RS Vfgh 1993/3/22 B885/92

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art83 Abs2
StGG Art5
StGG Art6 Abs1 / Liegenschaftserwerb
Tir GVG 1983 §3 Abs1 lita
ABGB §879 Abs1

Rechtssatz

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung eines Antrags auf Ausstellung einer Negativbestätigung durch die Grundverkehrsbehörde wegen Vorliegen eines nichtigen Umgehungsgeschäftes; keine Verletzung im Eigentumsrecht, Gleichheitsrecht und im Recht auf Freiheit des Liegenschaftsverkehrs im Hinblick auf die ausschließlich verfahrensrechtliche Wirkung des angefochtenen Bescheides

(Ebenso: E v 22.03.93, B 1006/92; ähnlich E v 14.06.93, B 1888/92, E v 15.06.93, B 2048/92).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Umgehungsgeschäft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1993:B885.1992

Dokumentnummer

JFR_10069678_92B00885_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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