. Der Beschwerdeführer (BF) weist seit römisch 40 Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet auf, wo auch seine Lebensgefährtin und seine beiden minderjährigen Töchter leben. Persönliche Bindungen an sein Heimatland liegen vor. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 11.04.2025 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 01.04.2025 gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf 6 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Das Bundesamt für Fre... mehr lesen...