Begründung: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1035 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/1, der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 3158 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/2. Nach den Klagsbehauptungen wurde anläßlich eines Grundstücktausches vom Voreigentümer des Grundstückes 2.877/2 entlang dessen westlicher Grenze auf einem 3 m breiten Grundstreifen zugunsten des Grundstückes 2.788/1 die Dienstbarkeit des unbeschränkten und unentg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte Viktoria A hatte mit ihrem Ehemann Alois A sen. eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden errichtet. Für den Todesfall eines der beiden Ehegatten war im Notariatsakt vom 20. Jänner 1937 vereinbart, daß der überlebende Ehegatte zugunsten erbberechtigter Nachkommen des verstorbenen Ehegatten auf sein Erbrecht und auf sein Vorausvermächtnis verzichte, ihm aber ein Aufgriffsrecht zustehe, während für den Fall, als keine Nachkommen berufen sind ... mehr lesen...
Norm: dAGBG §9
Rechtssatz:
Die "Üblichkeit" einer Hinzuziehungsklausel ist kein Argument für das Nichtvorliegen einer unangemessenen Benachteiligung im Sinne des § 9 AGBG. Die "Üblichkeit" einer Hinzuziehungsklausel ist kein Argument für das Nichtvorliegen einer unangemessenen Benachteiligung im Sinne des Paragraph 9, AGBG.
Entscheidungstexte 6 Ob 666/84 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: dAGBG §1dAGBG §9
Rechtssatz:
Wird beim Abschluß eines Immobilienmaklervertrages ein Formularvordruck mit der Aufschrift der Maklerfirma verwendet, so liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, die einer Inhaltskontrolle nach § 9 dAGBG zugänglich sind. Wird beim Abschluß eines Immobilienmaklervertrages ein Formularvordruck mit der Aufschrift der Maklerfirma verwendet, so liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, die einer Inh... mehr lesen...
Begründung: Die damals in ihrem in H***** gelegenen Einfamilienhaus wohnenden Beklagten schlossen als Verkaufsinteressenten dieses Hauses mit der Klägerin, einer Gesellschaft mbh mit dem Sitz in D*****, am 6. 11. 1980 einen Maklervertrag. Die hierüber errichtete Urkunde wurde unter Verwendung eines einseitigen Vordrucks der Klägerin (wie Beilage ./2) abgefasst, dessen Text mit dem Wort Alleinauftrag überschrieben und in sieben Punkte mit insgesamt 36 Zeilen gegliedert ist. Nach dem ... mehr lesen...
Mit den rechtskräftigen und vollstreckbaren Versäumungsurteilen des Landes- als Handelsgerichtes Linz, je vom 8. 6. 1977, 10 Cg 292/77 und 10 Cg 293/77, wurde der Gegner der gefährdeten Partei verpflichtet, der gefährdeten Partei binnen 14 Tagen die Beträge von 1 318 350.10 S und 1 176 853.91 S, je samt Anhang, zu bezahlen. Exekutive Schritte zur Hereinbringung dieser Forderungen hatten nur teilweise Erfolg. Es haften jedenfalls mehr als 200 000 S aus. Die Pfändung des Arbeitseinkom... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1981, ON 2, wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 54 KG G bewilligt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist auf Grund des notariellen Übergabsvertrages vom 9. 7. 1963 für Ferdinand S unter COZ 151 (und zwar nur "auf die Hälfte des Verpflichteten BOZ 8") die Reallast der Wartung und Pflege und unter COZ 152 (auf der ganzen Liegenschaft) die Dienstbarkeit de... mehr lesen...
Norm: GBG §8GBG §9
Rechtssatz:
Eine Vereinbarung, daß ein Grundstück nur als Fischteich verwendet werden darf, ist nicht verbücherungsfähig.
Entscheidungstexte 1 Ob 7/82 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 1 Ob 7/82 Veröff: NZ 1983,42 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0060259 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 c D3GBG §9 ABGB § 364 heute ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Die... mehr lesen...
