TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/13 2004/12/0026

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

E3L E05200500;
E6J;
001 Verwaltungsrecht allgemein;
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung;
19/05 Menschenrechte;
40/01 Verwaltungsverfahren;
63/06 Dienstrechtsverfahren;
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht;

Norm

31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art6;
62001CJ0380 Schneider VORAB;
AHG 1949 §1 Abs1;
AVG §1;
AVG §37;
BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132 impl;
BGBG 1993 §15;
BGBG 1993 §19 Abs2;
BGBG 1993 §23 Abs7;
BGBG 1993 §23 Abs8;
BGBG 1993 §3 Z5;
B-VG Art130 Abs2;
B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
DVV 1981 §1 Abs1 Z24;
MRK Art6;
VwRallg;
  1. B-VG Art. 130 heute
  2. B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019
  3. B-VG Art. 130 gültig von 01.01.2019 bis 31.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 130 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  5. B-VG Art. 130 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  6. B-VG Art. 130 gültig von 01.01.2015 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014
  7. B-VG Art. 130 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2013
  8. B-VG Art. 130 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  9. B-VG Art. 130 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  10. B-VG Art. 130 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/1997
  11. B-VG Art. 130 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 685/1988
  12. B-VG Art. 130 gültig von 01.07.1976 bis 31.12.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 302/1975
  13. B-VG Art. 130 gültig von 18.07.1962 bis 30.06.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 215/1962
  14. B-VG Art. 130 gültig von 25.12.1946 bis 17.07.1962 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  15. B-VG Art. 130 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  16. B-VG Art. 130 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. B-VG Art. 140 heute
  2. B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013
  3. B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. B-VG Art. 140 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008
  5. B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  6. B-VG Art. 140 gültig von 06.06.1992 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 276/1992
  7. B-VG Art. 140 gültig von 01.01.1991 bis 05.06.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 685/1988
  8. B-VG Art. 140 gültig von 01.07.1988 bis 31.12.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 341/1988
  9. B-VG Art. 140 gültig von 01.07.1976 bis 30.06.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 302/1975
  10. B-VG Art. 140 gültig von 19.12.1945 bis 30.06.1976 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 140 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. B-VG Art. 7 heute
  2. B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013
  3. B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  4. B-VG Art. 7 gültig von 16.05.1998 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/1998
  5. B-VG Art. 7 gültig von 14.08.1997 bis 15.05.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/1997
  6. B-VG Art. 7 gültig von 01.07.1988 bis 13.08.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 341/1988
  7. B-VG Art. 7 gültig von 01.01.1975 bis 30.06.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  8. B-VG Art. 7 gültig von 19.12.1945 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  9. B-VG Art. 7 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. DVV 1981 § 1 gültig von 13.10.2000 bis 31.12.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002
  2. DVV 1981 § 1 gültig von 01.10.2000 bis 12.10.2000 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 329/2000
  3. DVV 1981 § 1 gültig von 01.01.1999 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 437/1998
  4. DVV 1981 § 1 gültig von 01.01.1996 bis 31.12.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 41/1996
  5. DVV 1981 § 1 gültig von 01.09.1995 bis 31.12.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 540/1995
  6. DVV 1981 § 1 gültig von 12.08.1995 bis 31.08.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 540/1995
  7. DVV 1981 § 1 gültig von 12.02.1993 bis 11.08.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 84/1993
  8. DVV 1981 § 1 gültig von 01.05.1991 bis 11.02.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 218/1991
  9. DVV 1981 § 1 gültig von 01.05.1987 bis 30.04.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 171/1987
  10. DVV 1981 § 1 gültig von 27.02.1985 bis 30.04.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 79/1985
  11. DVV 1981 § 1 gültig von 01.04.1981 bis 26.02.1985

