RS OGH 1994/3/23 7Ob510/94, 1Ob100/01i, 2Ob220/12k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1994
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Norm

AußStrG §9 A2b
ABGB §181 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die Eltern des Wahlkindes sind in den Vertrag nach § 179a ABGB zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind nicht eingebunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0014464

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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