Norm: ABGB §364a ABGB §472 ABGB §1444 A ABGB §1444 De: ABGB §1444 DfGBG §9 ABGB § 364a heute ABGB § 364a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 472 heute ABGB § 472 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: GBG §9GBG §130
Rechtssatz:
Eine Eintragung, die keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kann nicht als Last angesehen werden.
Entscheidungstexte 1 Ob 614/79 Entscheidungstext OGH 16.05.1979 1 Ob 614/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0060342 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3GBG §9 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B1 ABGB §364c D3GBG §9GBG §94 Abs1 Z3 D ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 473 KG St. L, bestehend aus den Grundstücken 948 Garten mit nordöstlicher Mauer und nördlicher Hälfte der Mauer gegen das Grundstück 950 und 949 Haus L-Straße 34 samt Hof mit nordöstlicher Sockelmauer und Hälfte der nordwestlichen Mauer, wobei dieses Haus gegen das Grundstück 946 keine eigene Mauer hat, steht zur Hälfte im Miteigentum der Erstbeklagten, zu je 537/2304 Anteilen im Miteigentum der Kläger, zu 36/2304 Anteilen im Miteigentum des Zweitbeklagten und zu... mehr lesen...
Norm: GBG §9nö Alm - und WeideG 1923 §14
Rechtssatz:
Zur Wirkung unterbliebender Ersichtlichmachung der Eintragung im Almbuch und Weidebuch und der Einverleibung des Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes auf Parzellen, wenn im nämlichen Grundbuchskörper Parzellen durch Teilung der belasteten Parzellen neu gebildet werden.
Entscheidungstexte 5 Ob 9/76 Entscheidungstex... mehr lesen...
Josefine L ist zu 5/8 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 985 KG W Grundbuch des Bezirksgerichtes Klagenfurt, mit dem Haus Klagenfurt, M-Straße 2. Mit Vereinbarung vom 21. Mai 1970 räumte Josefine L der K-Bank hinsichtlich ihrer 5/8 Anteile an der EZ 985 KG W in Sinne der Bestimmungen der §§ 1072 ff. ABGB für alle Veräußerungsfälle das Vorkaufsrecht ein. Josefine L erteilte die ausdrückliche Bewilligung, daß bei ihren Liegenschaftsanteilen an der Liegensch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1073 GBG §9 ABGB § 1073 heute ABGB § 1073 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Ist im Grundbuch ein Vorkaufsrecht einverleibt, kann auf Grund eines Übergabsvertrages, der Elemente eines Kaufvertrages enthält, die Einverleibung des Eigentumsrechtes eines Dritten nicht bewilligt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §527 ABGB §1449 GBG §9 ABGB § 527 heute ABGB § 527 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1449 heute ABGB § 1449 gültig ab 01.01.1812 Rechtssa... mehr lesen...
Norm: GBG §8GBG §9GBG §35
Rechtssatz: Anwartschaften auf künftige Rechte können durch Einverleibung (Verdinglichung) nicht verwirklicht werden. Ehe eine grundbücherliche Eintragung erfolgen kann, muss vielmehr der Eintritt des unter einer aufschiebenden Bedingung eingeräumten Rechts urkundlich nachgewiesen werden (Bartsch, GBG 7. Auflage, 141). Entscheidungstexte 1 Ob 212/75 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095 GBG §9GBG §130 ABGB § 1095 heute ABGB § 1095 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Wird ein Bestandrecht gemäß § 9 GBG verbüchert, beruht das Recht aber in Wahrheit auf einem Innominatkontrakt, ist das Grundbuch unrichtig, es liegt aber keine unzulässige Eintragung gemäß § 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §613 AußStrG §158 GBG §8 Z1GBG §9GBG §61 A ABGB § 613 heute ABGB § 613 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 613 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 AußStrG § 158 heute ... mehr lesen...