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Höß und die Hofräte Dr. Zens, Dr. Thoma, Dr. Pfiel und Dr. N. Bachler als Richter, im Beisein des Schriftführers Mag. Lamprecht, über die Beschwerde der Dr. H in O, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Franz Josefs-Kai 5, gegen den Bescheid der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (nunmehr: Bildung, Wissenschaft und Kultur) vom 29. November 1999, Zl. 4296.190955/5- III/C/99, betreffend Ersatzanspruch nach § 15 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), zu Recht erkannt:Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Höß und die Hofräte Dr. Zens, Dr. Thoma, Dr. Pfiel und Dr. N. Bachler als Richter, im Beisein des Schriftführers Mag. Lamprecht, über die Beschwerde der Dr. H in O, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Franz Josefs-Kai 5, gegen den Bescheid der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (nunmehr: Bildung, Wissenschaft und Kultur) vom 29. November 1999, Zl. 4296.190955/5- III/C/99, betreffend Ersatzanspruch nach Paragraph 15, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), zu Recht erkannt:

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Begründung

Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht nach Vollendung des rechtswissenschaftlichen Studiums (Promotion zur Doktorin der Rechtswissenschaften am 12. Juni 1980) und privatrechtlichen Dienstverhältnissen mit den Salzburger Stadtwerken (vom 15. November 1974 bis zum 14. Juni 1981) und zum Bund - ab 15. Juni 1981 - seit 1. Juli 1984 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund.

Sie wurde insbesondere als Stellvertreterin des Landesschulratsdirektors sowie als Abteilungsleiterin für Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der allgemein bildenden Höheren Schulen und Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung verwendet. Vom 26. August 1997 bis zum 31. Mai 1999 befand sie sich im Karenzurlaub gemäß § 15 MSchG. Am 11. Jänner 1999 wurde sie über ihre Bewerbung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 auf die Planstelle einer Professorin (Verwendungsgruppe L1) im Planstellenbereich der Handelsakademien und Handelsschulen des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten ernannt.Sie wurde insbesondere als Stellvertreterin des Landesschulratsdirektors sowie als Abteilungsleiterin für Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der allgemein bildenden Höheren Schulen und Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung verwendet. Vom 26. August 1997 bis zum 31. Mai 1999 befand sie sich im Karenzurlaub gemäß Paragraph 15, MSchG. Am 11. Jänner 1999 wurde sie über ihre Bewerbung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 auf die Planstelle einer Professorin (Verwendungsgruppe L1) im Planstellenbereich der Handelsakademien und Handelsschulen des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten ernannt.

Mit Wirkung vom 1. Juli 1997 gelangte die Funktion des Amtsdirektors/der Amtsdirektorin des Landesschulrates für Salzburg (LSR) zur Neubesetzung. Als Bewerber kamen nach der Ausschreibung vom 12. Februar 1997 rechtskundige, leistungs- und serviceorientierte Verwaltungsbeamte/Beamtinnen in Frage. Wesentlich seien umfassende Kenntnisse des gesamten Salzburger Schulwesens und Erfahrungen im Schulrecht, weiters Eignung zur Menschenführung, Organisationstalent, Verhandlungsgeschick, Kooperationsfähigkeit, Gestaltungsfähigkeit, Teamfähigkeit, starke Belastbarkeit und Entscheidungsfreude.

Um die ausgeschriebene Stelle bewarben sich drei Personen, darunter die Beschwerdeführerin und der männliche Mitbewerber Mag. M., der in der Folge mit dieser Funktion betraut wurde.

Die Beschwerdeführerin brachte in ihrem Bewerbungsschreiben vom 10. März 1997 Folgendes vor:

"Meinen beruflichen Werdegang und meine bisherigen Tätigkeiten entnehmen Sie bitte dem beigeschlossenen Lebenslauf und den diesen belegenden Dokumenten.

Die von mir ausgeübten vielfältigen Tätigkeiten als:

