RS OGH 2013/4/4 2Ob52/66, 2Ob369/67, 2Ob199/70, 2Ob61/71, 2Ob111/71, 2Ob162/72, 2Ob124/75, 2Ob257/75

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Veröffentlicht am 03.03.1966
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Rechtssatz

Die beschränkte Haftung nach dem EKHG ist gegenüber der unbeschränkten Haftung nach §§ 1295 ff ABGB kein aliud, sondern ein minus.Die beschränkte Haftung nach dem EKHG ist gegenüber der unbeschränkten Haftung nach Paragraphen 1295, ff ABGB kein aliud, sondern ein minus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0038123

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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