Norm: GBG §9GBG §130
Rechtssatz: Grundbuchswidrige Eintragungen sind mit unheilbarer Nichtigkeit behaftet; sie ziehen daher auf keinen Fall - auch nicht gutgläubigen Dritten gegenüber - Rechtswirkungen nach sich. Darunter fallen jedoch nur solche Eintragungen, die ihres Gegenstandes wegen nicht hätten stattfinden dürfen. Es muss sich um Eintragungen handeln, die ein Recht zum Gegenstand haben, das der geltenden Rechtsordnung überhaupt ... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer mehrerer Liegenschaften der KG W, die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ X dieser KG, in deren Lastenblatt unter COZ 1 auf Grund eines Ansuchens des "Wiener Cottagevereines" seit 19. 5. 1879 auf Grund des P IV des Kaufvertrages vom 29. 4. und 13. 5. 1879 eine als "Cottageservitut" bezeichnete, näher umschriebene Dienstbarkeit einverleibt ist. Die Kläger sind Eigentümer mehrerer Liegenschaften der KG W, die Beklagten sind je zur Hä... mehr lesen...
Mit dem als Bestandvertrag bezeichneten schriftlichen Vertrag vom 13. Mai 1960 übergab Karl H. als Bestandgeber der Berta W. als Bestandnehmerin auf die Dauer von 20 Jahren die in einem dem Vertrag beigefügten Lageplan bezeichnete, zur Errichtung und zum Betrieb einer Tankstelle nebst allem Zubehör erforderliche Fläche seiner Liegenschaft EZ. 1722 der Katastralgemeinde F. in Bestand. Die Bestandnehmerin verpflichtete sich, nach Inhalt dieses Vertrages die von ihr errichtete Tankstel... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095 GBG §9 ABGB § 1095 heute ABGB § 1095 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Zur Verbücherung eignet sich nur ein Bestandvertrag, jedoch nicht auch ein Innominatvertrag mit bestandrechtlichen Elementen (Kraftstoffbezugsvertrag).
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §8 GBG 1955 §9 GBG 1955 §35 GBG 1955 § 8 heute GBG 1955 § 8 gültig ab 11.06.1955 GBG 1955 § 9 heute GBG 1955 § 9 gültig ab 11.06.1955 ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §8 GBG 1955 §9 GBG 1955 §35 GBG 1955 § 8 heute GBG 1955 § 8 gültig ab 11.06.1955 GBG 1955 § 9 heute GBG 1955 § 9 gültig ab 11.06.1955 ... mehr lesen...
Mit dem Kaufvertrag auf den Todesfall vom 15. Juli, 2. August 1960 und dem Vertragsnachtrag vom 7. April 1961 hat Helga W. die ihr gehörige Liegenschaft EZ. 431 KG. T. um 11.000 S an Theresia G. verkauft. Die Vertragsteile vereinbarten, daß das Kaufobjekt mit dem Ableben der Verkäuferin von der Käuferin zu übernehmen sei und daß mit diesem Zeitpunkt Gefahr und Zufall auf die Käuferin übergingen. Die Verkäuferin erteilte im Kaufvertrag ihre Einwilligung, daß das Eigentumsrecht der Kä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat über Antrag der gefährdeten Partei zur Sicherung ihres Anspruches gegen die Antragsgegnerin auf Vertragszuhaltung, den die gefährdete Partei auf Grund der „Vorvereinbarung" vom 28. April 1959 behauptet, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung die Veräußerung und Belastung ihrer Liegenschaft EZ 7 KG Eben verboten. Zur
Begründung: führte das Erstgericht aus, durch die vorerwähnte Vereinbarung sei ausreichend bescheinigt, dass die Antra... mehr lesen...
Norm: ABGB §26 ABGB §825 ABGB §1073 GBG §9 ABGB § 26 heute ABGB § 26 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...