Norm: GBG §53 WEG 1975 §24a Abs2 WEG 2002 §40 Abs2 WEG 1975 § 24a gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 24a gültig von 01.01.1985 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 482/1984 WEG 2002 § 40 heute ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Einschreiter, ob der zur Gänze im grundbücherlichen Eigentum der Erstantragstellerin stehenden Liegenschaft Grundbuch ***** EZ ***** die Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes gemäß § 24a Abs 2 WEG an der im Hochparterre gelegenen Wohnung top 9 zugunsten des Zweitantragstellers zu bewilligen, mit der
Begründung: ab, daß hinsichtlich dieser Wohnung bereits die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsre... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 DGBG §53 ABGB § 1299 heute ABGB § 1299 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Bei Übergabsverträgen zwischen Verwandten, die eine Erbfolge vorwegnehmen sollen, ist die Erwirkung der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung (§ 53 GBG) nicht geboten, in sol... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Erstgericht vertretene und vom Berufungsgericht gebilligte Rechtsauffassung hält sich durchaus im Rahmen der Grundsätze der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage der Haftung von Notaren und Rechtsanwälten als Verfassern von Verträgen über die Veräußerung von Liegenschaften: Richtig ist, daß der Notar (oder auch der Rechtsanwalt) bei Verfassung eines Vertrages beiden Vertragsteilen gegenüber z... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft auf Grund einer vorgelegten Schuld- und Pfandurkunde die Einverleibung eines Pfandrechtes mit der Beschränkung durch das Kautionsband sowie die Anmerkung einer Löschungsverpflichtung. Die Schuld- und Pfandbestellungsurkunde trägt für die Pfandgläubigerin die Unterschrift "C*****" sowie die handschriftlichen Namenszüge "P*****" und "S*****". Der Beglaubigungsvermerk hat folgen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft auf Grund einer vorgelegten Schuld- und Pfandurkunde die Einverleibung eines Pfandrechtes mit der Beschränkung durch das Kautionsband sowie die Anmerkung einer Löschungsverpflichtung. Die Schuld- und Pfandbestellungsurkunde trägt für die Pfandgläubigerin die Unterschrift "C*****" sowie die handschriftlichen Namenszüge "W*****" und "H*****". Der Beglaubigungsvermerk hat folgen... mehr lesen...
Norm: GBG §53GBG §54GBG §57aGBG §122 A
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Anmerkung der Rangordnung zu Unrecht abgewiesen, so kann das Rechtsmittelgericht dem Antrag nicht selbst stattgeben, weil nur eine Ausfertigung des Rangordnungsbeschlusses erlassen werden darf. Das Rechtsmittelgericht hat in einem solchen Fall unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses einen Auftrag zur Beschlussfassung im Sinne der Stattgebung des Antrages zu ert... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den (verlassenschafts- und pflegschaftsbehördlich genehmigten) Antrag der Antragstellerin auf Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Eintragung eines Pfandrechtes für die Erbteilforderung von S 464.558,96 zuzüglich 4% Zinsen für Peter H*****, geboren am 25.3.1971 ob 54/541stel Anteilen an der Liegenschaft ***** des Grundbuches ***** ab. Das Erstgericht begründete seine Entscheidung im wesentlichen damit, daß die Anmerkung einer Ra... mehr lesen...
Begründung: Bei Überreichung des gegenständlichen Grundbuchsgesuches war der am 13.3.1993 verstorbene Willibald N***** als Eigentümer der Liegenschaft EZ***** des Grundbuches ***** P***** eingetragen; aus CLNR 1 lit a ergab sich u.a. eine Belastung der Liegenschaft durch ein Wohnungsrecht für Emilie N***** im Haus W*****. Bei Überreichung des gegenständlichen Grundbuchsgesuches war der am 13.3.1993 verstorbene Willibald N***** als Eigentümer der Liegenschaft EZ***** des Grund... mehr lesen...
Norm: GBG §53GBG §94 C
Rechtssatz: Bei der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft handelt es sich nicht um eine Eintragung zugunsten des Antragstellers, bei der es im Sinne der aufrechterhaltenen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (5 Ob 20/83; NZ 1984,64 = RdW 1985,109; 5 Ob 106/92) nicht erforderlich wäre, neben der Beglaubigung der Unterschrift des Organes der juristischen Person auch noch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 77 Abs 1 GBG muß im Grundbuchsverfahren dargetan sein, daß derjenige, der im Namen eines anderen einschreitet, hiezu befugt ist. Dies geschieht grundsätzlich durch urkundlichen Nachweis der Einschreitervollmacht. Schreitet jedoch ein Rechtsanwalt oder ein Notar ein, so ersetzt gemäß § 30 Abs 2 ZPO dessen Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung diesen urkundlichen Nachweis. Diese Gesetzesbestimmung is... mehr lesen...
