RS OGH 2017/3/28 2Ob301/98y, 2Ob309/01g, 2Ob67/04y, 2Ob301/04k, 2Ob33/06a, 2Ob9/06x, 2Ob13/07m, 2Ob1

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Veröffentlicht am 12.11.1998
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Rechtssatz

Die Frage, ob ein Schaden im Sinn des § 1 EKHG beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht wurde, hängt von den Umständen des zu entscheidenden Falles ab und geht daher in ihrer Bedeutung über den Anlassfall nicht hinaus.Die Frage, ob ein Schaden im Sinn des Paragraph eins, EKHG beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht wurde, hängt von den Umständen des zu entscheidenden Falles ab und geht daher in ihrer Bedeutung über den Anlassfall nicht hinaus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111365

Im RIS seit

12.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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