Die Beschwerdeführerin steht als Gruppeninspektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Landespolizeikommando Wien. Die Beschwerdeführerin bewarb sich mit Schreiben vom 9. Dezember 2001 auf Grund einer Ausschreibung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich um die Funktion der Sachbearbeiterin und Stellvertreterin des Kommandanten des Gendarmeriepostens W. (Bewertung E2a/3). Unbestritten ist, dass diese Funktion mit Wirkung vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §56;BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Ermittlung der maßgebenden Rechtslage ist beschwerdefallbezogen allein der "haftungsauslösende Tatbestand" der Betrauung des Mitbewerbers der Beamtin maßgeblich. Die von der Beamtin angestrebte Funktion (der Sachbearb... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;
Rechtssatz: § 15 Abs. 2 Z 1 B-GBG legt dem Ersatzanspruch die Bezugsdifferenz für mindestens drei Monate zwischen dem Monatsbezug der angestrebten Verwendung (Funktion) und dem tatsächlichen Monatsbezug zu Grunde. Infolge dieses eindeutigen Wortlautes ist beschwerdefallbezogen die von der Berufungsbehörde... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E05200500E6J10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art6;62001CJ0380 Schneider VORAB;AHG 1949 §1 Abs1;BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;EURallg;
Rechtssatz: Unter Verweis auf das Urteil des EuGH vom 5. Februar 2004, Rs C- 380/01,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Inneres. Die Beschwerdeführerin bewarb sich mit Schreiben vom 15. April 2002 auf Grund einer Ausschreibung des Landesgendarmeriekommandos N um die Funktion der Kommandantin des Bezirksgendarmeriekommandos M. Unbestritten ist, dass diese Funktion mit Wirkung vom 1. Jänner 2003 mit N. besetzt wurde. In einem über Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. Ok... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E05200500E6J10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung59/04 EU - EWR63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 11997E010 EG Art10;31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art6 idF 32002L0073;32002L0073 Nov-31976L0207;62001CJ0380 Schneider VORAB;AHG 1949 §1 Abs1;BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;EURallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §3 Z5;GehG 1956 §3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Beschwerdefallbezogen kann der Begriff des "beruflichen Aufstieges" im § 3 Z 5 B-GBG von seinem Wortlaut her im Zusammenhang mit der Bemessungsvorschrift des § 15 Abs. 2 B-GBG nur jene Fälle erfassen, die ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E05200500E6J63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art6 Abs1 idF 32002L0073;31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art6 Abs2 idF 32002L0073;32002L0073 Nov-31976L0207;61996CJ0129 Inter-Environnement Wallonie ASBL VORAB;62002CJ0157 Rieser Internationale Transporte / Asfinag VORAB;BGBG 1993 §15 Abs2 idF 1999/I/132;EURallg; ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §56;BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 5 ABGB hat der Oberste Gerichtshof abgeleitet, dass bei deliktischen Schuldverhältnissen im Bereich der Verschuldenshaftung der Zeitpunkt der schädigenden Handlung den intertemporal maßgeblichen Ank... mehr lesen...
Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht nach Vollendung des rechtswissenschaftlichen Studiums (Promotion zur Doktorin der Rechtswissenschaften am 12. Juni 1980) und privatrechtlichen Dienstverhältnissen mit den Salzburger Stadtwerken (vom 15. November 1974 bis zum 14. Juni 1981) und zum Bund - ab 15. Juni 1981 - seit 1. Juli 1984 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde insbesondere als Stellvertreterin des Landesschulratsdirektors sowie als Abteilungsle... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132 impl;BGBG 1993 §15;B-VG Art130 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0171 E 22. Juni 2005 RS 6(hier: Ersatzanspruch nach § 15 BGBG 1993 in der Stammfassung) Stammrechtssatz Ein Ersatzanspruch nach § 15 Abs. 2 Z. 1 BGBG 199... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132 impl;BGBG 1993 §15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0027 E 19. Dezember 2005 RS 3 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann der Vorwurf einer Diskriminierung in Verbindung mit dem von der Beamtin geltend gemachten Schadenersatzanspruch nach § 15 BGBG 1993 (Stammfass... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Professorin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 30. August 1996 wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung die Stelle eines Direktors/einer Direktorin an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Datenverarbeitung in Wien V (im Folgenden: HTBLVA) ausgeschrieben. Für die Besetzung dieser Stelle waren neben den einschlägigen Verwendungserfordernissen der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132 impl;BGBG 1993 §15;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann der Vorwurf einer Diskriminierung in Verbindung mit dem von der Beamtin geltend gemachten Schadenersatzanspruch nach § 15 BGBG 1993 (Stammfassung), der dem nach § 15 Abs. 2 Z 1 BGBG 1993 in der im Beschwerdefall nicht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberstudienrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im Mai 2001 wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung im Bereich des Stadtschulrates Wien die Stelle eines Landesschulinspektors/einer Landesschulinspektorin der Verwendungsgruppe SI 1 für Sozialakademien, Lehranstalten für Tourismus, soziale und wirtschaftliche Berufe ausgeschrieben. Auf die ausgeschriebene Stelle bewarben sich zehn Personen, darunter die Beschwerdeführerin, die a... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 Abs2 Z2 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;