  • -Strichaufzählung
    Stellvertreterin des Landesschulratsdirektors für Salzburg seit 1.2.1982,
  • -Strichaufzählung
    als Abteilungsleiterin für Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der allgemein bildenden Höheren Schulen und Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung seit 15.6.1981,
  • -Strichaufzählung
    als Vertreterin des/der Abteilungsleiters/in der Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen im Falle von Vakanzen,
  • -Strichaufzählung
    in Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommissionen für LandeslehrerInnen, der Aufnahmekommission des Landesschulrates für Salzburg,
  • -Strichaufzählung
    als Bundesvertragslehrerin für Rechtskundige Fächer und
  • -Strichaufzählung
    Referentin am Pädagogischen Institut des Bundes in Salzburg
beweisen meine umfangreichen Kenntnisse im Bereich des gesamten Salzburger Schulwesens, des Schulrechtes und darüber hinaus des Dienst- und Besoldungsrechtes.
Meine jahrelangen Erfahrungen
  • -Strichaufzählung
    im Bereich des Salzburger Schulwesens - siehe Lebenslauf -,
  • -Strichaufzählung
    als Personalvertreterin im Dienststellen- und Fachausschuss für Bedienstete beim Landesschulrat für Salzburg,
  • -Strichaufzählung
    als Funktionärin der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (Mitglied des Landesvorstandes Salzburg und Leitungsmitglied der Landessektion 3, Unterricht und Wissenschaft) und
  • -Strichaufzählung
    im kommunalpolitischen Bereich
legen dar, dass ich auch die weiteren Punkte des Anforderungsprofils erfülle.
Ich möchte
  • -Strichaufzählung
    meine nahezu 16jährige Erfahrung im Schulwesen,
  • -Strichaufzählung
    meine überdurchschnittlich qualifizierten Leistungen (siehe Bescheid über die Leistungsfeststellung und Dank- und Anerkennungsschreiben),
  • -Strichaufzählung
    die Kenntnisse des Amtes des Landesschulrates für Salzburg
zum Wohl des Landesschulrates für Salzburg als Leiterin des Inneren Dienstes zur Verfügung stellen.
Als Stellvertreterin des Landesschulratsdirektors für Salzburg kann ich
  • -Strichaufzählung
    die Amtsgeschäfte kontinuierlich - unter Anpassung an neue Gegebenheiten - fortsetzen,
  • -Strichaufzählung
    die persönliche Kenntnis vieler Entscheidungsträger im Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und der zuständigen Prüfer des Bundesrechnungshofes auch in die neue Aufgabe einbringen und
  • -Strichaufzählung
    mit diesen, den Direktoren, Vertretern der Fachausschüsse für Bundslehrer und Beamten der Bundesgebäudeverwaltung Imit diesen, den Direktoren, Vertretern der Fachausschüsse für Bundslehrer und Beamten der Bundesgebäudeverwaltung römisch eins
zur Vollziehung der Agenden weiter gut zusammenwirken.
Ich sehe die Tätigkeit als Landesschulratsdirektorin auch als beruflichen Aufstieg und Herausforderung, strebe beste Zusammenarbeit mit den politischen Organen der Schulbehörden an und hoffe auf Ihr Vertrauen."
Dieser Bewerbung legte sie (laut eigenen Angaben) 97 Anlagen bei, die vor allem ihren bisherigen Werdegang sowie verschiedene dabei erreichte Erfolge und dafür erhaltene Belohnungen beschreiben. Aus ihren Leistungsfeststellungen seit 1995 gehr hervor, dass sie den zu erwartenden Arbeitserfolg (ständig) durch besondere Leistungen erheblich überschritten hat.
An Fortbildungskursen an der Verwaltungsakademie des Bundes in Wien absolvierte die Beschwerdeführerin:
  • -Strichaufzählung
    Reden, Sprechen, Verhandeln I;Reden, Sprechen, Verhandeln römisch eins;
  • -Strichaufzählung
    Körpersprache - nonverbale Kommunikation;
  • -Strichaufzählung
    Mutterschutzgesetz und Elternkarenzurlaubsgesetz sowie
  • -Strichaufzählung
    Amtshaftung und Organhaftpflicht.
