Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. Juni 1989 erkannte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten über Berufungen der mitbeteiligten Partei und von Nachbarn gemäß § 66 Abs. 2 AVG 1950 dahin, daß der bekämpfte Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. Dezember 1987 und der diesem zugrunde liegende Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 5. August 1986 behoben würden und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §78 Abs3;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Die Sachentscheidung gem § 66 Abs 4 AVG in einem Verfahren nach § 79 GewO 1973 kann nicht Anordnungen gem § 360 Abs 2 bzw § 78 Abs 3 GewO 1973 treffen. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Bindung an den Gegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Infolge Untrennbarkeit eines die Betriebsanlage betreffenden Ausspruches gem § 79 GewO 1973 gibt es keine Teilrechtskraft gegenüber einem von mehreren Konsensinhabern. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den
Berufungsantrag Umfang der Anfechtun... mehr lesen...
Index: GewerbeO50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399GewO 1973 §79 idF 1988/399
Rechtssatz: Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Ertrag stehen. Das heißt, dass mit dem ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;GewO 1994 §367 Z26;
Rechtssatz: An Stelle der von der Behörde gemäß § 79 GewO vorgeschriebenen Auflage kann hier eine andere, dem Zweck der Auflage in gleicher Weise gerecht werdende Lösung erfolgen, ohne dadurch den Tatbestand des § 367 Z 26 GewO zu verwirklichen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989040130.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Ausführungen der Abgrenzung von Maßnahmen nach § 360 Abs 2 GewO gegenüber Maßnahmen nach den Bestimmungen des § 79 GewO und des § 68 Abs 3 AVG sowie des sich daraus ergebenden Aufgabenbereiches der Behörde bei der Beurteilung, ob ua die Tatbestandsvoraussetzungen einer "unzumutbaren Belästigung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §73 Abs2;AVG §8;GewO 1973 §79 idF 1983/567;
Rechtssatz: In Ansehung eines über Antrag des BMGU - nunmehr BM für Umwelt und Familie - gemäß § 79 a GewO eingeleiteten Verfahrens kommt Nachbarn der hievon betroffenen Betriebsanlage keine Parteistellung zu (Hinweis E 18.10.1988, 88/04/0198). Schlagworte Gewerberecht ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §77 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Allg Beurteilungsrichtlinien nehmen nicht auf die konkrete Situation des Einzelfalles Bedacht und haben nur jene Bedeutung die ihnen durch Gesetz oder Verordnung beigemessen wird. Die in der Beschwerde zit Planungsrichtwerte der Ö-
Norm: S 5021 Teil1, Tabelle 1, stellen in Ansehung des Tatbestandes einer Gesundheits... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0089 E 15. September 1987 VwSlg 12532 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Der § 79 GewO 1973 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Behörde, für den Fall, dass das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlossen ist, mit den in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen aber nicht das Auslangen gefunde... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1129/80 E 8. Mai 1981 RS 4 Stammrechtssatz Ein Bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn (zB Schließen der Fenster) wird grundsätzlich nicht normiert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988040215.X02 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 19. Dezember 1988 wurden gemäß den §§ 333 und 360 Abs. 2 GewO 1973 in Ansehung der vom Beschwerdeführer im Standort X, R-straße nn, betriebenen Chemisch-Reinigungsanlage folgende Maßnahmen verfügt: "Gemäß §§ 333 und 360 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973 (GewO 1973), BGBl. Nr. 50/1974 i.d.g.F., werden hinsichtlich der von Herrn KH, im Standort X, R-straße nn, betriebenen Chemisch Reinigungsanlage folgende Maßnahmen ve... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §376 Z11 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Ausführungen, dass die belangte Behörde die für die Anwendung des § 376 Z 11 Abs 2 GewO entscheidungswesentliche Frage, ob der Eintritt gesundheitsgefährdender Lärmimmissionen durch die gegenständliche Betriebsanlage vor dem Inkrafttreten der GewO 1973 auszuschließen gewesen wäre, nicht geprüft hat (zur Frage der Genehmigungspflic... mehr lesen...
