Begründung: Mit Beschluß vom 20.1.1984 sprach das Erstgericht aus, daß wegen Abganges eines Vermögens nach der am 23.11.1983 verstorbenen Erblasserin keine Verlassenschaftsabhandlung stattfinde (§ 72 Abs 1 AußStrG). Über Antrag der erblasserischen Tochter Maria R***** leitete das Erstgericht mit Beschluß vom 22.2.1993 die Verlassenschaftsabhandlung ein (ON 13). Dem dagegen erhobenen Rekurs der beiden erblasserischen Enkelinnen (Töchter eines vorverstorbenen Sohnes der Erblass... mehr lesen...
Begründung: Die mit Gesellschaftsvertrag vom 28.Juli 1978 (im Sinne des Strukturverbesserungsgesetzes) gegründete Gesellschaft mbH war am 9. November 1978 in das damalige Handelsregister eingetragen worden. Gründungsgesellschafter waren zwei Brüder (als Kommanditisten), eine Gesellschaft mbH (als Komplementärin), deren Gesellschafter die beiden Brüder waren, sowie eine ausländische Bank (als stille Gesellschafterin der umzuwandelnden GesmbH & Co KG). Der ältere der beiden ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG D***** mit den Grundstücken 805/9 und 807/4. Diese Liegenschaft hat keine Wegeverbindung zum öffentlichen Wegenetz. Der Zugang zur Liegenschaft des Antragstellers erfolgt über die Verlängerung der T*****gasse, die im Grundstücksverzeichnis als "Sonstige Gasse" ausgewiesen ist, derzeit als Gehweg benützt wird, über die aber auch mit einem Kraftfahrzeug gefahren werden kann. Von diesem We... mehr lesen...
Begründung: Der am 4.September 1988 geborene Dario B***** ist der uneheliche Sohn der Silvia B*****; sein Vater ist nicht bekannt. Das Kind lebt mit seiner Mutter und deren Lebengefährten Gerhard S***** im gemeinsamen Haushalt. Am 27.3.1993 haben die Mutter des Kindes und ihr Lebensgefährte geheiratet. Der mj. Dario B***** schloß, vertreten durch seine Mutter, mit deren nunmehrigen Ehemann über seine Annahme an Kindes Statt durch seinen Stiefvater den Adoptionsvertrag vom 1.... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der T***** Gesellschaft mbH als österreichischer Generalimporteur für neue T*****-Fahrzeuge und T*****-Ersatzteile und ihren Händlern und Subhändlern besteht eine Vertriebsbindung. Mit Beschluß des Kartellgerichts vom 9.11.1990, Kt 1346/89, wurden die T***** Gesellschaft mbH und die (damals) 201 Mitglieder der Vertriebsbindung gemäß § 57 Abs 1 und 2 KartG 1988 aufgefordert, als Mitglieder eines Wirkungskartells die Genehmigung dieses Kartells zu beantrage... mehr lesen...
Begründung: Der am 20.2.1993 verstorbene Peter A***** hinterließ seine Gattin Maria sowie drei eigenberechtigte Söhne und eine eigenberechtigte Tochter. Der Erblasser setzte seine Gattin als Alleinerbin und seinen Sohn Edwin sowie seine Tochter Christa zu gleichen Teilen als Nacherben ein. Seinen Söhnen Werner und Edwin (richtig Peter) vermachte er jeweils S 40.000. Mit Beschluß vom 26.2.1993 bewilligte das Erstgericht der Erbin über deren Antrag die schriftliche Abhandlung... mehr lesen...
Begründung: Die im
Kopf: dieser Entscheidung genannte Liegenschaft steht im Eigentum des K*****. Ob dieser Liegenschaft war das Bestandrecht am Grundstück Nr 283 bis 31.12.2031 auf Grund des Miet- und Pachtvertrages vom 14.März 1972 für Rudolf H***** und Hannelore H***** einverleibt (C-LNR 1a) und die Vorauszahlung des Mietzinses von S 200.000,- angemerkt (C-LNR 1b) Zu Uh 1/87, Uh 1/88, Uh 3/88 und Uh4/88 wurde jeweils die Hinterlegung vom Pfandbestellungsurkunden betreffend ... mehr lesen...
