Index
L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
StGG Art5Rechtssatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung der von den Beschwerdeführern als Nachbarn gegen eine Baubewilligung zur Erweiterung eines Gasthofes erhobenen Vorstellung (siehe E v 17.06.93, V43/92: keine Gesetzwidrigkeit des beschränkten Flächenwidmungsplanes Münster, Anlage 1, vom 24.07.90, soweit er die GP 2396, KG Münster, betrifft).Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung der von den Beschwerdeführern als Nachbarn gegen eine Baubewilligung zur Erweiterung eines Gasthofes erhobenen Vorstellung (siehe E v 17.06.93, V43/92: keine Gesetzwidrigkeit des beschränkten Flächenwidmungsplanes Münster, Anlage 1, vom 24.07.90, soweit er die Gesetzgebungsperiode 2396, KG Münster, betrifft).
Schlagworte
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, BaubewilligungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B579.1991Dokumentnummer
JFR_10069383_91B00579_01