Rechtssatz: Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahme ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sofortige Abhilfe ermöglichen sollen (Hinweis E 14.9.1977, 1770/77). Aus ihrer kurzfristigen Realisierbarkeit und ihrem temporären Charakter ergibt sich die Abgrenzung von Maßnahmen nach § 360 Abs 2 GewO gegenüber Maßnahmen nach den Bestimmungen des § 79 GewO und des § 68 Abs 3 AVG 1950; § 360... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2 Satz2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0037 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahme ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sof... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahmen ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sofortige Abhilfe ermöglichen sollen (Hinweis B 14.9.1977, 1770/77). Aus ihrer kurzfristigen Realisierbarkei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2 Satz2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0037 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahme ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sof... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0089 E 15. September 1987 VwSlg 12532 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Der § 79 GewO 1973 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Behörde, für den Fall, dass das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlossen ist, mit den in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen aber nicht das Auslangen gefunde... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, vom 28. Juni 1985 wurde für die Betriebsanlage der Beschwerdeführerin im Standort Wien XVI, Bgasse n1 - n3, gemäß § 79 GewO 1973 folgende Auflage zusätzlich vorgeschrieben: "Die Sperrstunde für den Betrieb des Gastgartens wird mit 22,00 Uhr festgelegt." Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, anlässlich einer am 31. August 1984 in der Zeit von 22,15 bis 24,00 Uhr von ein... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1129/80 E 8. Mai 1981 RS 4 Stammrechtssatz Ein Bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn (zB Schließen der Fenster) wird grundsätzlich nicht normiert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986040143.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs2;GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Ist weder in der Betriebsbeschreibung noch durch Auflagenerteilung verbindlich festgelegt, dass Fahrten des Betriebsinhabers mit LKW in der Zeit zwischen 5.00 Uhr und 6.00 früh lediglich dreimal pro Woche erfolgen, ging jedoch der ärztliche Sachverständige in seinem Gutachten... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3793/80 E 18. Dezember 1981 VwSlg 10624 A/1981 RS 6 Stammrechtssatz Die Rechtsstellung, die den Nachbarn im Verfahren über das Ansuchen um Genehmigung der Betriebsanlage eingeräumt ist, kommt ihnen in gleicher Weise in einem von der Behörde von Amts wegen zum Schutze der Nachbarn gem § 79 GewO durchzuführenden Verfahren zu. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0123 E 27. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Das von der Behörde durchzuführenden Verfahren nach § 79 GewO 1973 setzt weder eine Antragstellung des Betriebsanlageninhabers noch auch der "Nachbarn" voraus und enthält auch keine tatbestandsmäßige Voraussetzung für einen negativen Feststellungsbescheid. Der Betriebsanlageninhaber w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §79;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1982/03/12 81/04/0116 1 Stammrechtssatz Das Merkmal "Gefährdung der Gesundheit" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff. Ein entscheidender Ansatzpunkt für seine Auslegung ergibt sich aus der Unterscheidung z... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Das Beschwerdevorbringen, die mitbeteiligte Partei würde die ihr vorgeschriebenen Auflagen nicht einhalten, ist ohne rechtliche Relevanz, weil im Verfahren zur Vorschreibung von Auflagen nach § 79 GewO 1973 allein der durch eben diese Maßnahme herbeigeführte Schutz maßgebend ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §77 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Allgemeine Beurteilungsrichtlinien (hier: ÖAL - Richtlinie Nr. 18) nehmen nicht Bedacht auf die konkrete Situation des Einzelfalles und haben nur jene Bedeutung, die ihnen durch Gesetz oder Verordnung beigemessen wird (Hinweis auf E vom 24.6.1986, 86/04/0033). Die Verordnung über die Bestimmung des äquivalenten Da... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Der § 79 GewO 1973 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Behörde, für den Fall, dass das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlossen ist, mit den in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen aber nicht das Auslangen gefunden werden kann, neue oder andere Auflagen vorzuschreiben um die im § 74 GewO 1973 umschriebene... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0019 E 19. November 1985 VwSlg 11947 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Anordnung einer Stilllegung des Betriebes kommt im Verfahren nach § 79 GewO 1973 nicht in Betracht, weil eine solche Maßnahme begrifflich nicht als "Auflage" im Sinne dieser Gesetzesstelle angesehen werden könnte. Steht als einzige wirksame Maßnahme zur Abwehr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;GewO 1973 §81; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0056 E 22. Jänner 1982 RS 2 Stammrechtssatz In dem auf Grund des § 79 GewO 1973 durchzuführenden Verfahren hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, welche andere oder zusätzliche Auflagen zum Schutze der im § 74 Abs 2 leg cit umschriebenen Interesse vorzuschreiben sind. Sie kann hiebei Vorschläge, die dazu vom In... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79;VwRallg;
Rechtssatz: Der Ansicht mit der Berufung sei die Auflage (Verbot der Zufahrt und Abfahrt mit Kraftwagen von 20 Uhr bis 6 Uhr) lediglich hinsichtlich des Zeitraumes von 5 Uhr bis 6 Uhr angefochten worden, vermag sich der VwGH nicht anzuschließen, da es sich bei Vorschreib... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1129/80 E 8. Mai 1981 RS 4 Stammrechtssatz Ein Bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn (zB Schließen der Fenster) wird grundsätzlich nicht normiert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986040191.X04 ... mehr lesen...