Norm
dAGBG §1Rechtssatz
Wird beim Abschluß eines Immobilienmaklervertrages ein Formularvordruck mit der Aufschrift der Maklerfirma verwendet, so liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, die einer Inhaltskontrolle nach § 9 dAGBG zugänglich sind.Wird beim Abschluß eines Immobilienmaklervertrages ein Formularvordruck mit der Aufschrift der Maklerfirma verwendet, so liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, die einer Inhaltskontrolle nach Paragraph 9, dAGBG zugänglich sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0049519Dokumentnummer
JJR_19850131_OGH0002_0060OB00666_8400000_002