Mag. M. (1961 geboren) bewarb sich ebenfalls am 10. März 1997 um die Funktion des Amtsdirektors des LSR. Er stellte seine bisherige Tätigkeit (nach Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften im Jahr 1987) dar, in deren Rahmen er seit 1989 im Kabinett des Landeshauptmannes von Salzburg mit der Wahrnehmung folgender Angelegenheiten betraut gewesen sei:
  • -Strichaufzählung
    Legistik, Landtagsangelegenheiten und Erstellung des Landesvoranschlags für das Ressort des Landeshauptmannes
  • -Strichaufzählung
    Angelegenheiten des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft,
  • -Strichaufzählung
    Angelegenheiten der Präsidialabteilung (Wissenschaftsangelegenheiten, Fachhochschulwesen),
  • -Strichaufzählung
    Angelegenheiten u.a. des LSR (Pflichtschulwesen, mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen, Erwachsenenbildung, Jugendförderung, Familienförderung, Angelegenheiten des Kindergartenwesens und der Tagesbetreuung),
  • -Strichaufzählung
    Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Schulwesens,
  • -Strichaufzählung
    Angelegenheiten der Landesbaudirektion (Hochbau, Straßenbau, Verkehrwesen, Transitverkehr, Nahverkehr),
  • -Strichaufzählung
    Angelegenheiten der Gesamtuntersuchung Salzach (GUS), damit zusammenhängende Angelegenheiten der Energiewirtschaft und des Naturschutzes (Salzachauen), Vertretung des Geschäftsführers der Geschäftsstelle der GUS und
  • -Strichaufzählung
    Angelegenheiten von Justiz- und Finanzverwaltung, Exekutive und Bundesheer.
Die Angelegenheiten des Schul- und Bildungswesens sowie des Fachhochschulwesens hätten einen Arbeitsschwerpunkt dargestellt.
An Fortbildung habe er absolviert:
  • -Strichaufzählung
    Seminar "Recht der EU";
  • -Strichaufzählung
    Gesprächstraining;
  • -Strichaufzählung
    Englisch im Beruf (Öffentliche Verwaltung, Politik, Bürosituation);
  • -Strichaufzählung
    Managementseminar für Nachwuchsführungskräfte sowie ein
  • -Strichaufzählung
    Führungsseminar (Challenge-Programm).
Starke Belastbarkeit, Leistungs- und Serviceorientierung seien mit seiner letzten Tätigkeit untrennbar verbunden gewesen. Die Bereitschaft zu überdurchschnittlichem persönlichem Einsatz werde bei der Übernahme dieser Tätigkeit als selbstverständlich vorausgesetzt, eine die reguläre Arbeitszeit überschreitende Arbeitsleistung sei üblich. Bei dieser Funktion handle es sich gleichsam um eine "Schnittstelle" zwischen Bürger und Politik. Erforderlich seien Direktkontakte mit Fragen, Anliegen, Anregungen oder Beschwerden aus der Bürgerschaft. Das Spektrum dieser Anliegen sei sehr breit und reiche von konkreten Sachfragen bis zur Hilfe in existenziell schwierigen Situation, die besonderes Einfühlungsvermögen erforderten. Grundsätzlich sehe er in der Serviceorientierung eine wesentliche Zielrichtung bei der Weiterentwicklung der öffentlichen Verwaltung.
Im Übrigen führte Mag. M. in Beilagen zu seinem Bewerbungsschreiben u.a. (auszugsweise) Folgendes aus:
"Eignung zur Menschenführung:
Meine derzeitige Funktion ist nicht nur - wie oben erwähnt - eine Schnittstelle zwischen Bürger und Politik, sondern auch zwischen Verwaltung und Politik. In der täglichen Arbeit in einem Regierungsbüro sind daher auch zahlreiche Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Im Jahr 1995 habe ich das Entwicklungs-Asessment-Center für Nachwuchsführungskräfte im Landesdienst absolviert und wurde zur Führungskräfteausbildung (Management Trainee Programm) zugelassen. Mittlerweile habe ich vier von insgesamt sechs Ausbildungsmodulen absolviert (Interventionstechniken, Personalmanagement, Organisationsmanagement, Didaktik der Führung), die restlichen zwei Module sind für März und April 1997 vorgesehen (Projektmanagement, systemisches Management). Weiters habe ich am Seminar 'Führung II', der SAFE teilgenommen (sog. 'Challenge-Programm').
Organisationstalent:
In den vergangenen Jahren war ich verstärkt mit Fragen der Organisation befasst, da die im Amt der Salzburger Landesregierung durchgeführten Projekte 'Aufgabenreform' und 'Landesdienst 2000' im eigenen Zuständigkeitsbereich umzusetzen waren. Die Einsparungsvorgaben des Salzburger Landtages seit vergangenem Jahr erfordern eine weitere Effizienzsteigerung in der Ablauforganisation und eine Neuorganisation der Arbeit, um die erforderlichen Leistungen auch mit verringertem Personalstand halten zu können.
Weiters war ich in meiner beruflichen Tätigkeit als Landeswahlleiter verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung einer Landtagswahl sowie einer landesweiten Volksbefragung.
...
Im Zuge der beruflichen Fortbildung habe ich den WIFI-Lehrgang 'Betriebswirtschaft für Nichtkaufleute' absolviert und an der Forschungskonferenz 'Challenges of public Administration', des Vorarlberger Landesbildungszentrums Schloß Hofen teilgenommen. Weiters habe ich im Rahmen der Salzburger Verwaltungsakademie das Seminar 'Präsentationstechnik' und eine Ausbildung in den gängigen, unter Windows laufenden EDV-Programmen absolviert (Word, Excel, Acess, Power-point).
Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit:
Wie aus der Darlegung meiner derzeitigen Aufgabenbereiche hervorgeht, bin ich mit verschiedensten Fragen aus dem Bereich der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung befasst. Unverzichtbar zur Erfüllung dieser Aufgaben ist eine intensive und konstruktive Kooperation mit Vertretern von Dienststellen aller Gebietskörperschaften, Institutionen und sonstigen Gruppierungen, wie sie aufgrund der vielschichtigen Kompetenzlage gerade für das Schulwesen typisch ist. Verhandlungen mit Vertretern verschiedenster Organisationen und Bürgern sind ständig zu führen und möglichst erfolgreich abzuschließen.
Führen beinhaltet für mich daher neben der Planung,
Festlegung und Umsetzung ... der Arbeitsziele besonders einen
starken kommunikativen Aspekt. Die Schaffung einer vertrauensvollen Arbeitsatmosphäre und die Motivation von Gesprächspartnern zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles ist dabei ausschlaggebend.
Gestaltungsfähigkeit, Entscheidungsfreude:
Generell ist das Interesse und der Wille zur Mitgestaltung der öffentlichen Belange eine unverzichtbare Voraussetzung für die Mitarbeit im Büro eines Regierungsmitgliedes. Das Erkennen und Beurteilen von Problemsituationen, das Herausarbeiten von Lösungsansätzen und das Vorschlagen konkreter Lösungsvarianten gehört dazu ebenso wie die Formulierung, Verhandlung und Umsetzung von Ressortzielen sowie deren Durchführung, Kontrolle und Evaluierung.
Als persönlicher Referent des Landeshauptmannes ist Verständnis und Einfühlungsvermögen für Problemsituationen ebenso erforderlich, wie strukturiertes und problemlösungsorientiertes Denken, die Fähigkeit zur sachlichen Aufbereitung einer Materie, die Vorbereitung und Begründung von Entscheidungen sowie Fragen der rationellen Abwicklung behördlicher Tätigkeiten. Rasches und eigenverantwortliches Entscheiden unter Zeitdruck oder bei Abwesenheit des Ressortchefs ist immer wieder erforderlich.
Beweggründe für die Bewerbung um die Funktion des Amtsdirektors des Landesschulrates für Salzburg.
Vorbemerkung:
Die folgenden Überlegungen gehen über die gesetzlich definierten Aufgaben des Amtsdirektors des Landesschulrates als Leiter des inneren Dienstes hinaus. Nachdem sich die traditionellen Anforderungen an die Tätigkeit jeder Behörde in den vergangenen Jahren wesentlich verändert haben und sich weiterhin ändern werden, ist eine Beschränkung des Selbstverständnisses auf einen formalrechtlich vorgegebenen Rahmen wenig zukunftsorientiert.
Die nachstehenden Überlegungen umreißen daher einen weiten Rahmen, in dem nach meiner Ansicht die Funktion des Amtsdirektors bzw. jedes Funktionsträgers im öffentlich-rechtlichen Bereich ausgeübt werden sollte.
1. Rahmenbedingungen und Herausforderungen:

1.1. Der weltweite Globalisierungsprozess berührt das Bildungswesen ganz wesentlich. Die Qualität der schulischen Ausbildung muss sich zunehmend einem internationalen Vergleich stellen und ist ein entscheidender Faktor bei der Zukunftssicherung der jungen Menschen und des gesamten Staatswesens. Dieser Gedanke muss im Zentrum jedes Handelns aller Verantwortlichen im Bildungsbereich - somit auch des Landesschulrates als Behörde - stehen.

1.2. Der Landesschulrat ist wie jede Behörde eine 'Nonprofit'-Organisation. Im Gegensatz zu einem privatwirtschaftlichen Unternehmen liegt sein Ziel nicht in der Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges, sondern eines durch Gesetze, gesellschaftliche Bedürfnisse und politische Steuerung festgelegten Sachzieles - im konkreten Fall ganz allgemein formuliert die Deckung des Bedarfes nach 'Bildung'. Der Landesschulrat erfüllt somit keinen Selbstzweck, sondern er ist eine Organisation, die dazu dient, weite Teile des Schulwe-sens in Salzburg zu organisieren, zu unterstützen und zu betreuen.

1.3. Der Landesschulrat arbeitet wie jede Behörde in einer 'Nicht-Markt'-Situation. Dies bringt eine Reihe von Managementproblemen:

     *        Sachziele sind generell komplexer als

privatwirtschaftliche Ziele und daher schwieriger zu umreißen und

festzulegen, als betriebswirtschaftliche Ziele, Zielkonflikte sind

grundsätzlich möglich.

     *        Daraus folgt, dass die gesamte Tätigkeit einer

Behörde schwieriger zu planen, koordinieren, messen, kontrollieren und evaluieren ist, als in einem gewinnorientierten Unternehmen. Die Verteilung der vorhandenen Ressourcen ist schwieriger zu begründen.

     *        Auch die Präsentation erbrachter Leistungen in der

Öffentlichkeit (Marketing, PR) durch die dazu berufenen Organe ist

vielschichtig.

     *        In 'Nicht-Markt'-Situationen besteht die Tendenz zu

standardisiertem Handeln und geringer Innovationsbereitschaft.

1.4. Auch hinsichtlich der Steuerungsfunktion sind Unterschiede zwischen der Privatwirtschaft und einer Behörde festzustellen. Während das Management in einem Unternehmen vor allem die Grundsatz- und Strategiekompetenz innehat, kann das in einer Behörde nicht der Fall sein. Diese Kompetenzen müssen auf der politischen Ebene angesiedelt sein. Das Management einer Behörde tendiert daher eher zu einem administrativ orientierten und Selbstverständnis. Diese Tatsache führt gemeinsam mit Jährlichkeit des Budgets, die Eingliederung in vorgegebene Arbeits- und Hierarchiestrukturen leicht zu Defiziten im Bereich vorausschauender Planung und Problemerkennung.

1.5. Jede weiterreichende Problemlösung muss im Rahmen eines demokratischer Prozesses diskutiert und festgelegt werden. Dies ist notwendig, aber vielschichtig und zeitintensiv. Schon deshalb kommt der Optimierung der Abläufe und bestmöglicher Kommunikation zwischen den beteiligten Personen und Organen sowie vorausschauender Planung größte Bedeutung zu (Zeitgewinn).

1.6. Ein zentrales Problem bei der Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Hand ist die weitgehende Innenorientierung bei der Erfüllung der zugeordneten Aufgaben. Der Bürger im Allgemeinen und die von einem Problem Betroffenen stehen oft nicht im Zentrum des Handelns, sondern die 'Sache'. Dies ist ehrenwert, führt jedoch verstärkt zum Ruf nach Neuorientierung in Richtung einer Dienstleistungsorganisation und stärkerer Service- und Bürgerorientierung.

1.7. Es ist davon auszugehen, dass sich die zur Verfügung stehenden Ressourcen (Personal, Finanzen) in den kommenden Jahren nicht nennenswert erhöhen werden, wogegen die Anforderungen an den Landesschulrat tendenziell steigen werden. Beim Landesschulrat für Oberösterreich läuft ein weitreichendes Reformvorhaben, mit dem in absehbarer Zeit wesentliche Neuerungen umgesetzt werden sollen. Dies wird an den anderen Landesschulräten nicht spurlos vorbeigehen. Es ist somit davon auszugehen, dass Änderungen und Verbesserungen der internen Organisation und der Abläufe im Landesschulrat erfolgen werden.

Im Landesschulrat für Salzburg wird einer möglichst effizienten Erfüllung der Managementaufgaben im Hinblick auf die Verwirklichung des vorgegebenen Sachzieles in den kommenden Jahren entscheidende Bedeutung zukommen.

2. Ansatzpunkte für Verbesserungen im Management:

Im Zentrum der Überlegungen stehen nicht finanzielle oder formale Aspekte, sondern Fragen des Selbstverständnisses bei der Erledigung von Aufgaben. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die These, dass sich nachhaltige Änderungen nur von innen entwickeln können und ohne entsprechende Bewusstseinsbildung von außen nur sehr schwer implementiert werden können.

