Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die beschwerdeführenden Parteien (kurz bP, in weiterer Folge entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als bP1, bP2 und bP3 bezeichnet) brachten nach rechtswidriger Einreise am 17.06.2014 (bP1 und bP2) bzw. nach Geburt am 26.02.2015 in Österreich Anträge auf internationalen Schutz ein. Sie sind armenische Staatsangehörige und Christen, wobei bP3 im Haushalt von bP1 und bP2 in Vorarlberg als deren Sohn lebt. Diese Anträge wurden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die beschwerdeführenden Parteien (kurz bP, in weiterer Folge entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als bP1, bP2 und bP3 bezeichnet) brachten nach rechtswidriger Einreise am 17.06.2014 (bP1 und bP2) bzw. nach Geburt am 26.02.2015 in Österreich Anträge auf internationalen Schutz ein. Sie sind armenische Staatsangehörige und Christen, wobei bP3 im Haushalt von bP1 und bP2 in Vorarlberg als deren Sohn lebt. Diese Anträge wurden ... mehr lesen...