Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;GewO 1973 §354 idF 1993/029;GewO 1973 §358 idF 1993/029;GewO 1973 §359b idF 1993/029;GewO 1973 §360 Abs2 idF 1993/029;GewO 1973 §77 idF 1993/029;GewO 1973 §79 idF 1993/029;GewO 1973 §81 idF 1993/029; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0128 E 30. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Es gehört grundsätzlich zu den Aufgaben des gewerbetechnischen Sachv... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien schrieb mit Bescheid vom 8. Februar 1990 im Grunde des § 79 GewO 1973 und des § 27 Abs. 5 Arbeitnehmerschutzgesetz der mitbeteiligten Partei für eine näher bezeichnete Betriebsanlage eine Reihe von "Auflagen und Bedingungen" vor. Nach deren Punkt 5 darf das Rangieren von Zügen innerhalb der Betriebsanlage nur von 06.00 bis 22.00 Uhr stattfinden. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung. Diese Berufung wurde mit Bescheid des Lande... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 3. Juni 1991 wurden der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 79 Abs. 1 und 334 Z. 1 GewO 1973 "hinsichtlich der Betriebsanlage auf den Grundstücken Nr. 739/16, 739/25 und 739/19 der KG W sowie den Grundstücken Nr. 1591/3, 1588, 1589 und 1590/1 der KG A zusätzliche - im Bescheid näher detaillierte - Auflagen vorgeschrieben. Die dagegen von den Beschwerdeführern erhobene Berufung wurde von der belangten Behörde "im Grunde des § 359 Abs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung93 Eisenbahn
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §8;EisenbahnG 1957 §18 Abs1;GewO 1973 §356 Abs3;GewO 1973 §356 Abs4;GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §79;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Auflage, wonach das Rangieren von Zügen innerhalb der Betriebsanlage nur von 06.00 bis 22.00 Uhr stattfinden darf, werden (nur) die Rechte des Inhabers der B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/30 90/04/0200 1 Stammrechtssatz Das von der Behörde durchzuführende Verfahren gem § 79 GewO 1973 setzt weder eine Antragstellung des Betriebsanlageinhabers noch auch der Nachbarn voraus und bietet auch keine tatbestandsmäßige Voraussetzung für einen negativen Festste... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;GewO 1973 §81 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/04/0197 2
VwSlg 23329 A/1990 Stammrechtssatz Unter Genehmigungen iSd § 79 GewO 1973 sind sowohl Genehmigungen nach § 77 als auch solche nach § 81 GewO 1973 zu verstehen. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1973 §356 Abs3;GewO 1973 §356 Abs4;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Aus dem Hinweis in § 356 Abs 4 GewO 1973 auf § 356 Abs 3 GewO 1973 ergibt sich, daß die Parteistellung des Nachbarn im Verfahren betreffend die Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen gemäß § 79 GewO 1973 davon abhängt, daß ihm bereits im Verfahren betreffend die Genehmigun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. April 1993 wurden der mitbeteiligten Partei für ihre im Standort XY, gelegene gewerbliche Betriebsanlage (Sägewerk) gemäß § 79 GewO 1973 folgende Auflagen vorgeschrieben: "1. In Ergänzung zu den Auflagenpunkten 1 und 2 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft vom 7.8.1972, Zl. Ge-2709-1972, dürfen nachstehend angeführte Anlagenteile nur zu folgenden Zeiten betrieben werden: a) B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. April 1993 wurden der mitbeteiligten Partei für ihre im Standort XY, gelegene gewerbliche Betriebsanlage (Sägewerk) gemäß § 79 GewO 1973 folgende Auflagen vorgeschrieben: "1. In Ergänzung zu den Auflagenpunkten 1 und 2 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft vom 7.8.1972, Zl. Ge-2709-1972, dürfen nachstehend angeführte Anlagenteile nur zu folgenden Zeiten betrieben werden: a) B... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;GewO 1973 §81 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/04/0197 2 Stammrechtssatz Unter Genehmigungen iSd § 79 GewO 1973 sind sowohl Genehmigungen nach § 77 als auch solche nach § 81 GewO 1973 zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker
Gewerbetechniker European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993040145.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der beschwerdeführenden Gesellschaft wurde im Jahr 1958 vom Magistrat Linz die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines zweifach unterkellerten 19-geschossigen Doppelhauses in der V-Straße 17 und 18 erteilt. Im Jahre 1959 wurde der Einbau einer Zentralheizung mit Ölfeuerung in dem angeführten Doppelhochhaus genehmigt. Weiters wurde im Jahr 1959 eine Planabweichung in bezug auf den Einbau von Atelierräumen im Terrassengeschoß bewilligt. Die Erteilung der Benützungsbewilligun... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68;BauO OÖ 1976 §23;BauO OÖ 1976 §58a;BauRallg;GewO 1973 §79;VwRallg;
Rechtssatz: § 58a OÖ BauO 1976 sieht ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk - vom 14. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführerin in Ansehung ihrer rechtskräftig genehmigten Betriebsanlage zur Ausübung des Kleinhandelsgewerbes mit Nahrungs- und Genußmitteln im Standort Wien, I-Straße 113, gemäß § 79 GewO 1973 folgende zusätzliche Auflage vorgeschrieben: "In der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr darf keine Anlieferung von Waren erfolgen." Einer seitens der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/25 86/04/0238 1 Stammrechtssatz Eine Auflage des § 77 Abs 1 wie des § 79 GewO 1973 kann jede bestimmte, der Vermeidung von Immissionen dienende und zur Erfüllung dieses Zweckes geeignete und behördlich erzwingbare Maßnahme des INHABERS ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §79;VwRallg;
Rechtssatz: Die Eignung einer örtlich gebundenen Einrichtung, die Nachbarn zu belästigen, kann in Vorgängen liegen, die sich zwar außerhalb, aber im engeren örtlichen Bereich einer Betriebsanlage abspielen; dies, obwohl eine Auflage iSd § 77 Abs 1 und § 79 GewO 1973 nur g... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs3 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0089 6
(hier: Auflage gem § 79 GewO 1973) Stammrechtssatz Gem § 74 Abs 3 GewO hat die Beh ihren Abspruch, abgesehen vom Inhaber der Anlage und dessen Erfüllungsgehilfen, auf jene Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder na... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. September 1992 wurde der "gemäß § 79 GewO 1973 erlassene" Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 20. Februar 1992 auf Grund des § 79 GewO 1973 behoben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, zur hg. Zl. 92/04/0275 protokollierte Beschwerde. Sie ist mit einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden, der wie folgt begründet ist: "Eine durch Zw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 86/04/0033 B 29. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Vorschreibung von Auflagen gemäß § 79 GewO 1973 - Ein im Rahmen eines amtwegigen Verfahrens nach § 79 GewO 1973 ergangener angefochtener Bescheid, mit dem die Bescheide der Vorinstanzen behoben wurden, ist als solcher einem Vollzug nicht zugänglich. Andere ... mehr lesen...
