Norm: EKHG §1 IIIBEKHG §5 IIAEKHG §9 AEKHG §19
Rechtssatz: Wird ein Sachschaden dadurch verursacht, daß durch das Fahren mit einem Kraftwagen ein Stein gegen einen anderen Kraftwagen geschleudert wird, so wird in der Regel ein unabwendbares Ereignis gemäß § 9 Abs 1 EKHG anzunehmen sein. Nur wenn der Lenker nicht alle Sorgfalt im Sinne des § 9 Abs 2 EKHG angewendet hat, kommt eine Haftung des Kraftfahrzeughalters nach den Bestimmungen des EKHG i... mehr lesen...
Nach dem festgestellten Sachverhalt ist am 4. März 1965 auf der Autobahn in der Nähe von Seewalchen, die Windschutzscheibe am PKW des Klägers dadurch zertrümmert worden, daß er vom Zweitbeklagten mit einem PKW der Erstbeklagten überholt und durch die Räder ein auf der Fahrbahn unter dem Streugut liegender Stein gegen die Windschutzscheibe geschleudert wurde. Mit der vorliegenden Klage hat der Kläger Schadenersatz von den beiden Beklagten nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1165 BABGB §1315 IVEKHG §1 IEisbG 1957 §6 Abs3
Rechtssatz: Skischlepplift ist weder Eisenbahn noch "gefährlicher Betrieb", daher keine Haftung nach Haftpflichtrecht, wohl aber aus Beförderungsvertrag (Verschuldenshaftung). Entscheidungstexte 2 Ob 66/66 Entscheidungstext OGH 14.04.1966 2 Ob 66/66 Veröff: JBl 1966,568 = RZ 1966,184 = ZVR 1967/130 S 136 = SZ 39/69... mehr lesen...
Nach dem festgestellten Sachverhalt ereignete sich am 16. Februar 1960 um zirka 15 Uhr auf der Skischleppliftanlage auf der H.-Alm in H. ein Unfall, bei dem die beiden Klägerinnen verletzt wurden. Sie hatten den Schlepplift benützt und waren bei der ersten Stütze zufolge eines Versagens der Anlage zirka 8 m hoch gehoben worden und heruntergestürzt. Das Strafverfahren gegen den leitenden Betriebsingenieur Otto H. ist nach § 90 StPO. eingestellt worden. Die Klägerinnen haben in den zu... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IEKHG §19ZPO §226 IIIBZPO §405 DIIZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Die beschränkte Haftung nach dem EKHG ist gegenüber der unbeschränkten Haftung nach §§ 1295 ff ABGB kein aliud, sondern ein minus. Entscheidungstexte 2 Ob 52/66 Entscheidungstext OGH 03.03.1966 2 Ob 52/66 Veröff: ZVR 1966/283 S 276 2 Ob 369/67 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 DcAHG §7EKHG §1 IIIAEKHG §5 IIAEKHG §11
Rechtssatz: Ein Rechtsträger (hier: Republik Österreich, Militärauto) kann außer der Haftung nach dem AHG auch als Kfz - Halter nach den Bestimmungen des EKHG in Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 239/65 Entscheidungstext OGH 05.11.1965 2 Ob 239/65 Veröff: SZ 38/183 = RZ 1966,69 = ZVR 1966/125 S 130 = JBl 1966,426... mehr lesen...
Nach dem festgestellten Sachverhalt ereignete sich am 17. Juni 1963 auf der Bundesstraße in der Nähe von Bad Goisern ein Verkehrsunfall, bei dem der Kraftwagen des Klägers beschädigt wurde. Der Kläger wollte einen vor ihm fahrenden Sanitätskraftwagen der beklagten Partei überholen, während sich der Lenker dieses Fahrzeuges, der Heeresangehörige Ernst G., anschickte, einen vor ihm fahrenden Omnibus zu überholen. Dadurch kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Im Strafverfahren wu... mehr lesen...
Josef und Anna K. sind Besitzer eines landwirtschaftlichen Anwesens. Sie sind bei der Klägerin brandschadenversichert. Neben dem Anwesen wurde im Jahre 1940 ein Bahngeleise errichtet, und zwar so, daß der Bahndamm dieses Geleises unmittelbar an die Scheune des Anwesens K. anschließt. Am 26. Juni 1962 abends ist eine größere Heufuhre eingebracht, aber nicht mehr abgeladen worden. Die Fuhre blieb in der neben dem Bahndamm gelegenen Scheune so untergestellt, daß sie zum Teil über die Sch... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IVersVG §179
Rechtssatz: "Unfall" ist nur ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Entscheidungstexte 5 Ob 291/64 Entscheidungstext OGH 15.12.1964 5 Ob 291/64 Veröff: ZVR 1965/200 S 214 7 Ob 21/84 Entscheidungstext OGH 20.06.1984 7 Ob 21/84 Beisatz: Ein Unfall liegt nur ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 DcEKHG §1 IEKHG §5 Abs1 IIB
Rechtssatz: Führt ein Beamter, der in Vollziehung der Gesetze tätig ist, mit seinem eigenen Kraftwagen bei dieser Tätigkeit einen Verkehrsunfall herbei, so ist zwar seine zivilrechtliche Deliktshaftung wegen Verschuldens gemäß § 1 AHG ausgeschlossen. Er haftet dem Beschädigten aber persönlich als Halter des Kraftwagens im Sinne der §§ 1 ff EKHG. Die Gefährdungshaftung und die Deliktshaftung bestehen in d... mehr lesen...