Ich sehe drei wesentliche Aspekte, die ... in eine Beziehung

zueinander gesetzt werden. Die Realisierung eines einzelnen Aspektes alleine würde keine grundlegenden Änderungen mit sich bringen, es kommt darauf an, alle drei Elemente kontinuierlich zu entwickeln und auszubauen.

2.1. Effizienzorientierung:

Effizientes Management ist im Hinblick auf die steigenden Anforderungen bei gleichbleibenden Ressourcen unverzichtbar. In inhaltlicher Hinsicht umfasst sie das Setzen und Erreichen von Zielen und die Produktion von gesellschaftlichem Nutzen, in organisatorischer Hinsicht eine Rationale/rationelle Arbeitsweise und optimalen Mitteleinsatz.

Effizienzorientierung kann aber nicht 'angeordnet' werden, sondern ist primär eine Frage der persönlichen Einstellung und der Energie. Grundlage für effizientes Handeln ist die Überzeugung jedes Sachbearbeiters von der Notwendigkeit einer konsequenten Effizienz- und Erfolgsorientierung. Nur so können Wirtschaftlichkeits- und Wirkungsorientierung die gesamte Aufgabenerfüllung (Planung, Realisierung, Kontrolle) sinnvoll begleiten.

Zur Erreichung dieses Zieles ist neben der Schaffung eines entsprechenden Meinungsklimas die bestmögliche Personalauswahl und permanente Weiterbildung der Mitarbeiter entscheidend.

2.2. Marketingorientierung:

Keine öffentlich-rechtliche Institution kann heute ausschließlich innenzentriert und sachorientiert arbeiten, sondern muss eine kommunikative Beziehung zu den Adressaten ihrer Leistungen aufbauen. Diese müssen öffentlich 'verkauft' werden, wenn sie in der Informationsflut bemerkt werden sollen.

Neben der erforderlichen Effizienz in der Sacharbeit muss daher eine verstärkte Berücksichtigung des Auftretens nach außen erfolgen. Ziel ist die Erhöhung der Akzeptanz und Wertschätzung des Landesschulrates und des gesamten Bildungswesens in der Öffentlichkeit. Öffentliche Wertschätzung sichert nicht zuletzt auch die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel der öffentlichen Hand, sondern ermöglicht beispielsweise auch privates Sponsoring. Zur Umsetzung ist eine Neuorientierung erforderlich, bei der folgende Ziele erreicht werden müssen:

     *        Die grundsätzliche Akzeptanz der Notwendigkeit

verstärkter Außenorientierung,

     *        Bürgerfreundlichkeit im Sinne einer generell

wertschätzenden Haltung gegenüber den Partnern im Schulwesen

(z.B. 'dem Bürger' im Allgemeinen, den Direktoren im

administrativen Bereich, den Lehrern im Personalwesen, den Eltern

und Elternvereinen und den Schülervertretern und Schülern als

konkreten Leistungsempfängern usw.),

     *        Schaffung einer Dienstleistungsgesinnung im Sinne

der Bereitschaft, konkrete Anliegen aus der Bürgerschaft stärker

ins Zentrum des Handelns zu stellen (unabhängig davon, ob in der

Sache dem Anliegen entsprochen werden kann), dies erfordert eine

neue 'nicht-hoheitliche' Kommunikationsform,

     *        generelle Offenheit für Kooperationen mit Dritten,

Partnerschaften, neue Projekte, insbesonders im Hinblick

internationale Kooperationen, Schüleraustausch und EU-Projekte.

     *        Gezielter Einsatz von geeigneten

Marketinginstrumenten, um in Arbeitsbereichen mit starker Dienstleistungsfunktion (z.B. Information, Schulung, Beratung) optimale Außenwirkung zu erzielen.

2.3. Zukunftsorientierung:

Zukunftsorientierung bedeutet vorausschauendes und frühzeitiges Erkennen von Problemen, um sich rechtzeitig darauf einzustellen und Problemlösungsstrategien auszuar-beiten ('agieren, nicht reagieren'). Dies ist besonders im Hinblick auf den im angesprochenen Zeitfaktor bei der Meinungsbildung im Rahmen demokratischer Willensbildung erforderlich. Effiziente Planung ermöglicht einen Zeitgewinn für die Problemlösung.