Begründung: 1.) Mit dem angefochtenen Beschluß ON 21 hob das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß, mit welchem der Nachlaß dem erbl.Bruder Friedrich S***** an Zahlungsstatt überlassen wurde, auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung (Einleitung des Abhandlungsverfahrens zufolge der bedingten Erbserklärung eines Testamentserben) auf, ohne einen Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses an den Obersten Gerichtshof zu fassen. ... mehr lesen...
Begründung: Josef P***** ist Eigentümer zahlreicher Liegenschaften. Mit Beschluß vom 4.10.1991 wurde für ihn Dr.Eva W***** zur einstweiligen Sachwalterin bestellt, wobei ihr Wirkungskreis unter anderem mit der Verwaltung des Liegenschaftsvermögens festgelegt wurde. Mit Beschluß vom 23.6.1993 wurde Dr.Eva W***** gemäß § 273 ABGB zur Sachwalterin bestellt. Der Kreis der von ihr zu besorgenden Angelegenheiten wurde mit der Vertretung vor Ämtern, Behörden und öffentlichen Institu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die Säumnis mit der seine Erbserklärung schließt aber die Rechtsmittellegitimation nur soweit aus, als der Beschluß des Abhandlungsgerichtes die Rechtssphäre als berufener Erbe berührt. Soweit hingegen ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Der Beschluß über die Bestellung des Kollisionskurators im Abhandlungsverfahren kann von dem (durch seinen gesetzlichen Vertreter vertretenen) Minderjährigen unabhängig davon angefochten werden, ob der ... mehr lesen...
Begründung: B***** J***** verstarb am 2. 12. 1993. Er hinterlässt einen minderjährigen Sohn, den am 5. 7. 1978 geborenen V***** J*****. Die Ehe zwischen dem Verstorbenen und der Kindesmutter H***** J***** wurde am 29. 9. 1993 rechtskräftig geschieden. Zwischen dem Verstorbenen und H***** J***** waren im Todeszeitpunkt ein Prozess vor dem Landesgericht Klagenfurt zu 23 Cg 253/93t und ein Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG anhängig. Der Verstorbene wurde in beiden Verfahren - ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b ABGB §181 Abs1 Z1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ABGB § 181 heute ABGB § 181 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Eine Rechtsmittelbefugnis kann im Außerstreitverfahren den Beteiligten nur bei Verletzung ihrer Rechte eingeräumt werden. Wurde vom Rekursgericht die Bewilligung der Adoption trotz Zustimmung des leiblich... mehr lesen...
Begründung: Der am 9.Februar 1982 geborene mj. Thomas Anton E***** entstammt der Ehe der Kindesmutter mit Peter E*****. Diese Ehe wurde am 29.Jänner 1990 einvernehmlich geschieden (1 Sch 8/90 BG Fünfhaus). Das Obsorgerecht steht der Mutter zu, die seit dem 19.Jänner 1991 mit dem am 4.Oktober 1966 geborenen Leopold Anton Sch***** wieder verheiratet ist. Am 10.November 1992 beantragten sowohl der Minderjährige, vertreten durch die Kindesmutter, als auch Leopold Anton Sch***** di... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurden gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der Forderung von S 15.048,-- sA unter anderem die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf 1/5 Anteilen an einer bestimmten Liegenschaft bewilligt. Das Rekursgericht wies den Rekurs, den der nunmehr anstelle des Verpflichteten im Grundbuch eingetragene Eigentümer dieser Liegenschaftsanteile gegen diese Exekutionsbewilligung erhob, wegen Fehlens der Rekurslegitimation zurück.... mehr lesen...
Begründung: Jürgen K***** wurde am 17.1.1994 im Zustand akuter Alkoholintoxikation vor der Aufnahmekanzlei der ***** Landesnervenklinik M*****, in der er von mehreren Voraufenthalten bekannt ist, aufgefunden. Er berichtete von großer Angst und äußerte Selbstmordabsichten. Bei der Erstanhörung am 18.1.1994 verwies die beigezogene Oberärztin auf die vorangegangenen Verhandlungen anläßlich früherer Unterbringungsverfahren. Jürgen K***** leide an einer frühen Persönlichkeitsstörung mi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3 AußStrG §231 Abs1 JN §44 ZPO §230a AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 231 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 JN § 44 h... mehr lesen...
