Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §79;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991040265.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Oktober 1991, Zl. 300.002/3-III-3/91, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 79 GewO 1973 folgende Auflage vorgeschrieben: "Die Kappsäge darf maximal zwei Tage pro Monat, insgesamt nicht länger als acht Stunden pro Monat betrieben werden." Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen, zur hg. Zl. 91/04/0339 protokollierten Beschwerde ist der Antrag verbunden, der Beschwerde die auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/07/05 AW 90/04/0056 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO 1973 - Eine Gefährdung der Gesundheit von Nachbarn einer Betriebsanlage ist unter das nach § 30 Abs 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der zwingenden öffentlichen Interessen zu su... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO 1973 - Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25.10.1991 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 79 GewO 1973 folgende Auflage vorgeschrieben: "Die Kappsäge darf maximal zwei Tage pro Monat... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe als Inhaber der gewerblichen Betriebsanlage (Hotel) in WB-G, diese gewerbliche Betriebsanlage in der Zeit vom 13. März 1990 bis zum 17. Mai 1990 betrieben, ohne die im Punkt 9) des Bescheides vom 20. Dezember 1982 vorgeschriebene Auflage einzuhalten, wonach eine Sicherheitsbeleuchtung (Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung) entsprechend der ÖVE-EN 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §79;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren war die Gesetzmäßigkeit der erst nach Genehmigung der Betriebsanlage erteilten Auflage am Maßstab des § 79 GewO 1973 nicht zu prüfen (Hinweis E 22.11.1988, 88/04/0109, E 14.11.1989, 88/04/0243). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk vom 3. Februar 1989 wurden dem Beschwerdeführer in Ansehung der rechtskräftig genehmigten Betriebsanlage zur Ausübung des Gastgewerbes im Standort W, X-Gasse 20, gemäß § 79 GewO 1973 folgende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. "I) Nach 22.00 Uhr ist im Gastgarten die Bewirtung und der Aufenthalt von Gästen verboten. II) Auf das Ende der Betriebszeit von 22.00 Uhr ist im Gastga... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Beachte Besprechung in:
Ecolex 1992/4, 284; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der E... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Wien vom 20. Juli 1982 wurden der Beschwerdeführerin für die gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage in Wien (Groß-Garage und Reparaturwerk für die Ausübung des Kraftfahrzeugmechanikergewerbes, der gewerbsmäßigen Übernahme von Automobilien zur Garagierung und des Verkaufes von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb einer Tankstelle) gemäß § 79 GewO 1973 und § 27 Abs. 5 Arbeitnehmerschutzgesetz 1972 u.a. folgende Auflagen vorgeschrieben:... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhäl... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 30. Oktober 1990 in Ansehung der gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage (Holzwarenerzeugungsbetriebsanlage) der Beschwerdeführerin gemäß § 79 GewO 1973 eine Reihe von Auflagen vorgeschrieben. Zur Begründung: wurde unter Hinweis auf das durchgeführte Ermittlungsverfahren zusammenfassend ausgeführt, daß die vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 89/04/0013 B 26. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Maßnahme gem § 360 Abs 2 GewO 1973 - Die Abwehr einer der behördlichen Annahme entsprechenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen ist unter das Tatbestandsmerkmal zwingender öffentlicher Interessen des § 30 Abs 2 VwGG zu... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. März 1991 in Ansehung der gewerbehördlich genehmigten gastgewerblichen Betriebsanlage (Gasthaus samt Gastgarten) des Beschwerdeführers gemäß § 79 GewO 1973 als Auflage vorgeschrieben: "In der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und nach 19.00 Uhr ist der Aufenthalt von Gästen im Gastgarten verboten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;VwGG §30 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/07/05 AW 90/04/0056 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO 1973 - Eine Gefährdung der Gesundheit von Nachbarn einer Betriebsanlage ist unter das nach § 30 Abs 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der z... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 11. Oktober 1988 wurde dem Beschwerdeführer die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Abstellplatzes für insgesamt 15 Fahrzeuge (Lkw mit Hänger, Baumaschinen) auf Gp. 1715, KG X, gemäß § 77 Abs. 1 GewO 1973 unter Bedachtnahme auf § 27 Abs. 2 Arbeitnehmerschutzgesetz unter Vorschreibung von folgenden Auflagen erteilt: "1.) Die Zu- und Abfahrten der Lkws und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen jew... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Mai 1990 wurden dem Beschwerdeführer für seine gewerbliche Betriebsanlage im Standort X, Y-Straße 9, gemäß § 79 GewO 1973 in Verbindung mit § 27 Abs. 5 Arbeitnehmerschutzgesetz 1973 folgende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben: 1) Während der Durchführung von Reparaturarbeiten an Kfz haben die auf die Y-Straße weisenden Tore der Werkstätte geschlossen gehalten zu werden. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;GewO 1973 §81 idF 1988/399;
Rechtssatz: Unter Genehmigungen iSd § 79 GewO 1973 sind sowohl Genehmigungen nach § 77 als auch solche nach § 81 GewO 1973 zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990040197.X02 Im RIS seit 27.11.1990 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;GewO 1973 §77 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0128 E 30. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Es gehört grundsätzlich zu den Aufgaben des gewerbetechnischen Sachverständigen, sich nicht nur über das Ausmaß, sondern auch über die Art der zu erwartenden Immissionen zu äußern und in diesem Zusammenhang darzul... mehr lesen...
