Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , Zl. XXXX , wurde gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 3 PFG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am XXXX .2022 erstattete die Polizeiinspektion XXXX einen Abschlussbericht über den Verdacht des versuchten schweren Betrugs durch den Beschwerdeführer (BF) an die Staatsanwaltschaft XXXX . Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete daraufhin ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein und forderte den BF mit Schreiben XXXX .2023 auf, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern und Frag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 20.11.2025 gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 24.04.2024 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) davon unterrichtet, dass die Beschwerdeführerin (BF) laut Abschlussbericht der Landespolizeidirektion XXXX vom XXXX .2024 unter Verdacht steht, eine Aufenthaltsehe eingegangen zu haben. Dazu wurde die BF am 12.04.2024 von der Fremdenpolizei einvernommen. Am 24.04.2024 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) davon unterrichtet, dass die Beschwerdeführerin (BF) laut Absc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2025, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Niederösterreich, ASt Traiskirchen, gegen XXXX , geb. am XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs.1 und 2 FPG ein für die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gem. § 18 Abs. 3 BFA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Staatsangehöriger von Rumänien und wurde im Bundesgebiet mehrmals bei Tätigkeiten ohne arbeitsmarktrechtliche Bewilligung betreten und zur Anzeige gebracht, weshalb das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) mit Bescheid vom 31.01.2020, Zahl XXXX , gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2025 festgenommen und am selben Tag die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2025 festgenommen und am selben Tag die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Mit Urteil des Landesgerichts für XXXX vom XXXX .2025, XXXX , wurde der BF wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren und durch Einbruch begangenen Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Staatsangehöriger von Rumänien ist zu einem unbekannten Zeitpunkt ins Bundesgebiet eingereist und wurde er am XXXX 2025 gemeinsam mit weiteren Mittätern, die zugleich Mitglieder des XXXX sind, bei einer Verkehrskontrolle in XXXX kontrolliert. Schon zuvor, am XXXX 2025 wurde er auf einer Baustelle in XXXX , XXXX , kontrolliert und bei Tätigkeiten ohne arbeitsmarktrechtliche Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger Rumäniens, hält sich (nach einem Voraufenthalt XXXX ) seit XXXX in Österreich auf. Er wurde seit XXXX im Bundesgebiet fünfmal strafgerichtlich verurteilt. Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger Rumäniens, hält sich (nach einem Voraufenthalt römisch 40 ) seit römisch 40 in Österreich auf. Er wurde seit römisch 40 im Bundesgebiet fünfmal strafgerichtlich verurteilt. Nach der viert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden so oder kurz: BF) ist Staatsangehöriger von Rumänien. 2. Am XXXX wurde er wegen eines wider ihn erlassenen Festnahmeauftrages verhaftet und am XXXX vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden belangte Behörde oder kurz: BFA) niederschriftlich dokumentiert einvernommen. 2. Am römisch 40 wurde er wegen eines wider ihn erlassenen Festnahmeauftrages verhaftet un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz: BF) war im Bundesgebiet nur in Justizanstalten mit Hauptwohnsitz gemeldet, zwischenzeitig war er obdachlos. Er war nie im Bundesgebiet berufstätig. Er wurde 2024 und 2025 strafgerichtlich verurteilt, zuletzt wegen des Verbrechens des räuberischen Diebstahls (§§ 15, 127, 131 erster Fall StGB) zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon 8 Monate be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich laut eigenen Angaben seit 2007 im Bundesgebiet auf. Wohnsitzmeldungen sind im Zentralen Melderegister seit XXXX .2008 dokumentiert. Im Bundesgebiet leben seine Lebensgefährtin und sein minderjähriger Sohn, für welchen er unterhaltspflichtig ist. Familiäre Bindungen an sein Heimatland liegen vor, wenn auch der Kontakt die letzten Jahre ausschließlich telefonisch bzw. per Briefverkehr erfolgte. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX , Zl. XXXX wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von einem Jahr befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung erteilt (Spruchprunkt II.). Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) reiste im Alter von fünf Jahren mit seinen Eltern 2010 in das Bundegebiet ein und weist seit XXXX 2010 durchgehend Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet auf. Der Beschwerdeführer (BF) reiste im Alter von fünf Jahren mit seinen Eltern 2010 in das Bundegebiet ein und weist seit römisch 40 2010 durchgehend Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet auf. Er ist seit XXXX 2024 mit einer österreichischen Staatsbürgerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom römisch 40 wurde gegen den BF gemäß Paragraph... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 16.10.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der am XXXX (Tschechische Republik) geborene XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) ist seit einem nicht festgestellten Zeitpunkt im Bundesgebiet aufhältig. Der genaue Zeitpunkt seiner Einreise ins Bundesgebiet ist unbekannt. 1.1. Der am römisch 40 (Tschechische Republik) geborene römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) ist seit einem nicht festgestellten Zeitpunkt im Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Staatsangehöriger von Rumänien und wurde im Bundesgebiet mehrmals bei Tätigkeiten ohne arbeitsmarktrechtliche Bewilligung betreten und zur Anzeige gebracht, weshalb er bereits im XXXX vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden belangte Behörde oder kurz: BFA) über die beabsichtigte Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme informiert und aufgefordert wurde, hierzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde im Bundesgebiet vom Landesgericht XXXX wegen dem Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von 12 Monaten verurteilt. Die Beschwerdeführerin (BF) wurde im Bundesgebiet vom Landesgericht römisch 40 wegen dem Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz eins, Ziffer eins, 148,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: belangte Behörde), vom 14.07.2025, wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen das Aufent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 23.09.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2025, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich (in der Folge: kurz: BFA) gegen XXXX , geb. am XXXX , StA.: Bulgarien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit XXXX (mit Unterbrechungen) im Bundesgebiet auf. Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit römisch 40 (mit Unterbrechungen) im Bundesgebiet auf. Nachdem im Jahr XXXX ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme gegen ihn durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eingestellt worden war, wurde er in Österreich insgesamt drei Mal rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt, in e... mehr lesen...