Entscheidungsgründe: I. 1. Der Präsident der Landeskammer der Tierärzte Wiens erließ an den Beschwerdeführer, einen freiberuflich tätigen Tierarzt mit Berufssitz in Wien, einen mit 3. April 1992 datierten Bescheid, dessen
Spruch: - abgesehen von der Entscheidung über die Verfahrenskosten - wie folgt lautet: "Sie haben jedenfalls seit dem 20. Juli 1991 bis heute auf der beim Eingang zu Ihrer Ordination in 1220 Wien, Zillingergasse 4, angebrachten Tafel, die Zusätze 'Röntgen, EK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Verfassungsgerichtshof verweist zunächst - um weiterreichende Wiederholungen zu vermeiden - auf die Darstellung des Verwaltungsgeschehens sowie der einschlägigen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs in den Entscheidungsgründen seines Erk. B237,238/78 vom 8. Juni 1984 (VfSlg. 10014/1984), welches aufgrund einer Beschwerde des (auch) in den vorliegenden Beschwerdesachen B845/92 und B846/92 einschreitenden Beschwerdeführers P H gefällt wurde; das (nach ... mehr lesen...
Index: 86 Veterinärrecht86/02 Tierärzte
Norm: StGG Art5TierärzteG §49 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht infolge denkunmöglicher Verhängung einer
Geldstrafe über einen Tierarzt durch den Kammerpräsidenten wegen
einer den Ordinationsrichtlinien widersprechenden Beschilderung der
Ordination; nur Verhalten eines Kammermitglieds gegenüber seiner
Kammer und nicht öffentlichkeitsbezogenes Verhalten bei der
Berufsausübung (wie inhaltl... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art90StGG Art5EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK österr Vorbehalt zu Art6Nö JagdG 1974 §27 Abs8Nö JagdG 1974 §101 Abs2Nö JagdG 1974 §120a Abs4
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die vorgesehene Nichtöffentlichkeit der
Verhandlung vor der Landeskommission für Jagd- und Wildschäden als
Tribunal nach dem Nö JagdG 1974 im Hinblick auf den österreichischen
Vorbehalt zu Art6 EMR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Grundverkehrslandeskommission Salzburg wies mit Bescheid vom 4. Juni 1991 den Antrag des Beschwerdeführers - eines Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland - auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Kaufvertrag, mit dem der Beschwerdeführer eine Teilfläche aus einem Grundstück erworben hatte, unter ausdrücklicher Berufung auf §9 Abs1 Z3 des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1986, LGBl. 73 (im folgenden: SGVG 1986), ab. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer - deutsche Staatsangehörige - schlossen einen "Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag" über jene Wohnungen ab, die auf den - ausschließlich im (Mit-)Eigentum deutscher Staatsangehöriger stehenden - Grundstücken Nr. 161/2, 161/9 und 169/4 in EZ 206 KG Hinterthal errichtet worden waren. Die Grundverkehrslandeskommission Salzburg wies den Antrag der Beschwerdeführer auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu diesem Vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Gegen den Beschwerdeführer - er ist Rechtsanwalt - wurde mit Einleitungsbeschluß des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich vom 19. Februar 1990 der Vorwurf erhoben, "er habe den Buschenschank in der Zeit vom 6. Mai bis 26. Mai, 19. August bis 8. September und 18. Oktober bis 3. November 1989 trotz Untersagung ausgeübt" und hiedurch das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes begangen. 1.2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Zweitbeschwerdeführerin - eine deutsche Staatsangehörige - hat dem Erstbeschwerdeführer, der ebenfalls deutscher Staatsangehöriger ist, die Grundstücke Nr. 1784/2 und 1784/3, Grundbuch Eichenberg, mit darauf befindlichem Wochenendhaus geschenkt. Die Beschwerdeführer begründen die Schenkung des Grundstückes sowie des Wochenendhauses damit, daß die Zweitbeschwerdeführerin aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sei, sich um das Ha... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: StGG Art5Sbg GVG 1986 §9 Abs1 Z3Sbg GVG 1986 §9 Abs3Sbg GVG 1986 §9 Abs4
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Versagung der
grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Ausländergrunderwerb
wegen Überfremdung mangels jeglicher Auseinandersetzung mit dem
Parteivorbringen hinsichtlich der Frage des Vorliegens der