Rechtssatz: Die Auffassung der Behörde, der aus einer fehlerhaften Reihung abgeleitete Anspruch der Beamtin könne sich nur auf § 15 Abs. 2 Z. 2 BGBG 1993 stützen, ist unzutreffend, zumal im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Ersatzanspruch nach § 15 Abs. 2 Z. 1 BGBG 1993 entfällt jedenfalls dann, wenn der seinerzeit getroffenen Ernennungsentscheidung im Ergebnis nicht entgegengetreten werden kann, weil (unter Berücksic... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 Abs2 Z2 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;
Rechtssatz: Wie die Erläuterungen zur Regierungsvorlage 1831 BlgNR 20. GP, 18f. zur Neufassung des § 15 BGBG 1993 durch die Novelle BGBl. I Nr. 132/1999 verdeutlichen, sind zwei Fälle von Ersatzansprüchen voneinander zu unterscheiden. Nach ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind die Töchter und (nach der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Salzburg vom 29. März 2002, 3 A 49/01b-14) je zur Hälfte Erbinnen des Nachlasses der Diplomkauffrau Hiltrun L, die bis zu ihrem Tod in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg stand. Die Dienststelle der Mutter der Beschwerdeführerinnen war die Landesberufsschule 2 (Landesberufsschule für Friseure und Perückenmacher) in Salzburg. Am 3. November 1999 wurde die... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wird als Revidentin mit der Einstufung A2-Grundlaufbahn auf einem Arbeitsplatz der Bundespolizeidirektion X (im Folgenden: BPD) im Wirtschaftsverwaltungsdienst verwendet. Am 30. September 1999 (eingelangt bei der BPD am 1. Oktober 1999) bewarb sie sich um die frei gewordene Planstelle des Pass- und Meldeamtsleiters (Bewertung A2/2), von deren Nachbesetzung sie am selben Tag erfa... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;
Rechtssatz: Ein Ersatzanspruch nach § 15 Abs. 2 Z. 1 BGBG 1993 entfällt jedenfalls dann, wenn der seinerzeit getroffenen Ernennungsentscheidung im Ergebnis nicht entgegengetreten werden kann, weil (unter Berücksichtigung der im Gesetz umschriebenen Kriterien und unter Bedachtnahme darauf, dass bei deren G... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 Z2 idF 1999/I/132;
Rechtssatz: Sonstige (trotz zutreffender Auswahlentscheidung erfolgte) geschlechtsspezifische Diskriminierungen der Mutter der Beschwerdeführerinnen im Zuge des vorliegenden Ernennungsverfahrens, welche geeignet wären, Ersatzansprüche nach § 15 Abs. 2 Z. 2 BGBG 1993 auszulösen (und welche der Anspruchswer... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §4 Abs1 Z3;BDG 1979 §4 Abs3;BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;
Rechtssatz: § 4 Abs. 1 Z. 3 BDG 1979 normiert als allgemeines Ernennungserfordernis sowohl die persönliche als auch die fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind. Nach § 4 Abs. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;
Rechtssatz: Fehler in der
Begründung: des Ernennungsbescheides können einen Schadenersatzanspruch nach § 15 Abs. 2 Z. 1 BGBG 1993 dann nicht begründen, wenn der Ernennungsbescheid (ungeachtet allfälliger solcher Fehler) im Ergebnis nicht zu beanstanden ist. Di... mehr lesen...
I. Die im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführerin stand bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. August 2000 als Professorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuletzt war sie mit der provisorischen Leitung des Gymnasiums und Realgymnasiums des Institutes S der Erzdiözese Wien in P betraut. Am 5. Juni 1998 wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung die Planstelle eines Direktors/einer Direktorin der Verwendungsgruppe L1 am Bundesgymnasium und Bunde... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E05200500E6J63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung;61995CJ0180 Draehmpaehl VORAB;BGBG 1993 §15 Abs2 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §3 Z5;EURallg;
Rechtssatz: Ob eine allfällige Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes auch für das Unterbleiben der Betrauung mit einer Verwe... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 Abs2 Z2 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §2 Abs6;BGBG 1993 §3 Z5;
Rechtssatz: Macht die Beamtin einen Ersatzanspruch nach § 15 Abs. 2 Z. 1 BGBG geltend, kann die Behörde den Vorwurf der Diskriminierung dadurch entkräften, dass sie nachweist, die Beamtin sei (im Ergebnis) zu Recht nicht ernannt worden... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E05200500E6J63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung;61995CJ0180 Draehmpaehl VORAB;BGBG 1993 §15 Abs2 Z2 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §3 Z5;EURallg;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der ERNENNUNGSVORSCHLAG des Kollegiums des Landesschulrates "KEINE KONKRETE PERSONALENTSCHEID... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind die Töchter und (nach der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichts Salzburg vom 29. März 2002, 3 A 49/01b-14) je zur Hälfte Erbinnen des Nachlasses der Diplomkauffrau HL, welche bis zu ihrem Tod in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg stand. Die Dienststelle der Mutter der Beschwerdeführerinnen war die Landesberufsschule 2 in Salzburg. Die Mutter der Beschwerdeführerinnen bewarb sich um die Position der schulfesten Leiterstell... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §19 idF 1994/016;BGBG 1993 §3 Z5;BGBG 1993 §45;
Rechtssatz: § 15 BGBG 1993 stellt allein darauf ab, ob eine Beamtin (hier:) wegen einer vom Land zu vertretenden Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach § 3 Z. 5 BGBG 1993 nicht mit einer Verwendung (Funktion) betraut ... mehr lesen...