Das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Linz vom 18. November 1991 enthält im Spruchteil nach § 44a Z. 1 VStG folgende Feststellung: Der Beschwerdeführer "hat es als Gewerbeinhaber und somit als gewerberechtlich Verantwortlicher der Fa. S ... zu vertreten, daß zumindest am 21.3.1991 die im Bescheid des Magistrates Linz, Baurechtsamt, vom 22.1.1990 (Ergänzung der Betriebsanlagengenehmigung) unter Punkt 3) angeführte Auflage daß "in die Betriebsanlage keine überwachungsbedü... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft - berichtigt hinsichtlich des Datums (9. November 1987) mit Bescheid vom 13. November 1987 - wurde für die Betriebsanlage (Flüssiggastanklager) des Beschwerdeführers im näher bezeichneten Standort gemäß § 79 Abs. 1 und 2 GewO 1973 in Verbindung mit § 27 Abs. 5 Arbeitnehmerschutzgesetz sowie den Bestimmungen der Flüssiggasverordnung eine Reihe zusätzlicher Auflagen vorgeschrieben. Über die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung entschied der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs3;GewO 1973 §2 Abs1 Z15;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: § 79 GewO 1973 erlaubt der Gewerbebehörde die Abänderung von Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden - aus anderen als in § 68 Abs 3 AVG genannten Gründen - durch Vorschreibung von anderen oder zusätzlichen Auflagen (Hinweis: E 10.5.1979, 97, 99/78, VwSlg 9837 A/1979). Dabei handelt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz95/05 Normen Zeitzählung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §79;ÖNORM S 2101;VwRallg;
Rechtssatz: Die gem § 79 GewO 1973 vorgeschriebene Auflage des Verbots der "Übernahme" von überwachungsbedürftigem Sonderabfall iSd ÖNORM S 2101 richtet sich aufgrund des zeitraumbezogenen Charakters des Wortes "übernehmen" sowie des Zweckes der ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach vom 21. Juni 1988 wurde dem Beschwerdeführer "gemäß §§ 79 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 74, 75, 77, 333 und 376 Zif. 11 Abs. 1 GewO 1973" für den Gastgewerbebetrieb "XY" in D, als zusätzliche Auflage die Vorverlegung der Sperrstunde auf 24.00 Uhr vorgeschrieben. Über eine dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers erkannte der Landeshauptmann von Kärnten mit Bescheid vom 8. November 1990 dahin, daß die "zusätzlich vorgeschrie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §79;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1115/79 E 24. Jänner 1980 VwSlg 10020 A/1980 RS 10 Stammrechtssatz Eine "Auflage" im Sinne des § 77 Abs 1 GewO 1973 kann jede der Vermeidung von Immissionen dienende und zu seiner Erfüllung geeignete - behördlich erzwingbare - Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhäl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;
Rechtssatz: Ungeachtet des nach dem Gesetz für die Auflagenvorschreibung vorgegebenen Rahmens hat die Behörde allerdings im Einzelfall auch zu prüfen, mit welcher am wenigsten einschneidenden Vorkehrung das Auslangen gefunden werden kann (Hinweis E 19.3.1982, 81/... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 20. März 1990 wurden der Beschwerdeführerin in Ansehung ihres Sägewerksbetriebes in A als weitere Auflage gemäß § 79 GewO hinsichtlich der Kappsäge weitere Lärmdämmungsmaßnahmen vorgeschrieben. Über Berufung der Beschwerdeführerin änderte der Landeshauptmann von Oberösterreich mit Bescheid vom 9. Jänner 1991 diese Auflage dahingehend ab, daß die Auflage wie folgt zu lauten habe: "Über den Einsatz der Kappsäge im hochfrequentierten Be... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991040339.X01 Im RIS seit 28.04.1992 mehr lesen...
Über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den in Angelegenheit einer Auflagenvorschreibung gemäß § 79 GewO 1973 im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Mai 1990 erkannte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Bescheid vom 7. August 1991 wie folgt: "Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, als die Berufung der X-AG vom 19.4.1990 als unbegründet abgewiesen wird und die ergänzenden Berufungsausführungen vom 23.... mehr lesen...