RS Vfgh 1993/6/17 B579/91

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

StGG Art5
StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung
Flächenwidmungsplan beschränkter Münster, Anlage 1, der Tir LReg vom 24.07.90, beim Amt der Tir LReg vom 06.08.90 - 20.08.90 .Kundmachung der Auflegung im "Bote für Tirol" vom 03.08.90. S 232.

Rechtssatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung der von den Beschwerdeführern als Nachbarn gegen eine Baubewilligung zur Erweiterung eines Gasthofes erhobenen Vorstellung (siehe E v 17.06.93, V43/92: keine Gesetzwidrigkeit des beschränkten Flächenwidmungsplanes Münster, Anlage 1, vom 24.07.90, soweit er die GP 2396, KG Münster, betrifft).Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung der von den Beschwerdeführern als Nachbarn gegen eine Baubewilligung zur Erweiterung eines Gasthofes erhobenen Vorstellung (siehe E v 17.06.93, V43/92: keine Gesetzwidrigkeit des beschränkten Flächenwidmungsplanes Münster, Anlage 1, vom 24.07.90, soweit er die Gesetzgebungsperiode 2396, KG Münster, betrifft).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Baubewilligung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1993:B579.1991

Dokumentnummer

JFR_10069383_91B00579_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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