Entscheidungsgründe: Am 20. 9. 1995 kam es im Ortsgebiet von St. Jakob, Gemeinde Breitenau, zu einem Arbeitsunfall, bei welchem der Kläger schwer verletzt wurde. Die Verletzungsfolgen sind nicht ausgeheilt, Dauerfolgen sind vorhanden; die weitere Zustandsentwicklung ist nicht vorhersehbar. Der Kläger hatte als Kraftfahrer der Firma K***** Transport zur Künettenabdeckung vorgesehene Platten aus ca 10 mm starkem Stahl mit einer Größe von ca 2 x 1 Meter und unterseitig angebrachten Aus... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte versuchte unter Mithilfe des Klägers, sein Pferd, das auf einem nicht befestigten Waldweg in einem Schlammloch eingesunken war, mit Hilfe eines Abschleppseiles mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW hochzuheben und herauszuziehen. Dabei löste sich der Karabiner des Abschleppseiles vom Halfter des Pferdes und traf den Kläger am Handrücken. Der Kläger erlitt dadurch schwere Verletzungen. In seiner Klage begehrte der Kläger von den Be... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1967 wurden ins Erdreich einer damals der Erstantragstellerin gehörigen Liegenschaft drei Lagerbehälter für Mineralölprodukte verlegt. Im Jahre 1992 wurde anlässlich einer Wasserrechtsverhandlung festgestellt, dass von diesen Lagerbehältern Ölverunreinigungen ausgegangen seien, die sich auf das Grundwasser ausgewirkt hätten. Die Wasserrechtsbehörde ordnete deshalb wasserpolizeiliche Maßnahmen an; die dabei angestrebte hydraulische Sanierung führte dazu, dass e... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 7. 1996 explodierte im Werk eines mit der Herstellung von Styropor befassten Unternehmens ein Dampfspeicher. Dadurch entstanden Schäden am Gebäude und an der Betriebseinrichtung. Das Gebäude steht im Eigentum einer Leasing-Gesellschaft mbH, die ebenso wie die Gesellschaft mbH, die den Betrieb führt, bei der klagenden Partei gegen Feuerschäden versichert ist. Die klagende Partei begehrte von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 31,589.000... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 11. 1996 ereignete sich ein Verkehrsunfall an dem Maximilian S***** als Lenker des von der Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW und die 11jährige Klägerin als Lenkerin eines Fahrrades beteiligt waren. Die Klägerin begehrt unter Einräumung eines Mitverschuldens von 50 % die Zahlung von S 217.518,50 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle zukünftigen kausalen Schäden aus dem Unfall v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 9. 3. 1995 als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt. In dieser Eigenschaft hatte er am 23. 3. 1995 einen Transport durchzuführen. Er lenkte ein bei der Erstnebenintervenientin haftplichtversichertes Zugfahrzeug mit einem bei der Zweitnebenintervenientin haftpflichtversicherten Sattelanhänger. Auf der Westautobahn wurde ihm von einem nachkommenden Verkehrsteilnehmer, der von den Reifen des Sattelanhängers Rauch aufsteigen sah, ein Signa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zuletzt die Zahlung von S 86.904,04 als Schadenersatz aus einem von ihr auf der von der beklagten Partei betriebenen Go-Kart-Bahn erlittenen Unfall. Sie erhob auch ein für künftige Schäden betreffendes Feststellungsbegehren und bekannte ein Eigenverschulden von 50 % ein. Zum Unfallszeitpunkt sei für die Go-Kart-Bahn keine Betriebsstättengenehmigung vorhanden gewesen; auf der asphaltierten Strecke der Go-Kart-Bahn sei unzulässigerweise Schotter vo... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 6. 1995 ereignete sich gegen 03.00 Uhr morgens im Ortsgebiet von Edt bei Lambach ein Verkehrsunfall, bei dem der bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Renault Espace von der Fahrbahn abkam und gegen eine Lagerhalle prallte. Bei diesem Unfall wurde der im Fahrzeug befindliche Kläger schwer verletzt. Ein weiterer Fahrzeuginsasse wurde dabei getötet. Der Kläger begehrt Schmerzengeld von S 330.000 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Pa... mehr lesen...