Norm: GBG §53GBG §57
Rechtssatz: Die §§ 53 und 57 GBG stellen zwar materiell auf die durch § 29 GBG normierte Rangordnung ab, die bei richtiger Vorgangsweise im Grundbuchsstand zum Ausdruck kommt. Weicht aber der Grundbuchsstand durch unrichtige Eintragung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung vor dem Zwangspfandrecht (infolge Nichtbeachtung des früheren Einlangens der Exekutionsbewilligung beim Vollzugsgericht ist gleich G... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 8. Mai 1987 übertrugen Helmut und Maria E***** die nun versteigerte Liegenschaft ins Eigentum des Verpflichteten gegen gleichzeitige Eintragung eines Wohnungsrechtes (CLNR 3) und Belastungs- und Veräußerungsverbotes (CLNR 4) zu ihren Gunsten. Aufgrund zweier gegen Helmut und Maria E***** erwirkten Urteile und eines in einem Anfechtungsprozeß gegen den Verpflichteten und Helmut und Maria E***** ergangenen Urteiles, wonach der Verpflichtete und ... mehr lesen...
Norm: GBG §53GBG §94 CKO §83
Rechtssatz:
Bei der Verbücherung des Kaufvertrages wird auf die Vorlage des Genehmigungsbeschlusses oder der Ermächtigungsurkunde im Sinne des § 83 Abs 2 KO ohnehin nicht verzichtet werden können, sodaß keine Notwendigkeit besteht, schon die Bewilligung des Ranganmerkungsgesuches davon abhängig zu machen. Bei der Verbücherung des Kaufvertrages wird auf die Vorlage des Genehmigungsbeschlusses oder der Ermä... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und ihr geschiedener Mann sind zu je 87/6026 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG N***** mit gemeinsamem Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 16. Ihre Anteile am Mindestanteil sind gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbunden. Die Antragstellerin und ihr geschiedener Mann sind zu je 87/6026 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG N***** mit gemeinsamem Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 16. Ihre Anteile am Mindestanteil sind gemäß... mehr lesen...
Norm: GBG §53WEG §9 Abs2
Rechtssatz:
Da die Veräußerung des mit Ehegattenwohnungseigentum verbundenen Mindestanteils ein gemeinsames Vorgehen der Teilhaber erfordert, gilt dies auch für die Einbringung eines Gesuches um Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung.
Entscheidungstexte 5 Ob 26/91 Entscheidungstext OGH 17.05.1991 5 Ob 26/91 Veröff:... mehr lesen...
Norm: GBG §23GBG §53 ff
Rechtssatz: Der eingeantwortete Erbe kann als "Eigentümer" im Sinne des § 53 Abs 1 GBG auch dann einschreiten, wenn sein Eigentumsrecht noch nicht intabuliert ist. Er kann daher die in den Nachlass fallende Liegenschaft unter Inanspruchnahme des § 23 GBG ohne seine Eintragung einem Erwerber veräußern. Der eingeantwortete Erbe kann als "Eigentümer" im Sinne des Paragraph 53, Absatz eins, GBG auch dann einschreite... mehr lesen...
Begründung: Elisabeth DE B***, die zu 50/100 (B-LNR 3) und 28/100 (B-LNR) Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 53 des Grundbuches 73209 Millstatt ist, verstarb am 10.8.1989. Ihr Nachlaß wurde mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau vom 27.11.1989, A 477/89-24, dem unbedingt erbserklärten Witwer Jan Paul H***, geboren am 26.7.1920, eingeantwortet. Unter Vorlage der mit der Bestätigung der Rechtskraft versehenen Ausfertigung dieser Einantw... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete erwarb auf Grund des Schenkungsvertrages vom 11. Dezember 1985 durch die Einverleibung zu TZ 6347/86 im Rang TZ 7032/85 das Eigentum an den mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteilen. Die zweitbetreibende Bank erhob am 3.Feber 1987 beim Landesgericht für ZRS Wien zu 25 Cg 23/87 die auf Duldung der Exekution zur Hereinbringung vollstreckbarer Forderungen gegen die Geschenkgeberin gerichtete Klage und erwirkte zu TZ 694/1987 (B-LNR 220f) d... mehr lesen...
Norm: GBG §22GBG §23GBG §53GBG §94 A
Rechtssatz: Es wäre eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, könnte der Eigentümer, dessen Eigentumsrecht einverleibt ist, und nach seinem Ableben seine Verlassenschaft die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit dem Wirkungen der §§ 53 ff GBG erlangen, nicht aber sein Erbe, der durch die wirksame Einantwortung schon vor Verbücherung Eigentum erlangte, die L... mehr lesen...