Begründung: Die am 28.9.1968 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem am 24.9.1992 in ihrer Anwesenheit mündlich verkündeten Urteil des Bezirksgerichtes Linz, GZ 4 C 124/92d-3, aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Beide Parteien haben nach der Urteilsverkündung einen Rechtsmittelverzicht abgegeben. Die Frau brachte am 16.9.1993 beim Bezirksgericht Urfahr-Umgebung einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft S***** (richtig das Land K*****) als Jugendwohlfahrtsträger wurde ab 1.7.1989 zum Vormund des Minderjährigen bestellt. Dieser lebt bei einer Pflegemutter, der für die Dauer der Durchführung der vollen Erziehung seit 1.3.1992 ein Pflegegeld von monatlich S 3.500,-- gewährt wird. Mit Antrag vom 6.11.1992 begehrt die Bezirkshauptmannschaft S*****, den Minderjährigen, der in einem Lehrverhältnis steht, ab 1.11.1992 zu einem monatlichen Kost... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat zu TZ 8356/93 1.) auf Grund einer Mitteilung des Bundesdenkmalamtes gemäß § 3 Abs 2 DSchG die Ersichtlichmachung der Unterschutzstellung des keltisch-römischen Tempelbezirkes (auf den Grundstücken 1598 und 1615/2) ob der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** angeordnet und 1.) auf Grund einer Mitteilung des Bundesdenkmalamtes gemäß Paragraph 3, Absatz 2, DSchG die Ersichtlichmachung der Unterschutzstellung des keltisch-römischen Tempe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2a ZPO §226 I ZPO §520 A AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Rechtsmittelwerber, dessen monatliches Nettoeinkommen mit S 18.000,-- bis S 20.000,-- angenommen wurde, zur Leistung von monatlichen Unterhaltsbeträgen von S 3.000,-- für jedes der beiden Kinder ab 18.10.1993. Mit Schriftsatz vom 9.12.1993 beantragte der Rechtsmittelwerber unter Vorlage einer Lohnbestätigung für Dezember 1993, wonach er wöchentlich S 2.4.60,-- netto verdiene, seine Unterhaltspflicht auf S 2.000,-- je Kind herabzu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 9.9.1991 ordnete das Erstgericht aufgrund der ihm vom Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz übermittelten Unterlagen die vorläufige Verbücherung des Zusammenlegungsplanes S***** im Grundbuch der Katastralgemeinden S*****, S*****, U*****, R*****, K*****, H*****, D***** und F***** an (siehe dazu im Detail die Seiten 1 bis 124 des erstgerichtlichen Beschlusses). Das Erstgericht folgte damit der Anregung der Agrarbehörde, nic... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5 ABGB §812 F ABGB §812 K AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ABGB § 812 heute ABGB § 812 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller betreibt ein Fertigbetonwerk. Mit Bescheid vom 9.3.1965 erteilte ihm die Bezirksverwaltungsbehörde eine nicht befristete wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Schotter aus einem näher umschriebenen Bereich der Donau und schrieb ihm gleichzeitig die Einhaltung im
Spruch: näher ausgeführter Bedingungen - unter anderem auch das vom Bundesstrombauamt geforderte Ansuchen um die Grundbenützung vor Beginn der Nutzung - vor. Mit dem am 1.2.1966 zustan... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2c AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Wird im Außerstreitverfahren ein Antrag wegen Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges a limine zurückgewiesen und ändert das Rekursgericht diese Entscheidung dahingehend ab, daß es den angefochten... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die abhandlungsgerichtliche Kenntnisnahme eines Erbübereinkommens im Mantelbeschluß ist lediglich eine Mitteilung und keine der Anfechtung zugängliche richterliche Entscheidung.
Ents... mehr lesen...
Begründung: Gesetzliche Erben zum Nachlaß des am ***** ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Christian B***** sind dessen Witwe Anna B***** und vier großjährige eheliche Kinder. Der älteste Sohn hat sich seines Erbrechtes sowie aller Pflichtteilsansprüche unbedingt und vorbehaltlos entschlagen. Die Witwe und die drei übrigen Kinder gaben zu den gesetzlichen Erbquoten unbedingte Erbserklärungen ab. Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung errichteten die Erben... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind gemeinsam Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 58 Grundbuch 87114 R***** (Alpe K*****), zu der unter anderem die Grundstücke Nr 701/1, 701/3 und 701/5 gehören. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 25. September 1972, Zl I-1240/37-1972, wurde die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung des Wildbachverbauungsprojektes „U*****-Bach - K*****-Bach - Ergänzungsprojekt 1971“ erteilt. Laut Punkt VIII. dieses Bescheides wurde die Ents... mehr lesen...