1 Mit Bescheid vom 31. Juli 2013 verfügte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 59 Abs. 3 erster Satz des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 (ÄrzteG 1998), die Streichung des Revisionswerbers aus der Ärzteliste und stellte fest, dass dessen Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht mehr bestehe; diese sei gemäß § 59 Abs. 1 Z. 1 ÄrzteG 1998 erloschen, weil die Vertrauenswürdigkeit des Revisionswerbers als eine im Sinne des § 4 Abs. 2 Z. 3 Ärzte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §195c Abs1; ÄrzteG 1998 §4 Abs2 Z3; ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1; ÄrzteG 1998 §59 Abs2; ÄrzteG 1998 §59 Abs3; AVG §17;EGVG 2008 Art2; ÄrzteG 1998 § 195c heute ÄrzteG 1998 § 195c gültig ab 01.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2017 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 25. Oktober 2013 auf Einsicht in die Akten GZ BMG-92149/0022-II/A/3/2013 gemäß § 17 Abs. 1 AVG als unzulässig zurück. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 25. Oktober 2013 auf Einsicht in die Akten GZ BMG-92149/0022-II/A/3/2013 gemäß Paragraph 17, Absatz eins, AVG als unzulässig zurück. Begründend führte sie im Wesentlichen aus, Akten... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §139 Abs3; ÄrzteG 1998 §4 Abs2 Z3; ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1; ÄrzteG 1998 §59 Abs3; StGB §43 Abs1 idF 1997/I/105; ÄrzteG 1998 § 139 heute ÄrzteG 1998 § 139 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2001 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §124 Abs3; ÄrzteG 1998 §139 Abs3; ÄrzteG 1998 §4 Abs2 Z3; ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1; ÄrzteG 1998 §59 Abs3; AVG §37; AVG §45 Abs2; AVG §52; StGB §43 Abs1 idF 1997/I/105; ÄrzteG 1998 § 124 heute ÄrzteG 1998 § 124 gültig ab 19.08.2010 zulet... mehr lesen...
Der im Jahr 1963 geborene Mitbeteiligte ist als Arzt für Allgemeinmedizin in T (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) tätig. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Tirol vom 5. November 2013 wurde der Mitbeteiligte wie folgt für schuldig erkannt: "er hat die Berufspflichten verletzt, zu deren Einhaltung er sich anlässlich der Promotion zum Doctor medicinae universae verpflichtet hat und zu deren Einhaltung er nac... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verfügte die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 erster Satz des Ärztegesetzes 1998 die Streichung des Beschwerdeführers aus der Ärzteliste und stellte fest, dass seine Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß § 59 Abs. 1 Z. 1 ÄrzteG 1998 erloschen sei, weil die Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers als eine im Sinne des § 4 Abs. 2 Z. 3 ÄrzteG 1998 für die ärztliche Berufsausübung erforderliche Voraussetzung weggefallen sei. Dagegen erh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §117b Abs1 Z18;ÄrzteG 1998 §125 Abs4;ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1;ÄrzteG 1998 §59 Abs3;B-VG Art19;B-VG Art20 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, die Entscheidung über das Erlöschen einer Berufsberechtigung (Austragung aus der Ärzteliste) dem Präsidenten ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z6; ÄrzteG 1998 §59; ÄrzteG 1998 §68 Abs4 Z2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §7 Abs1;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §8 Abs1 litf; ÄrzteG 1998 § 59 heute ÄrzteG 1998 § 59 gültig von 01.07.2021 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/... mehr lesen...
1.1. Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer erließ gegenüber der Beschwerdeführerin einen mit 18. Juli 2013 datierten Bescheid mit folgendem Spruch: "Die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes von Frau Dr. M(…) ist gemäß § 59 Abs 1 Z 1 ÄrzteG 1998 erloschen, da die Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 4 Abs 2 Z 3 ÄrzteG als eine für die ärztliche Berufsausübung erforderliche Voraussetzung weggefallen ist. "Die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes von... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung von Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gemäß § 7 Abs. 1 lit. a der Satzung des Wohlfahrtsfonds (in Folgenden kurz: Satzung) abgewiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung von Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds der ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §2 Abs2; ÄrzteG 1998 §4; ÄrzteG 1998 §59 Abs1; ÄrzteG 1998 § 2 heute ÄrzteG 1998 § 2 gültig ab 01.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2023 ÄrzteG 1998 § 2 gültig von 22.03.2020 bis 30.06.2023 zuletzt geändert... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juli 2006 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Österreichischen Ärztekammer vom 4. August 2005, mit welcher gemäß § 59 Abs. 3 ÄrzteG 1998 festgestellt worden war, dass die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß § 59 Abs. 1 Z 6 iVm. § 4 leg.cit. nicht erloschen sei und der Beschwerdeführer weiterhin in die Ärzteliste eingetragen bleibe, abgewiesen. Mit dem ange... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 4. Juli 2002, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 29. Jänner 2003, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. Oktober 2000 in H dadurch, dass er im Zuge einer ärztlichen Behandlung der Mag. S. eine von ihm selbst hergestellte selenhältige Lösung mit einer extremen Überdosierung an Selen intravenös verabreichte, sohin unter besonders gefährlichen Verhältnissen, fahrlässig den Tod der Ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §27 Abs3;ÄrzteG 1998 §4 Abs2 Z3;ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1;ÄrzteG 1998 §59;ÄrzteG 1998;VwRallg;
Rechtssatz: Vertrauenswürdigkeit unter Bedachtnahme auf die Regelungen des Ärztegesetzes 1998 bedeutet, dass sich die Patienten darauf verlassen können, dass ein Arzt bei Ausübung des ärztlichen Berufes den Berufspflichten nach j... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §27 Abs3;ÄrzteG 1998 §4 Abs2 Z3;ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1;StGB §105 Abs1;StGB §81 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Vertrauenswürdig ist eine Person, wenn sie nach ihrer gesamten Geisteshaltung und Sinnesart ein Persönlichkeitsbild vermittelt, das bei Berücksichtigung aller für das Gemeinschaftsleben belangreich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 Ärztegesetz 1998, in der Fassung BGBl. I Nr. 110/2001, festgestellt, dass eine Berechtigung der Beschwerdeführerin "zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht besteht, da ihre Berufsberechtigung gemäß § 59 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Z 3 und 4 Ärztegesetz 1998 durch Wegfall der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung erloschen ist". Die belangte Behörde legte ihrer Entscheidun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §18 Abs2 Z3;ÄrzteG 1998 §18 Abs2 Z4;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1;ÄrzteG 1998 §59 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen der Berechtigung zur Berufsausübung nach § 59 Ärztegesetz 1998 - Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 Ärztegesetz 1998, in der Fass... mehr lesen...