Begründung: Die Mit- und Wohnungseigentümer Hildegard H***, mit deren 49/424 Anteilen an der Liegenschaft EZ 747 KG 67511 Rottenmann das Wohnungseigentum an dem Objekt W 4 untrennbar verbunden ist, verstarb am 22. November 1988. Ihr Nachlaß wurde am 21. Feber 1989 zu A 683/88 des Bezirksgerichtes Steyr ihren beiden Söhnen Nikolaus H*** und Hans Georg H*** je zur Hälfte eingeantwortet. Das Abhandlungsgericht bestätigte in der Einantwortungsurkunde, daß auf Grund des Erbübereinkom... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Parteien ist gemäß einem rechtskräftigen Urteil zur Übergabe zweier Grundstücke und eines Grundstücksteiles, zur Abgabe aller für die bücherliche Übertragung erforderlichen Erklärungen und Unterschriften und zur Einwilligung in die Abschreibung von der bisherigen Einlagezahl, Eröffnung einer neuen Einlagezahl und Einverleibung des Eigentumsrechtes der drei gefährdeten Parteien verpflichtet, dies Zug um Zug gegen Zahlung eines Kaufpreises ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte als seit 1. Jänner 1981 tätiger Verwalter der Wohnungseigentumsliegenschaft Wien 12., Schlöglgasse 47, aus der Verwaltungsabrechnung für die Jahre 1981, 1982 und 1983 von der beklagten Partei, die während des Verrechnungszeitraumes bücherliche Eigentümerin der Wohnung Stiege II top. Nr. 12 gewesen sei, gestützt auf das im gegenständlichen Verfahren über die Richtigkeit der Verwaltungsabrechnung eingeholte Sachverständigengutachten, den n... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war seit 17. Mai 1972 bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 2646 KG Meidling und errichtete auf dieser in den Jahren 1974 bis 1976 als Wohnungseigentumsorganisatorin die Wohnhausanlage Wien 12., Eichenstraße 2 c, Block II. Es wurden hiebei insgesamt 100 Wohnungen, drei Gassenlokale, ein Büro mit Werkstätte und Nebenraum, eine Garage mit 26 Stellplätzen, 11 KFZ-Stellplätze im Freien und 6 KFZ-Stellplätze unter Dach geschaffen. Der Ers... mehr lesen...
Norm: GBG §53WEG §25
Rechtssatz: Das Eigentum wird erst mit der Einverleibung erworben, weil die Eintragung nicht auf den Zeitpunkt der Anmerkung der Rangordnung zurückwirkt. Entscheidungstexte 5 Ob 76/84 Entscheidungstext OGH 29.01.1985 5 Ob 76/84 Veröff: NZ 1985,191 5 Ob 93/87 Entscheidungstext OGH 04.12.1987 5 Ob 93/... mehr lesen...
Norm: GBG §53
Rechtssatz:
Bei § 53 GBG handelt es sich um eine Ausnahmebestimmung, die eine weitere Ausdehnung ausschließt. Eine Anmerkung der Rangordnung kann daher nur in den im Gesetz bestimmten Fällen verlangt werden. Bei Paragraph 53, GBG handelt es sich um eine Ausnahmebestimmung, die eine weitere Ausdehnung ausschließt. Eine Anmerkung der Rangordnung kann daher nur in den im Gesetz bestimmten Fällen verlangt werden.
... mehr lesen...
Die Klägerin, die Republik Österreich, brachte vor, Lutz K schulde ihr an rückständigen öffentlichen Abgaben den Betrag von 234 201 S. Der Abgabenschuldner sei zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 320 KG K. Dieser Liegenschaftsanteil sei auf Grund einer unentgeltlichen Vereinbarung vom 4. Juli 1977 mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Beklagten belastet, welches den exekutiven Zugriff auf den Liegenschaftsanteil hindere. Die klagende Partei fecht... mehr lesen...
Norm: AnfO §20 GBG §53KO §43 Abs4 AnfO § 20 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz: Der Anmerkung der Anfechtungsklage kommt nicht die Rechtswirkung zu, dass sie für die im Fall des Obsiegens im Anfechtungsprozess vorzunehmenden bücherlichen Eintragungen eine Rangordnung im Sinne des § 53 GBG 1955 begründet.... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte mit dem am 1. September 1978 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz, ihr gegen den Verpflichteten Günther H auf Grund des Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 1. Dezember 1976, 4 C 1271/76, ferner der Beschlüsse des Erstgerichtes vom 10. Jänner 1977, 6. Mai 1977 und vom 1. September 1977 (alle zu E 24/77) zur Hereinbringung der Forderung von 3200 S samt Anhang die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft des Verpfl... mehr lesen...
Norm: GBG §53
Rechtssatz: Um die Anmerkung der Rangordnung kann auch dann angesucht werden, wenn noch wirksame Rangordnungen im Grundbuche eingetragen sind. Zur Erwirkung eines weiteren Rangordnungsbescheides solcher Art ist es nicht erforderlich, das rechtliche Interesse gesondert und ausdrücklich darzulegen. Es ist auch irrelevant, dass zwischen den Rangordnungsanmerkungsgesuchen keine Veränderung im Grundbuchsstand erfolgte. ... mehr lesen...