Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.05.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb GewO 1994 §26 GewO 1994 §340 Abs3 GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 13 gültig von 29.03.2016 bis 22.07... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, vertreten durch B, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Krems an der Donau vom 28.10.2020, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewebeberechtigung für Friseure und Perückenmacher (Stylist) (Handwerk) gemäß § 94 Z 22 GewO 1994, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht: Das... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.03.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 GewO 1994 §26 GewO 1994 §87 Abs1 GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 13 gültig von 29.03.2016 bis 22.07.2024 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.03.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 GewO 1994 §26 GewO 1994 §87 Abs1 GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 13 gültig von 29.03.2016 bis 22.07.2024 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.03.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 GewO 1994 §26 GewO 1994 §87 Abs1 GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 13 gültig von 29.03.2016 bis 22.07.2024 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 17. November 2020, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Ver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.01.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Hat der Gewerbetreibende die nach § 91 Abs 2 GewO genannte natürliche Person innerhalb der gesetzten Frist nicht entfernt, hat die Behörde die Gewerbeberechtigung zu entziehen (vgl VwGH 2004/04/0051), wobei eine allenfalls nach Ablauf der Frist erfolgte Erfüllung des behördlichen Auftrags a... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 21.09.2020, Zl.°***, betreffend Ansuchen um Nachsicht vom Gewerbeausschluss gemäß § 26 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.12.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: § 26 Abs 1 GewO erfordert eine Prognoseentscheidung, die eine nachvollziehbare hypothetische Beurteilung eines zukünftigen Verhaltens einer Person zum Gegenstand hat. Wesentliche Kriterien dafür sind die Eigenart der strafbaren Handlung und die Persönlichkeit des Verurteilten. Diese sind nicht losgelöst vonein... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des B (Erstbeschwerdeführer) und des A (Zweitbeschwerdeführer), beide vertreten durch C Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 24. August 2020, ***, betreffend Widerruf der Geschäftsführerbestellung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 05. Oktober 2020, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. 2. Gegen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.11.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei der Prognose im Rahmen des § 26 Abs 1 GewO ist auf die Eigenart der strafbaren Handlung gleichermaßen wie auf die Persönlichkeit des Verurteilten und eine allfällige positive Persönlichkeitsentwicklung Bedacht zu nehmen. Zu berücksichtigen sind alle äußeren Umstände, die auf die Persönlichkeitsentwicklung –... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 17. Mai 2020, ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss der Gewerbeausübung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsger... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.11.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei Erteilung der Nachsicht gemäß § 26 Abs 1 GewO ist eine Prognoseentscheidung über das zukünftige Verhalten des Betroffenen zu treffen, bei der auch auf seine Persönlichkeit bzw auf sein Wohlverhalten abzustellen ist, wobei es hier auf den seit der Begehung von Delikten verstrichenen Zeitraum ankommt (vgl VwG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.11.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Zwar ist nach stRsp des VwGH iZm dem Ausschlussgrund des § 13 Abs 1 Z 1 GewO ohne rechtliche Relevanz, ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erfolgte. Allerdings muss die Eigenart der begangenen strafbaren Handlungen im Zusammenwirken mit der Persönlichkeit des verurteilten Gewerbeinh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, wohnhaft in ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 18.06.2020, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.09.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Nachsicht nach § 26 Abs 1 GewO stellt auf den Umfang der erfolgten gerichtlichen Verurteilung ab. Aus der Straftat, die der gerichtlichen Verurteilung zu Grunde liegt, ergibt sich das Persönlichkeitsbild des Nachsichtswerbers, das zur Befürchtung Anlass gibt, er werde, sollte er neuerlich in... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.09.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Als wesentliche Kriterien für die Prognoseentscheidung ist – nach Maßgabe der expliziten Anordnung in § 26 Abs 1 GewO – auf die Eigenart der strafbaren Handlung und die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen. Die genannten Kriterien sind in einem beweglichen System anhand der konkreten Umstände des E... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***,***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 18.03.2020, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“ im Standort ***, ***, nach Durchführung einer öffentlich mündliche... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.09.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 GewO 1994 §87 Abs1 Z1 GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 13 gültig von 29.03.2016 bis 22.07.2024 zule... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 31. Juli 2019, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschluss, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) sta... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 1 GewO geregelte Prognoseentscheidung setzt zum einen eine positive Persönlichkeitswertung voraus, zum anderen darf nach der Eigenart der strafbaren Handlung die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten sein. Dies... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerden der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 13. April 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Ausübung und Untersagung der Ausübung eines Gewerbes gemäß § 340 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), sowie geg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Nachsicht von einem Gewerbeausschlussgrund darf nur auf Grund eines Antrages erteilt werden. Die Nachsicht ist somit ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt und es besteht kein Raum für eine amtswegige Berücksichtigung der §§ 26 f GewO im Zuge der Prüfung einer Gewerbeanmeldung (vgl ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Da sich die in § 13 Abs 1 und 2 GewO genannten Ausschlussgründe nur auf natürliche Personen beziehen, kann auch eine Nachsicht nach § 26 Abs 1 GewO nur diesen natürlichen Personen erteilt werden. Demnach kann ein Antrag hierzu auch nur von der natürlichen Person gestellt werden, weshal... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für Instandhaltung und Wartung von Tennisplätzen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerich... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR. Mag. Marihart über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR. Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für „Belagsverleger gemäß §103 Abs.1 lit. b Z 48 GewO 1973 (Verlegen, ausgenommen Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi u. Linoleum sowie textilen Belägen)“, nach Durchführung ein... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR. Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschlussgrund für die Bestellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR. Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für „Sandtennisplatzbau“, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründe... mehr lesen...