Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchprunkt II.) und es wurde einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt), ein nordmazedonischer Staatsangehöriger, wurde mit Beschluss vom XXXX .2025 wegen des Verdachtes schwerer Betrugsdelikte in Untersuchungshaft genommen, wovon die nunmehr belangte Behörde im XXXX 2025 verständigt wurde. 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt), ein nordmazedonischer Staatsangehöriger, wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Belangte Behörde) vom 27.08.2025 wurde gegen die rumänische Staatsangehörige XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von einem Jahr erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthalts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 11.09.2025 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde in Deutschland geboren und lebt seit 2007 in Österreich. Ihm wurde zuletzt im Jahr 2017 eine Daueraufenthaltskarte (Angehöriger eines EWR-Bürgers) ausgestellt, die bis 2027 gültig ist. Nachdem er zweimal strafgerichtlich verurteilt worden war, teilte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: [belangte] Behörde) dem Beschwerdeführer im Jahr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Belangte Behörde) vom 23.06.2025 wurde gegen den rumänischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs.1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von 6 Jahren erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) war im Bundesgebiet seit 18.03.2019 mit Hauptwohnsitz erfasst. Mit Urteil des LG XXXX vom XXXX .2024 (GZ: XXXX ) wurde der BF aufgrund §§ 28a Abs. 1 fünfter Fall, Abs. 3 erster Fall SMG, 27 Abs. 1 Z 1 erster und zweiter Fall, Abs. 2 SMG, § 50 Abs. 1 Z 2 WaffG, §§ 15 Abs.1, 269 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten rechtskräftig verurteilt, die auf eine Pro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist seit dem Jahr 2022 – abgesehen von einer kurzzeitigen Unterbrechung – eine durchgehende Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Mit Parteiengehör vom 09.07.2025, vom BF übernommen am selben Tag, verständigte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) den BF über die beabsichtigte Erlassung einer aufenthaltsbeendenen Maßnahme und gab ihm die Mög... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX .2025, XXXX , wurde der Beschwerdeführer (BF) wegen des Verbrechens des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und der bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen nach § 207a Abs3 erster und zweiter Fall und Abs 3b erster und zweiter Fall StGB zu einer Geldstrafe von 600 Tagessätzen à EUR 30,00 verurteilt, wobei ein Teil der Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (im Folgenden: belangte Behörde), vom 28.10.2024, wurde gegen den im Stande der Strafhaft befindlichen Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der am XXXX .1995 geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Ungarn. Er verfügt über keine Anmeldebescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Er war vom XXXX .2008 bis XXXX 2017 mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet gemeldet. Seit dem XXXX .2017 scheint bei ihm im Bundesgebiet keine Meldung an einer Privatadresse mehr auf. 1.1. Der am römisch 40 .1995 geborene Beschwerdeführer (BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 24.07.2025 gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz: BF) war im Bundesgebiet seit 2003 bis 2018 mit Hauptwohnsitz gemeldet und war 2023 immer wieder kurzfristig berufstätig. Er wurde insgesamt 13 mal u.a. wegen Suchtmittel- und Delikte gegen fremdes Vermögen verurteilt. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA, Regionaldirektion XXXX (BFA- XXXX ) vom XXXX .2025 wurde ein befristetes Aufenthaltsverbot von 3 Jahren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde über den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.) Mi... mehr lesen...