Voraussetzung für ein... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / StaatsangehörigkeitB-VG Art83 Abs2StGG Art5AVG §69AVG §69 Abs1 Z2
Leitsatz: Kein Eingriff in das Eigentumsrecht durch Abweisung eines Antrags
auf Wiederaufnahme eines (grundverkehrsbehördlichen) Verfahrens;
Gleichheitsrecht nur österreichischen Staatsbürgern gewährleistet;
keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vo... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: StGG Art5Vlbg GVG §5 Abs2 litc
Rechtssatz: Keine denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Ausländergrunderwerbs gemäß §5 Abs2 litc Vlbg GVG wegen drohender Überfremdung. Dem Sinn des Grundverkehrsgesetzes entspricht es, den Verkauf eines österreichischen Grundstückes an einen Ausländer auch dann zu unterb... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5DSt 1990 §16DSt 1990 §28 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Ausübung eines Buschenschankes trotz Untersagung; keine unzulässige
Ausdehnung des Tatverdachts
Rechtssatz: Im Einleitungsbeschluß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Beschwerdeführer (ungarische Staatsangehörige) haben den vorgelegten Verwaltungsakten zufolge seit dem Jahre 1957 mehrere Grundstücke im Ausmaß von etwa 10 ha zur landwirtschaftlichen Nutzung gepachtet. Der Viehstand beträgt nach ihren Angaben "60 Schafe, 2 Kühe, 3 Rinder und 40 Schweine". Im Jahre 1957 seien von den Beschwerdeführern auf dem 1137 m2 großen Grundstück Nr. 2132/2, GB Wolfurt, (einem der Pachtgrundstücke) mehrere landwirtschaftliche G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Laut Darlehens- und Pfandbestellungsurkunde vom 3. Oktober 1980 gewährte der Beschwerdeführer, ein österreichischer Staatsbürger und Kaufmann in Oberösterreich, einer italienischen Staatsbürgerin ein Darlehen auf Lebenszeit in der Höhe von S 1 Million; der Beschwerdeführer durfte vor dem Ableben der Darlehensnehmerin das Darlehen nicht fällig stellen und diese durfte zu Lebzeiten das Darlehen nicht zurückzahlen. Die Verzinsung des Darlehens betrug 11 %; d... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5StGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbTir GVG 1983 §3 Abs1 litaABGB §879 Abs1
Rechtssatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung eines Antrags auf Ausstellung einer Negativbestätigung durch die Grundverkehrsbehörde wegen Vorliegen ei... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2StGG Art5Vlbg GVG §5 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten
durch die Abweisung eines als Antrag auf nachträgliche
grundverkehrsbehördliche Genehmigung der Errichtung bestimmter
Gebäude auf einem land- und forstwirtschaftlichen Grundstück
gedeuteten Antrags
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von Grundstücken, die vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten als der kraft Devolution gemäß §73 AVG zuständigen Behörde gemäß den §§17 bis 20 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971) für den Ausbau der B 146 Ennstal Straße sowie für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen enteignet wurden. Der zu B930/92 angefochtene Bescheid lautet demgemäß in seinem Spruchteil 2.: "Dem vom Vertreter der... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: StGG Art5BStG 1971 §3BStG 1971 §17BStG 1971 §7a
Leitsatz: Denkunmögliche Anwendung der Enteignungsvorschriften des BStG 1971
durch Enteignung von Grundstücken für landschaftspflegerische
Begleitmaßnahmen im Zuge des Ausbaues der B 146 Ennstal Straße;
Denkunmöglichkeit der Verwirklichung naturschutzrechtlicher Auflagen
auf der Grundlage bundesstraßenrechtlicher Enteignungsregelunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer und seine Ehefrau waren zu je 192/738 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2975 Grundbuch Aigen, bestehend aus dem Grundstück 282/49 Garten, und schlossen am 17. Oktober 1990 mit den beiden übrigen Miteigentümern (zu je 177/738 Anteilen) einen Vertrag über die Aufteilung des gemeinsamen Grundstücks im Wert der jeweiligen Anteile derart, daß diesen je zur Hälfte ein neu gebildetes Grundstück 282/74 zufiel, während dem Beschwerdeführer und se... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5GrEStG 1987 §1 Abs1GrEStG 1987 §3 Abs2
Leitsatz: Aufhebung eines Grunderwerbsteuer wegen Tausches von
Miteigentumsanteilen vorschreibenden Bescheides; gleichheitswidrige