Die klagende Partei hat in ihrer Klage behauptet, daß der Beklagte mit seinem Kraftwagen am 31. Oktober 1963 in Wien auf der Kreuzung Währinger Gürtel - Nußdorfer Straße einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem ihr Kraftwagen beschädigt worden sei. Der Beklagte habe die für ihn gesperrte Kreuzung bei Rotlicht zu überqueren versucht. Sie behauptete einen Schaden von 362.50 DM = 2356.25 S und begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung dieses Betrages. Der Beklagte hat ei... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIB
Rechtssatz: Fährt ein Kraftfahrzeug gegen eine Bahnschranke, die wegen eines herankommenden Zuges geschlossen worden ist, so ist der Schaden des Kraftfahrers im Sinne des § 1 RHG "bei dem Betriebe" der Eisenbahn entstanden. Schlagworte *D*, Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0103282 Dokumentnummer JJR_19630305_AUSL000_006... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 BEKHG §1 IEKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Der Halter des beschädigten Kraftfahrzeuges haftet auch dann für das Verschulden seines Betriebsgehilfen, wenn der klagsgegenständliche Schaden am Kraftfahrzeug dadurch entstand, daß der Betriebsgehilfe die Lenkung des Kraftwagens einem Dritten überließ, von dem er erkennen konnte, daß er infolge seiner Alkoholisierung hiezu nicht geeignet ist, und dieser Dritte mit dem Kraftwagen gegen eine ... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIIB
Rechtssatz: Wird ein auf der Straße liegengebliebenes Kraftfahrzeug abgeschleppt, so trifft die Gefährdungshaft des § 7 StVG nur den Halter des abschleppenden Fahrzeugs. Veröff: NJW 1963,251 Schlagworte *D*, Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1962:RS0103279 Dokumentnummer JJR_19621030_AUSL000_0060ZR00004_6200000_001 mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IEKHG §19
Rechtssatz: Erklärt der Kläger ausdrücklich, seinen Anspruch auf das EKHG zu stützen, so darf das Gericht ein allfälliges Verschulden des Beklagten nicht in den Kreis seiner Betrachtung ziehen. Entscheidungstexte 2 Ob 273/62 Entscheidungstext OGH 18.10.1962 2 Ob 273/62 Veröff: ZVR 1963/179 S 185 2 Ob 52/66 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2EKHG §1 IIARHG §1
Rechtssatz: Die Bahnverwaltung ist unter Umständen verpflichtet, über die von der Aufsichtsbehörde getroffenen Vorkehrungen hinaus noch weitere, durch die Umstände gebotene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Entscheidungstexte 2 Ob 616/52 Entscheidungstext OGH 30.12.1952 2 Ob 616/52 Ähnlich; Veröff: SZ 25/334 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DEKHG §1EKHG §16 Abs1
Rechtssatz: Bei Kraftfahrzeug - Beschädigung durch Unfall erfaßt die Haftpflicht nach den §§ 1 und 16 Abs 1 EKHG auch den Nachteil, den der Geschädigte durch Stillegung seines beschädigten Kraftfahrzeug während der Instandsetzung erleidet. Entscheidungstexte 2 Ob 460/61 Entscheidungstext OGH 07.12.1961 2 Ob 460/61 Veröff: JBl 1962,558 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1315 IVEKHG §1
Rechtssatz: Ein Installationsbetrieb ist kein "gefährlicher Betrieb", der die analoge Anwendung des Haftpflichtgesetzes rechtfertigt. Entscheidungstexte 1 Ob 353/61 Entscheidungstext OGH 30.08.1961 1 Ob 353/61 Veröff: EvBl 1961/453 S 574 = SZ 34/111 2 Ob 89/65 Entscheidungstext OGH 22.04.1965 2 ... mehr lesen...