Der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. Mai 1990 nimmt in seinem Eingang darauf bezug, daß die Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 1. Februar 1988 Berufung erhoben habe. Der Ministerialbescheid vom 8. Mai 1990 enthält folgenden Spruch: "Der angefochtene Bescheid wird behoben. Die Auflage unter Punkt 1 des diesem zugrundeliegenden Bescheides des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt f.d. 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;GewO 1973 §79 idF 1988/399;
Rechtssatz: Das von der Behörde durchzuführende Verfahren gem § 79 GewO 1973 setzt weder eine Antragstellung des Betriebsanlageinhabers noch auch der Nachbarn voraus und bietet auch keine tatbestandsmäßige Voraussetzung für einen negativen Feststellungsbescheid (Hinweis B 24.4.1990, 89/04/0180). ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 16. Jänner 1985 wurde gemäß § 79 GewO 1973 der Beschwerdeführerin "als Betreiberin der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 21.10.1966, Zl. I-1798/3, gewerbebehördlich genehmigten Reparaturwerkstätte für betriebseigene Fahrzeuge auf GP 109/1 KG X der Auftrag erteilt, nachstehende Auflagen unverzüglich zu beachten: 1. Lärmende Arbeiten in der Werkstätte (im Freien ist die Durchführung von lärmenden Arbeiten nicht gene... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Auflage des § 77 Abs 1 wie des § 79 GewO 1973 kann jede bestimmte, der Vermeidung von Immissionen dienende und zur Erfüllung dieses Zweckes geeignete und behördlich erzwingbare Maßnahme des INHABERS der Betriebsanlage zum Gegenstand haben. Eine Auflage im Sinne der §... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1973 §74;GewO 1973 §77;GewO 1973 §79;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1991/7, 485;
Rechtssatz: Da die Bfin im Zeitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens infolge Verkaufes ihrer Betriebsanlage nicht mehr Betriebsinhaberin der verfahrensgegenständlichen Betriebsanlage wa... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk - vom 14. April 1990 in Ansehung der gewerbebehördlich genehmigten gastgewerblichen Betriebsanlage (Cafe-Restaurant) der Beschwerdeführerin gemäß § 79 GewO 1973 als zusätzliche Auflage vorgeschrieben: "Die Betriebszeit ist ausschließlich von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Dieser Auflage ist unverzüglich nach Rechtskr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO 1973 - Eine Gefährdung der Gesundheit von Nachbarn einer Betriebsanlage ist unter das nach § 30 Abs 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der zwingenden öffentlichen Interessen zu subsumieren, weshalb die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen ein... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für 6./7. Bezirk - vom 15. Mai 1986 wurden in Ansehung der rechtskräftig genehmigten Betriebsanlage der Beschwerdeführerin zur Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 beschränkt auf den Kleinhandel im Standort Wien auf Grund des § 79 GewO 1973 sowie des § 27 Abs. 5 des Arbeitnehmerschutzgesetzes folgende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben: "1) Es muß eine automatische Brandmeld... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhäl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;
Rechtssatz: Während eines Verfahrens nach § 79 GewO 1973 findet - abgesehen etwa von den Fällen des § 360 Abs 2 GewO 1973 - die Durchführung eines "Parallelverfahrens" betreffend Maßnahmen bis zur Erlassung eines rechtskräftigen Bescheides in diesem im Gesetz keine Deckung; es kann daher in Hinsicht darauf der belangten ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung vom 22. September 1978 wurde der Beschwerdeführerin für ihre Betriebsanlage (Zellstoffabrik) gemäß § 79 GewO 1973 eine Reihe zusätzlicher Auflagen vorgeschrieben. Der Landeshauptmann von Steiermark änderte diesen Bescheid aufgrund der dagegen erhobenen Berufungen mit Bescheid vom 20. Juli 1979 teilweise ab. Aufgrund der auch gegen diesen Bescheid erhobenen Berufungen verfügte der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie mit... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3793/80 E 18. Dezember 1981 VwSlg 10624 A/1981 RS 4 Stammrechtssatz Der § 79 GewO 1973 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Behörde für den Fall, dass das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlossen ist, mit den in diesen Verfahren vorgeschriebenen Auflagen aber nicht ... mehr lesen...