Gesetzesauslegung durch Versagung der Anwendung des
Befreiungstatbestandes des §3 Abs2 GrEStG 1987 für die
flächenmäßige Aufteilung einer wirtschaftlichen Einheit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, welche aufgrund der ihr nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz erteilten Konzession zum Betrieb der Vertragsversicherung befugt ist; ihre Aktien stehen in schweizerischem Besitz. Mit Kaufvertrag vom 4. Februar 1991 erwarb sie eine Liegenschaft in der Innenstadt von Innsbruck, auf der sich ein Zinshaus befindet, dessen Wohn- und Geschäftsräume langfristig vermietet sind. Diesem Rechtserwer... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / StaatsangehörigkeitB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art15 Abs1StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbTir GVG 1983 §1 Abs1 Z2 litbTir GVG 1983 §4 Abs2Tir GVG 1983 §4 Abs2 litaVersicherungsaufsichtsG §77
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach §18 Abs1 Einkommensteuergesetz 1972 (EStG) sind als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte unter anderem abzuziehen "4. bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach §4 Abs1 oder nach §5 auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln, die in den sieben vorangegangenen Wirtschaftsjahren entstandenen Verluste aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, soweit sie nicht bei der Veranlagung für die vorangegange... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5GewerbesteuerG 1953 §6 Abs2EStG §18 Abs1 Z4VwGG §63 Abs1
Leitsatz: Prüfung eines Ersatzbescheides nach stattgebendem Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes; Verletzung im Eigentumsrecht durch
Unterstellung eines verfassungswidrigen Inhaltes der Bestimmung des
EStG 1972 über den Verlustvortrag bei Gewinnermittlung durch
Vermögens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.a) Der Erst- und der Zweitbeschwerdeführer (österreichische Staatsbürger) suchten mit Antrag vom 6. Juli 1990 um die grundverkehrsbehördliche Genehmigung zum Erwerb der Grundstücke 928, 947, 948 und 949/2, GB Fußach vom Drittbeschwerdeführer an. Die Grundverkehrs-Landeskommission für Vorarlberg versagte mit Bescheid vom 12. September 1990 gemäß §5 Abs1 und §6 lita des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes, LGBl. 18/1977, idF LGBl. 63/1987, (im folgenden kurz:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer (österreichische Staatsbürger) suchten mit Antrag vom 20. Juni 1991 um die grundverkehrsbehördliche Genehmigung zum Erwerb der Grundstücke Nr. 133/1, 134, 135 und 133/3, GB Nenzing, mit einem Gesamtausmaß von 1873 m2 an. Der Grundverkehrssenat des Landes Vorarlberg versagte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. Juli 1992 gemäß §5 Abs1 und §7 Abs1 des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes, LGBl. 18/1977, idF LGBl. 63/19... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5Vlbg GVG §5 Abs1Vlbg GVG §7 Abs1
Rechtssatz: Keine denkunmögliche oder willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs (zur Errichtung einer Deponie) gemäß §5 Abs1 und §7 Abs1 Vlbg GVG. Entscheidungstexte B ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienVlbg GVG §1 Abs1 litaVlbg GVG §5 Abs1Vlbg GVG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Liegenschaftserwerbs zum Zwecke des Wohnbaues in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Gemeindeinstanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Marktgemeinde Obdach vom 21. Mai 1991 erging an die beschwerdeführende Stadtgemeinde - nach Einholung eines Gutachtens eines Bausachverständigen - gemäß §70 a Stmk BauO 1968 der Auftrag, die auf dem Grundstück Nr. 1145/3 bzw. auf der Baufläche Nr. 203 der KG Granitzen durchgeführten Bauarbeiten (nämlich die Verlegung einer 25 m langen Gußrohrleitung von 700 mm Durchmesser, welche am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die §§72 und 73 des Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetzes, LGBl. 63/1972, verfügten die Vereinigung der Stadtgemeinde Wolfsberg mit anderen Gemeinden, darunter der Gemeinde Frantschach-St. Gertraud. Die Zusammenlegung wurde mit 1. Jänner 1973 wirksam (§85 Abs1 leg.cit.). Am 5. Mai 1991 fand in der Stadtgemeinde Wolfsberg eine - mit Verordnung der Landesregierung vom 5. März 1991, LGBl. 42/1991, angeordnete - Volksbefragung iS des §8b Abs4 ... mehr lesen...