Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen die BF ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG der BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde g... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA bzw belangte Behörde) vom 05.09.2023, GZ: XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gem § 67 Abs 1 und 2 FPG erlassen (Spruchpunkt I.) und ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung gem § 70 Abs 3 FPG erteilt (Spruchpunkt II... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1 Der Beschwerdeführer (BF) ist kroatischer Staatsbürger, am XXXX in XXXX , Kroatien, geboren, ledig und EU Bürger. Er hält sich nach eigenen Angaben seit XXXX in Österreich auf und verfügt seitdem über eine aufrechte Wohnsitzmeldung in Österreich. 1.1 Der Beschwerdeführer (BF) ist kroatischer Staatsbürger, am römisch 40 in römisch 40 , Kroatien, geboren, ledig und EU Bürger. Er hält sich nach eigenen Angaben seit römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt, zuletzt jedoch im Jahr 2024 in das Bundesgebiet ein, und verfügte nie über eine Hauptwohnsitzmeldung. Mit Urteil des LG f. Strafsachen XXXX vom XXXX .2024 (GZ: XXXX ) wurde der BF aufgrund §§ 127 und 130 Abs. 1 1.Fall StGB zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, davon 2 Monate unbedingt, rechtskräftig verurteilt. 1.Der Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.12.2023, Zl. XXXX , wurde gegen XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.) und gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG einer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) verfügte seit 2002 über einen unbefristeten Aufenthaltstitel.und fast durchgehend über eine Hauptwohnsitzmeldung. Mit Urteil des LG f. Strafsachen XXXX vom XXXX .2022 (GZ: XXXX ) wurde der BF aufgrund §§ 142 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten rechtskräftig verurteilt. 1.Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) verfügte seit 2002 über einen unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den BF ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste im Jahr 2022 in das Bundesgebiet ein, und verfügte von XXXX .2022 bis XXXX .2023 über eine Hauptwohnsitzmeldung. Mit Urteil des LG XXXX vom XXXX .2024 (GZ: XXXX ) wurde der BF aufgrund §§ 127, 128 und 129, 130 und 15StGB zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren rechtskräftig verurteilt. Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste im Jahr 2022 in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist deutscher Staatsbürger und somit EU Bürger. Er weist in Deutschland drei Verurteilungen auf: vom XXXX wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit versuchter Körperverletzung, vom XXXX wegen Betrug und vom XXXX wegen Behinderung der Justiz und falsche Anschuldigungen während eines Straf- oder Gerichtsverfahrens sowie falsche Zeugenaussage. Er weist in Deutschland drei Verurteilungen auf: vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX .2023 erging seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) der Auftrag an eine Landespolizeidirektion im Bundesgebiet, den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) festzunehmen. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der BF in U-Haft befinde und sofort nach seiner Entlassung festzunehmen sei, da die belangte Behörde beabsichtige, gegen den BF eine aufenthaltsbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 26.09.2023 (tatsächlich mit Amtssignatur unterzeichnet am 06.10.2023) wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Kärnten, vom 30.11.2022 [sic!, offensichtlich: 2023] wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der BF, der in Österreich keine privaten oder familiären Anknüpfungen hat und der mit einer italienischen Staatsangehörigen, die in Irland lebt und dort berufstätig ist, verheiratet ist, ist seit XXXX .2023 in Österreich in Haft. Mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX wurde er wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall StGB, 28a Abs 1 und Abs 4 Z 3 SMG rechtskräftig zu einer 30-mo... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein bulgarischer Staatsbürger, wurde am XXXX in XXXX in Bulgarien geboren und ist somit EU Bürger. Laut ZMR-Auszug hält er sich seit XXXX im Bundesgebiet auf, Anmeldebescheinigung besitzt der BF nicht. Der Beschwerdeführer (BF), ein bulgarischer Staatsbürger, wurde am römisch 40 in römisch 40 in Bulgarien geboren und ist somit EU Bürger. Laut ZMR-Auszug hält er sich seit römisch 40 im Bunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Verständigung vom XXXX .2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden belangte Behörde oder kurz: BFA) darüber informiert, dass gegen den Beschwerdeführer (in der Folge: BF) durch die Staatsanwaltschaft XXXX wegen vorsätzlich begangener strafbarer Handlungen Anklage erhoben worden sei. 1. Mit Verständigung vom römisch 40 .2023 wurde das Bundesamt für ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde), Regionaldirektion XXXX , Außenstelle XXXX , vom XXXX .2024 wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gem. § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von vier Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), gem. § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde g... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzt... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzt... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzt... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gegen die beschwerdeführende Partei (idF kurz „BF“ genannt) gemäß § 67 FPG ein Aufenthaltsverbot befristet für die Dauer von sieben Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß §... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzt... mehr lesen...