Am 1. April 1960 wurden im Bereich des Hauses Wien 2., H.-Gasse 4, verschiedene Arbeiten auf der Straße und im Haus durchgeführt. Der Zweitbeklagte, der ein Installationsunternehmen betreibt und mit dem Kläger in keinem Vertragsverhältnis stand, führte Installationsarbeiten durch, die sein Gehilfe Paul A. vornahm. Im Zusammenhang damit kam es zu einer Explosion des Gaszählers im Lokal des Klägers. Gegen Paul A. wurde vom Strafbezirksgericht Wien rechtskräftig eine Strafverfügung wegen... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIARHG §1
Rechtssatz: Unklarheiten über den Hergang eines Betriebsunfalles gehen zu Lasten des Betriebsunternehmens. Entscheidungstexte 2 Ob 7/61 Entscheidungstext OGH 10.02.1961 2 Ob 7/61 Beisatz: Ergangen zu § 1 RHG. (T1) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0058139 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IICRHG §1
Rechtssatz: Keine Haftung der Bundesbahn für die Körperverletzung eines Fahrgastes, der beim Einsteigen in einen Triebwagen nicht die unterste, sondern die zweite Stufe des Trittbrettes besteigt, dabei ausgleitet, zwischen Bahnsteigkante und Trittbrett gerät und dabei verletzt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 496/60 Entscheidungstext OGH 16.12.1960 2 Ob 496/6... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IICSachschadenhaftpflichtG §1
Rechtssatz: Kein Eisenbahnbetriebsunfall, wenn eine Bahnschwelle in der Nähe der Bahntrasse liegenbleibt und bei der Schneeschmelze auf die tiefergelegene Straße herabstürzt. Entscheidungstexte 2 Ob 360/59 Entscheidungstext OGH 25.11.1959 2 Ob 360/59 Beisatz: Ergangen zum SachschadenhaftpflichtG. (T1) Veröff: SZ 32/152 = JBl 1960,1... mehr lesen...
Im Mai 1956 wurden auf der hochgelegenen Trasse der Karwendelbahn Schwellen ausgewechselt. Eine der ausgewechselten Schwellen blieb auf dem Steilabhang, einige Meter unterhalb der Bahntrasse, aus ungeklärten Gründen zurück. Ende Jänner 1957 wurde diese Schwelle, bis dahin verschneit, ausgeapert; sie geriet ohne menschliches Zutun ins Gleiten und stürzte, einer Holzriese folgend, den Steilabhang herab auf die Bundesstraße Nr. 1. So wurde der LKW des Klägers, der am 29. Jänner 1959 dies... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIIAEKHG §1 IIIBKraftfVerkG §7 Abs1 IIB
Rechtssatz: Die Haftung für einen bei einem Abschleppungsmanöver entstandenen Unfall trifft nicht den Halter des betriebsunfähig gewordenen abgeschleppten Kraftfahrzeuges, sondern jenen des schleppenden Kraftfahrzeuges und zwar auch dann, wenn nur zwischen dem abgeschleppten Kraftfahrzeug und dem dritten Fahrzeug ein Zusammenstoß stattgefunden hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIIAEKHG §1 IIICKraftfVerkG §7 IIA
Rechtssatz: Ein Fahrzeug, das abgeschleppt wird, ist nur dann in Betrieb, wenn es beim Abschleppen seine eigene Maschinenkraft zur Unterstützung der Fortbewegung eingesetzt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 347/59 Entscheidungstext OGH 13.07.1959 2 Ob 347/59 Veröff: ZVR 1960/169 S 115 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIIBKraftfVerkG §7
Rechtssatz: Das Aussteigen der Fahrgäste gehört noch zum Betrieb eines Autobusses. Entscheidungstexte 2 Ob 97/59 Entscheidungstext OGH 17.06.1959 2 Ob 97/59 2 Ob 53/84 Entscheidungstext OGH 25.09.1984 2 Ob 53/84 Vgl; Beisatz: Nicht mehr aber deren anschließendes Überqueren der Straße, n... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1EKHG §1EKHG §8KFG 1955 §88
Rechtssatz: Durch das Ingangsetzen des Motors des abgeschleppten Fahrzeuges wird die Einheit des Schleppzuges nicht aufgehoben, daher bleibt auch die Haftung des Halters des abschleppenden Fahrzeuges bestehen. Entscheidungstexte 2 Ob 240/59 Entscheidungstext OGH 06.05.1959 2 Ob 240/59 Veröff: ZVR 1960/130 S 88 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1EKHG §1 IIBRHG §1
Rechtssatz: Unfall eines Straßenbahnfahrgastes an einer Doppelhaltestelle durch Weiterfahren des Zuges nach kurzem Anhalten. Entscheidungstexte 2 Ob 491/58 Entscheidungstext OGH 11.03.1959 2 Ob 491/58 Veröff: SZ 32/31 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0029901 ... mehr lesen...
Johann G. stieg am 14. Dezember 1955 bei einer Doppelhaltestelle von einem Beiwagen eines dreigliedrigen Straßenbahnzuges ab, stürzte und wurde schwer verletzt. Das wegen dieses Unfalls gegen den Motorführer des Straßenbahnzuges eingeleitete Strafverfahren wurde gemäß § 90 StPO. eingestellt. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt hat den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt, an Johann G. Sozialversicherungsleistungen erbracht und zieht nunmehr, gestützt auf § 1542 RVO., dir Wiener ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 DcEKHG §1EKHG §5 IIB
Rechtssatz: a) Für die Frage, ob eine Dienstfahrt in Ausübung öffentlicher Gewalt durchgeführt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob der Beamte eine "Dienstfahrzeug", ein "beamteneigenes" oder ein "privateigenes Kraftfahrzeug geführt hat. b) Der Beamte, der in Ausübung öffentlicher Gewalt auf einer Dienstfahrt im eigenen Kraftfahrzeug einen Unfall schuldhaft herbeigeführt hat, kann vom Geschädigten als Halte... mehr lesen...