Diese Zukunftsorientierung kann jedoch nur in konkret planbaren Bereichen sinnvoll erfolgen (z.B. Infrastruktur und Bauwesen, Personalentwicklung, spezielle Dienstleistungsangebote, konkrete Projekte z.B. Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung). Ergebnis der Planung ist eine klare und objektiv begründbare interne Festlegung von Arbeitszielen ..., denkbar ist aber auch eine demokratisch legitimierte Festlegung von generellen Grundsatzentscheidungen und Zielvorstellungen auf politischer Ebene (z.B. Leitbilder, sachbezogene Konzepte).

3. Entwicklung einer 'neuen' Organisation:

Zusammenfassend ist festzustellen, dass jede Behörde im Rahmen einer gesetzlich weitgehend vorgegebenen und jahrzehntelang praktizierten bürokratischen Kultur arbeitet. Diese orientiert sich primär an innenzentrierter Aufgabenerfüllung, standardisierten und formalisierten Arbeitsabläufen, die tendenziell die Effizienz und die Innovation hemmen. Die bürokratische Kultur ist dezidiert nicht leistungsorientiert strukturiert (all dies sagt erfreulicherweise nichts über die tatsächliche Leistung und den Leistungswillen der einzelnen öffentlich Bediensteten aus).

In den dargelegten Defiziten und Ansatzpunkten für eine neue Entwicklung wird in letzter Konsequenz die Notwendigkeit eines tief greifenden Wandels in Einstellung, Den-ken und Handeln dargelegt. Es wäre naiv zu glauben, dass dies isoliert in einer Behörde möglich ist. Dennoch müssen die möglichen Schritte in diese Richtung gesetzt werden.

Änderungen dieses Systems von außen sind schwer möglich. Sie können nur von innen und ausschließlich von und mit den Mitarbeitern erfolgen. Dies ist möglich, weil die traditionelle bürokratische Kultur nicht nur auf den Bürger zu wenig Rücksicht nimmt, sondern auch auf die eigenen Mitarbeiter. Der Ansatzpunkt für zukunftsorientiertes Handeln liegt in der sozialwissenschaftlich erhobenen Tatsache, dass das Selbstwertgefühl der öffentlich Bediensteten und deren Zufriedenheit bezüglich Arbeitsinhalten, Be-triebsklima und Führungsstil sinkt. Die öffentliche Meinung, die sich weitgehend gegen 'die Beamten' richtet, trägt dazu bei.

Die wesentlichste Aufgabe einer Führungskraft im öffentlichen Dienst sehe daher ich darin, zukunftsorientierte Entwicklungen zu ermöglichen, zu unterstützen und zu fördern. Ziel ist die Befähigung der Mitarbeiter, selbst Defizite zu erkennen, zu analysieren und zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen zu gelangen. Im Einzelnen sollen dadurch folgende Einzelziele erreicht werden:

  • -Strichaufzählung
    Effizienzsteigerung des gesamten Apparates durch Verbesserung der Produktivität und der Außenwirkung
  • -Strichaufzählung
    Humanisierung des Arbeitsumfeldes durch höhere Zufriedenheit der Bediensteten mit dem Arbeitsumfeld (Optimierung des Betriebsklimas und der Ablauforganisation, neue Arbeitstechniken, die Erhöhung der Motivation der Mitarbeiter und eine verstärkten Ausbildung)
  • -Strichaufzählung
    Verstärkte Befähigung zur Selbsterneuerung (Ausarbeitung von Maßnahmen zur vereinfachten Vollziehung des Schul- und Dienstrechtes zum Abbau von unnötiger Bürokratie in allen Bereichen des Schulwesens, insbesonders in den Schulen selbst),
  • -Strichaufzählung
    Befähigung zur Konflikthandhabung.
Zusammenfassend sehe ich daher in der Funktion des Amtsdirektors des Landesschulrates für Salzburg eine sehr große Herausforderung in administrativer, juristischer aber auch in inhaltlicher Hinsicht.
Die Erziehung und Ausbildung junger Menschen hat langfristig eine entscheidende Bedeutun
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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