Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;GewO 1994 §79;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998040200.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §79;GewO 1994 §74 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/07 91/04/0338 4 Stammrechtssatz Die Eignung einer örtlich gebundenen Einrichtung, die Nachbarn zu belästigen, kann in Vorgängen liegen, die sich zwar außerhalb, aber i... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Steiermark erließ den Bescheid vom 3. Jänner 1995, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Das Ansuchen des Verkehrsunternehmens A-GesmbH vom 11. Juni 1994 um Erteilung einer Konzession für einen weiteren Streckenabschnitt, und zwar Bad Waltersdorf, Ort - L 401 - Knoten Bad Waltersdorf/Sebersdorf der A 2 - Autobahn A 2 - Knoten Hartberg - B 50 - Hartberg, Schulzentrum Erlengasse - Hartberg, Haltestelle Ankerhof zur bestehenden Kraftfahrlinie Kaindorf, S... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1994 §79 impl;KflG 1952 §6 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Das Wesen von Auflagen iSd § 6 Abs 3 KflG besteht darin, daß die Verwaltungsbehörde in einem dem Hauptinhalt nach begünstigenden Bescheid belastende Gebote oder Verbote als Nebenbestimmungen aufnimmt, mit denen de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 17. November 1995 wurde der Beschwerdeführerin als Inhaberin der mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. Dezember 1990 genehmigten Betriebsanlage - eines Altstoffsammelzentrums im Standort K - gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 folgende zusätzliche Auflage vorgeschrieben: Für "sehr giftige Stoffe" ist ein verschließbarer Schrank vorzusehen. Zur Begründung: dieser ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §79;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1996/06/18 96/04/0005 1 Stammrechtssatz Die Ermächtigung der Behörde, entsprechende Auflagen vorzuschreiben hängt davon ab, daß die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen einen hinreichenden Schutz der im § 74 Abs 2 GewO 1994 umschriebenen Intere... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 6. August 1998 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 für ihre an dem näher bezeichneten Standort gelegene Betriebsanlage eine Reihe von Auflagen zur Begrenzung des von der Musikanlage ausgehenden Geräuschpegels vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, zur hg. Zl. 98/04/0176 protokollierte Beschwerde, mit der der Antrag verbunden ist, ihr die aufschiebende W... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §79;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Verfahren gemäß § 79 GewO 1994 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem ASt gem § 79 Abs 1 GewO 1994 für seine Musikanlage eine Reihe von Auflagen zur Begrenzung des von dieser ausgehenden Geräuschpegels vorgeschrieben. Ist aus der Sachverhaltsdarlegung des ASt nicht erkennbar, warum einersei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Oktober 1996 schrieb die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn der mitbeteiligten Partei im Zusammenhang mit dem Betrieb ihrer Schlossereibetriebsanlage an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 79 GewO 1994 eine Reihe von Auflagen vor. Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 22. Oktober 1997 wurden (unter anderem) die dagegen erhobenen Berufungen der Beschwerdeführer als unzulässig zurückgewiesen. Zur Begründung: führte der Landeshauptm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §356 Abs4;GewO 1994 §79;
Rechtssatz: Gem § 79 Abs 1 GewO 1994 setzt die Vorschreibung von anderen oder zusätzlichen Auflagen schon begrifflich das Vorliegen einer rechtskräftig genehmigten Betriebsanlage voraus. Dem Verfahren nach § 79 GewO 1994 ist daher regelmäßig die Betriebsanlage in ihrer genehmigten Form und ohne Rücksicht auf einen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 11. Oktober 1996 wurde dem Beschwerdeführer als Inhaber einer näher beschriebenen Gastgewerbebetriebsanlage u.a. gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 folgende zusätzliche Auflage vorgeschrieben: "Durch gut sicht- und haltbare Anschläge ist im Gastraum auf das Verbot des Musizierens und Singens ab einem Zeitraum von 18.00 Uhr hinzuweisen." Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, die Berufungsbehörde... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/18 96/04/0005 1 Stammrechtssatz Die Ermächtigung der Behörde, entsprechende Auflagen vorzuschreiben hängt davon ab, daß die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen einen hinreichenden Schutz der im § 74 Abs 2 GewO 1994 umschriebenen Interessen nicht gewährleistet, wobei - wie... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 31. August 1995 wurde der mitbeteiligten Partei die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer näher beschriebenen gewerblichen Betriebsanlage (Kfz-Werkstätte) bei Einhaltung von im einzelnen angeführten Auflagen erteilt und die u.a. von den Beschwerdeführern erhobenen Einwendungen als unbegründet abgewiesen. Zum Schutz der Nachbarschaft wurden unter D. u.a. folgende Auflagen vorgeschrieben: "1. Während des Betriebes sind ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 94/04/0217 2 Stammrechtssatz Eine "Auflage" iSd § 79 GewO 1994 (der kein anderer Inhalt als Auflagen iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 zukommt) kann jede der Vermeidung von Immissionen dienende und zu seiner Erfüllung geeignete (behördlich erzwingbare) Maßnahme des In... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3. Juli 1997 "aus Anlaß der Berufung" der mitbeteiligten Partei gegen den erstbehördlichen Bescheid vom 20. September 1996 dieser gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit §§ 74 Abs. 2 und 79 GewO 1994 behoben (Spruchpunkt I) und gleichzeitig die Berufung der Beschwerdeführer gegen den erstbehördlichen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AV... