RS Vwgh 1992/1/9 AW 91/04/0090

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Veröffentlicht am 09.01.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §79;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/07/05 AW 90/04/0056 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO 1973 - Eine Gefährdung der Gesundheit von Nachbarn einer Betriebsanlage ist unter das nach § 30 Abs 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der zwingenden öffentlichen Interessen zu subsumieren, weshalb die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Bescheid, mit dem einer solchen Gefahr begegnet werden soll, vom Gesetz verwehrt ist (Hinweis B 11.1.1989, AW 88/04/0072).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1991040090.A01

Im RIS seit

09.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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