Norm: EKHG §1EKHG §2 Abs2
Rechtssatz: Die Kraftfahrzeugeigenschaft ist von den Gerichten seit der Aufhebung des § 1 Abs 4 KFG 1967 (BGBl 1992/452) selbständig zu beurteilen. Entscheidungstexte 10 Ob 28/00s Entscheidungstext OGH 25.07.2000 10 Ob 28/00s 2 Ob 239/99g Entscheidungstext OGH 28.09.2000 2 Ob 239/99g ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1 EKHG hängt die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ua vom Betrieb eines Kraftfahrzeuges ab. Gemäß § 2 Abs 2 EKHG ist der Begriff des Kraftfahrzeuges im Sinne des KFG 1967 auszulegen. Die Kraftfahrzeugeigenschaft ist von den Gerichten seit der Aufhebung des § 1 Abs 4 KFG 1967 (BGBl 1992/452) selbständig zu beurteilen (Schwimann/Schauer, ABGB2 VIII, § 2 EKHG Rz 7). Gemäß § 2 Abs 1 Z 1 KFG 1967 ist ein Kraftfahrzeug ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte erwarb 1991 durch Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren ein Hotel in Galtür. In einem neben dem Heizraum situierten, mit Gerümpel (Tischen, Stühlen, alten Teppichen, Farbkanistern etc) angefüllten Abstellraum im Untergeschoss befand sich auch ein Regal mit diversem Kleinwerkzeug. Rechts oben auf diesem Regal stand eine noch aus der Zeit vor dem Erwerb des Hotels durch den Beklagten mit 2,5 kg Spreng(Schwarz)pulver gefüllte Schachtel. Das... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der am 27. 8. 1910 geborene Kläger stürzte a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Begriff "beim Betrieb" im Sinne des § 1 EKHG ist dahin zu verstehen, daß entweder ein innerer Zusammenhang mit einer dem Kraftfahrzeugbetrieb eigentümlichen Gefahr oder wenn dies nicht der Fall ist, ein adäquater Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang des Kraftfahrzeuges bestehen muß (SZ 51/176; 2 Ob 301/98y). Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kann nur anhand der Umstände des Einzelfalles entschieden... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 1. 1993 verunglückte Rudolf G*****, der Ehegatte der Klägerin, auf dem Sägewerksareal des Beklagten tödlich. Der Beklagte war der Dienstgeber von Rudolf G*****. Er war mit diesem am Unfallstag beim Verladen von Bretterpaketen beschäftigt, wobei er sich hiezu eines zu seinem Betrieb gehörigen und von ihm gehaltenen Radladers bediente, während Rudolf G***** als Fahrer des ebenfalls zum Betrieb des Beklagten gehörigen und von diesem gehaltenen LKW vorerst nur unb... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIIA
Rechtssatz: Die Betriebsgefahr kann ausnahmsweise nach dem Aussteigen des Lenkers fortbestehen, wenn gerade dadurch eine erhöhte Gefahrenlage geschaffen wurde, die über die Beendigung des Vorgangs selbst hinauswirkt; das ist etwa auch dann der Fall, wenn der Lenker das auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn zum Stillstand gekommene Fahrzeug verließ, um die Lenker nachkommender Fahrzeuge zu warnen. Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 1. 1995 kam Mag. Anton K***** (Rechtsvorgänger der erstbeklagten Partei) als Lenker eines Kfz auf der Südautobahn zum Schleudern und stieß gegen die Mittelleitschiene. Sein Fahrzeug drehte sich und kam auf dem linken Fahrbahnstreifen (entgegen der Fahrtrichtung) zum Stillstand. Mag. K***** verließ sein Fahrzeug. Die Lenkerin des nachfolgenden Fahrzeuges näherte sich der Unfallstelle mit 100 km/h, bremste leicht und stieß mit der linken Vorderseite ihr... mehr lesen...
Norm: EKHG §1KFG allg
Rechtssatz: Das EKHG zieht das KFG nur zur Auslegung des Begriffes des KFZ heran, nicht aber zur Beurteilung des Umfanges der Haftung für den Schaden beim Betrieb von KFZ. Entscheidungstexte 2 Ob 151/99s Entscheidungstext OGH 27.05.1999 2 Ob 151/99s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999... mehr lesen...
Begründung: Am 12. 2. 1998 fuhr der Kläger mit einem LKW-Zug auf das Betriebsgelände der zweitbeklagten Partei, um dort eine Fuhre Betonrohre zu übernehmen. Die Beladearbeiten wurden vom Erstbeklagten mit einem von der zweitbeklagten Partei gehaltenen Diesel-Gabelstapler, der eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h aufweist, durchgeführt. Beim Abladen eines Rohraufsatzes mit dem Gabelstapler stürzte dieser vom Anhänger des LKW-Zuges. Der Kläger wurde dadurch schwer verletzt. Da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verpflichtete sich (als dortiger Beklagter) in dem am 26. November 1962 abgeschlossenen gerichtlichen Unterhaltsvergleich gegenüber seiner geschiedenen Ehegattin (im folgenden nur Mutter des Beklagten) und den drei gemeinsamen Kindern - darunter der Beklagte - zu monatlichen Unterhaltsleistungen. Er sollte der Mutter des Beklagten ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlichen Unterhalt von 2.150 S sowie einmal jährlich einen weiteren, nicht auf die... mehr lesen...