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juli 1993, Zl. 91/04/0338, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren erging der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. Oktober 1993, mit dem der angefochtene Bescheid und der diesem zugrunde liegende Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 14. Dezember 1989 in der Weise abgeändert wurde, daß die zusätzlich vorgeschriebene Auflage wie folgt lautet: "Die Betriebsanlage... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 94/04/0217 2 Stammrechtssatz Eine "Auflage" iSd § 79 GewO 1994 (der kein anderer Inhalt als Auflagen iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 zukommt) kann jede der Vermeidung von Immissionen dienende und zu seiner Erfüllung geeignete (behördlich erzwingbare) Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstan... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §356 Abs4;GewO 1994 §79;VwRallg;
Rechtssatz: § 356 Abs 4 GewO 1994 ist auch auf solche Verfahren nach § 79 GewO 1994 anzuwenden, in denen die Genehmigung der zugrundeliegenden gewerblichen Betriebsanlage noch vor Inkrafttreten der Gewerberechtsnovelle 1988 erteilt wurde. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 4. Dezember 1996 wurde in Ansehung der Betriebsanlage des Beschwerdeführers gemäß § 79 GewO 1994 folgende zusätzliche Auflage vorgeschrieben: "Die Verwendung der nachstehenden Steinbearbeitungsgeräte im Freien ist verboten: 1) Winkelschleifer, Type Fein, 2300 Watt, 6500 U/min 2) Winkelschleifer, Type Bosch, 1 kW, 6500 U/min 3) Stichsäge, Type Bosch, 530 Watt, 6500 U/min" Zur Begründung: dieses Be... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk, wurde der Beschwerdeführerin für ihre an einem näher bezeichneten Standort liegende Betriebsanlage gemäß § 79 GewO 1994 folgende zusätzliche Auflage vorgeschrieben: Die Druckmaschine Heidelberg, Speedmaster CD 102 F darf nur an Werktagen (Montag bis Freitag) in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr betrieben werden. Diesem Auftrag ist nach Rechtskraft dieses Bescheides zu entsprechen." ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79 impl;GewO 1994 §77;GewO 1994 §79;GewO 1994 §81; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/04/0197 2
VwSlg 13329 A/1990 Stammrechtssatz Unter Genehmigungen iSd § 79 GewO 1973 sind sowohl Genehmigungen nach § 77 als auch solche nach § 81 GewO 1973 zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79 impl;GewO 1994 §77 Abs2;GewO 1994 §79;GewO 1994 §81 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/04/0197 2
VwSlg 13329 A/1990 Stammrechtssatz Unter Genehmigungen iSd § 79 GewO 1973 sind sowohl Genehmigungen nach § 77 als auch solche nach § 81 GewO 1973 zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 31. August 1995 wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der genehmigten Betriebsanlage, einer Tischlerei (u.a. durch Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Silo, eines Spritzraumes, eines Platten-, Massivholz- und Furnierlagers sowie durch zusätzliche Maschinen) nach Maßgabe der eingebrachten Projektunterlagen und unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Aufgrund der gegen diesen Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 94/04/0217 2 Stammrechtssatz Eine "Auflage" iSd § 79 GewO 1994 (der kein anderer Inhalt als Auflagen iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 zukommt) kann jede der Vermeidung von Immissionen dienende und zu seiner Erfüllung geeignete (behördlich erzwingbare) Maßnahme des In... mehr lesen...
Mit Spruchteil A.) des Bescheides des Landeshauptmannes von Wien vom 14. Dezember 1994 wurde der nach § 79 GewO 1973 ergangene Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 16. Bezirk vom 8. Juni 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG (ersatzlos) behoben. Mit Spruchpunkt B.) dieses Bescheides wurden der Beschwerdeführerin in Ansehung ihrer an einem näher bezeichneten Standort befindlichen gewerblichen Betriebsanlage gemäß § 79 GewO 1994 folgende Auflagen vorgeschrieben: "1.) Die durch c... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 94/04/0217 2 Stammrechtssatz Eine "Auflage" iSd § 79 GewO 1994 (der kein anderer Inhalt als Auflagen iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 zukommt) kann jede der Vermeidung von Immissionen dienende und zu seiner Erfüllung geeignete (behördlich erzwingbare) Maßnahme des In... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77;GewO 1994 §79;GewO 1994 §81;VwRallg;
Rechtssatz: Das Wesen von Auflagen iSd § 77 ff GewO 1994 besteht darin, daß die Verwaltungsbehörde in einem dem Hauptinhalt nach begünstigenden Bescheid belastende Gebote oder Verbote als Nebenbestimmungen aufnimmt, mit denen der Inhaber des Rechtes für den Fall der Gebrauchnahme z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 14. Dezember 1994 wurde der Beschwerdeführerin in Ansehung ihrer gewerblichen Betriebsanlage gemäß § 79 GewO 1994 folgende Auflagen vorgeschrieben: "1.) Die durch chlorierte Kohlenwasserstoffe kontaminierten Bodenbereiche beim Entfetter in der Werkstatt (einschließlich der zugehörigen CKW-Lagerbereiche bei der Rampe sowie neben dem Entfetter in der Werkstatt), im "Hof 1" zur G-Gasse und im "Hof 2" zur P... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs1;GewO 1994 §79;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Verfahren gem § 79 GewO 1994 - Die Gefährlichkeit chlorierter Kohlenwasserstoffe, insb für die Genießbarkeit des Grundwassers, allgemein ist bekannt. Ist Folge der bestehenden Kontamination des Bodens mit chlorierten Kohlenwasserstoffen die Gefahr, daß es ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. Oktober 1994 wurden u.a. die Berufungen der Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 12. August 1993, betreffend die Zurückweisung u.a. der Berufungen der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 6. Oktober 1992 über die Vorschreibung zusätzlicher Auflagen gemäß § 79 GewO 1973 an di... mehr lesen...