Norm: ZPO §508aEKHG §1 I
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Schaden im Sinn des § 1 EKHG beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht wurde, hängt von den Umständen des zu entscheidenden Falles ab und geht daher in ihrer Bedeutung über den Anlassfall nicht hinaus. Entscheidungstexte 2 Ob 301/98y Entscheidungstext OGH 12.11.1998 2 Ob 301/98y 2 O... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Grundsätzlich geht zwar von einem ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug keine Betriebsgefahr aus (2 Ob 243/98v ua). Der Begriff "beim Betrieb" iSd § 1 EKHG ist aber dahin zu verstehen, daß entweder ein innerer Zusammenhang mit einer dem Kraftfahrzeugbetrieb eigentümlichen Gefahr oder, wenn das nicht der Fall ist, ein adäquater ursächlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am Sonntag, dem 10. 9. 1995 fuhren die Klägerin und ihr Ehegatte mit dem kleineren Lift des Hotels der beklagten Partei vom 5. Stock abwärts. Sodann stiegen weitere vier Personen zu. Beim neuerlichen Anfahren beschleunigte die Liftkabine stärker als üblich und blieb nach einem kurzen Stück abrupt stehen. Die Position des Stillstandes war etwa auf dem Niveau des 4. Stocks und die im Lift befindlichen Personen konnten diesen ohne Hilfe von außerhalb verlassen.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien die Zahlung von S 495.204,90 sA sowie die Feststellung ihrer Haftung für alle künftigen Schäden aus dem Unfall vom 19. 3. 1995 mit der
Begründung: , der Erstbeklagte habe beim Versuch, eine Autobatterie seines PKW auszubauen, mit einem Schraubenzieher schuldhaft so hantiert, daß dieser abgebrochen und ein Teil desselben in sein Auge eingedrungen sei; er habe dadurch das Augenlicht des linken Auges verloren. Die bek... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §266 BZPO §272 CEKHG §1 IIIA: EKHG §9 ELFG §148 Abs1
Rechtssatz: Mangels gesetzlicher Spezialregeln über die Beweislast im materiellen Recht muss jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Normen behaupten und beweisen. In den Fällen der Haftung ohne eigenes Verschulden des Ersatzpflichtigen muss der Geschädigte neben Schaden und Verursachung die weiteren Voraussetzungen beweisen, an die das Gesetz die Haftung k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Erstbeklagte, die in der Nacht vom 22. auf den 23.9.1994 mehrere Gastlokale besucht hatten und erheblich alkoholisiert waren, fuhren am 23.9.1994 gegen 3,00 Uhr früh mit einem vom Erstbeklagten gehaltenen PKW, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, im Gemeindegebiet von Fieberbrunn auf dem Burgalmweg talwärts. Der PKW kam von der Straße ab und stürzte ca 80 m tief ab. Dabei wurde der Kläger, der nicht angegurtet war, ... mehr lesen...
Begründung: Am 16.4.1993 gegen 4.40 Uhr ereignete sich auf der Pyhrnautobahn A 9, Richtungsfahrbahn Spielfeld-Graz, auf Höhe des Baukilometers 74, ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines PKW Audi 80 und der Erstbeklagte als Lenker des vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Gelände- wagens Isuzu beteiligt waren. Unstrittig der Höhe nach ist der dem Kläger bei diesem Unfall entstandene Vermögensschaden von S 92.97... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIcEKHG §1 IIIc
Rechtssatz: Ein Schadensereignis ist dann nicht als Betriebsunfall als ein unmittelbar von außen her plötzlich einwirkendes Ereignis zu beurteilen, wenn es durch den allmählichen Verlust von flüssigem Ladegut zu einer Gewässerverunreinigung kommt. Entscheidungstexte 1 Ob 173/97s Entscheidungstext OGH 28.10.1997 1 Ob 173/97s Veröff: SZ 70/222 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIAEKHG §5 IBEKHG §5 IC
Rechtssatz: Der Eigentümer (Mieter, Untermieter) eines Eisenbahnkesselwagens ist nicht Betriebsunternehmer einer Eisenbahn, weil er der Verfügungsgewalt über den Eisenbahnbetrieb - der vor allem auch die Gleisanlagen umfassen muss - ermangelt. Entscheidungstexte 1 Ob 173/97s Entscheidungstext OGH 28.10.1997 1 Ob 173/97s Veröff: SZ 70/222 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Haftpflichtversicherin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge Liegenschaftseigentümerin), auf deren Betriebsgelände beim Linzer Tankhafen am 12.Februar 1993 etwa 1000 Liter Dieselkraftstoff aus einem schadhaften Eisenbahnkesselwagen austraten. Der Kesselwagen stand in Warteposition und sollte einem anderen Unternehmen zugestellt werden. Der Ölaustritt war durch das Zusammentreffen mehrerer Umstände verursacht worden: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Versicherung begehrt von dem Beklagten die Zahlung von S 92.576,-- sA mit der
Begründung: , dieser habe am 11.9.1993 einen Unfall zu einem Viertel mitverschuldet. Der gesamte von der klagenden Partei ersetzte Schaden betrage S 367.549,--, ein Viertel hievon habe der Beklagte im Regreßwege zu ersetzen. Seine Haftung ergebe sich daraus, daß er beim Abschleppen seines Fahrzeuges durch den Lenker des bei der klagenden Partei versicherten Fahrzeuges an... mehr lesen...