Norm: StGB §74 Abs1 Z11StGB §126 Abs1 Z5
Rechtssatz: (Auch einzelne) Einsatzfahrzeuge sind wesentliche Bestandteile der kritischen Infrastruktur. Entscheidungstexte 12 Os 118/21a Entscheidungstext OGH 22.10.2021 12 Os 118/21a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133832 Im RIS seit ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §269 Abs1StGB §269 Abs2
Rechtssatz: Tatbestandsmäßig ist auch eine Drohung mit einer Verletzung von öffentlichem Vermögen, wenn der genötigte Beamte für dieses Vermögen verantwortlich ist (so bereits 9 Os 49/82). Entscheidungstexte 14 Os 9/20k Entscheidungstext OGH 17.03.2020 14 Os 9/20k Beisatz: Hier: Bedrohung eines Justizwachebeamten durch einen Häftl... mehr lesen...
Norm: StPO §76 Abs5StPO §399StGB §74 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ein Polizei(amts)arzt ist auch ohne Dienstverhältnis zur jeweiligen Behörde Beamter iSv § 74 Abs 1 Z 4 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 76/19i Entscheidungstext OGH 10.12.2019 11 Os 76/19i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132921 Im... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z4StGB §153StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Bedienstete der Sozialversicherungsträger, die dort Hoheitsakte vornehmen oder Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung erfüllen, sind Beamte im Sinn des § 74 Z 4 StGB. Akt der Hoheitsverwaltung ist auch die Bestimmung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auf Basis der vorgeschriebenen Prozentsätze der Höchstbeitragsgrundlage (gegebenenfalls auch noch die Ausfertigung eines Zahlung... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105 Abs1StGB §107 Abs1StGB §144 Abs1
Rechtssatz: Die (wahrheitswidrige) Behauptung, jemand sei verschuldet und deshalb allenfalls weniger kreditwürdig, stellt per se keine Verletzung an der Ehre dar. Ebenso wenig reicht dies (ohne Hinzutreten konkreter weiterer Umstände) – selbst unter Anlegung des deliktsspezifisch weiten Vermögensbegriffs – als Sachverhaltsgrundlage für die Annahme einer Beeinträchtigung des Rechts... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105 Abs1StGB §107 Abs1StGB §144 Abs1
Rechtssatz: Der Vermögensbegriff ist unter dem Aspekt gefährlicher Drohung weit auszulegen. Auch die Drohung mit Strafanzeige oder Klage kann (als eine solche mit Verletzung am Vermögen) tatbildlich sein, wenn damit beim Opfer der Eindruck erweckt wird, (Verfahrens-)Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche aufbringen zu müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §304
Rechtssatz: Wer kein Übel ankündigt, den Vorteil also für davon unbeeinflusstes Verhalten fordert, kommt mangels (bloß vorteilskausaler) Pflichtwidrigkeit des (mit der Forderung verknüpften) Amtsgeschäfts nicht als Täter von Bestechlichkeit nach § 304 StGB, sondern bloß von Vorteilsannahme nach § 305 StGB in Betracht. Entscheidungstexte 17 Os 11/14t Entsche... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105StGB §107
Rechtssatz: Die Ankündigung der Aufdeckung einer bestimmten sexuellen Orientierung allein kann nicht als Drohmittel iSd § 74 Abs 1 Z 5 StGB fungieren, mag diese auch im unmittelbaren sozialen Naheverhältnis einer Person als unerwünscht eingestuft werden. Entscheidungstexte 12 Os 90/13x Entscheidungstext OGH 23.01.2014 12 Os 90/13x ... mehr lesen...
Norm: EMRK Art8GRC Art21StGB §74 Abs1 Z5StGB §105StGB §107
Rechtssatz: Die Einstellung der Gesellschaft zur Homosexualität hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend gewandelt (Aufhebung der Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Erwachsenen; weitgehend schon erfolgte rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren mit Ehepaaren – Eingetragene Partnerschafts-G). Der Schutz der Intimsphäre (Art 8 EMRK) erfasst selbstverständlich auc... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105StGB §107ABGB §1330 Abs1 AABGB §1330 Abs2 BII
Rechtssatz: Mit der Bekanntgabe der sexuellen Orientierung durch einen Dritten ist zwar – bei Fehlen des Einverständnisses des Betroffenen – ein idR rechtswidriger Eingriff in höchstpersönliche Rechte verbunden, aber – wie auch bei der Offenbarung sonstiger persönlicher Lebensumstände (wie etwa eines religiösen Bekenntnisses oder des Fehlens eines solchen; des Eingehen... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIABGB §1330 Abs1 AABGB §1330 Abs2 BIIStGB §74 Abs1 Z5StGB §105StGB §107
Rechtssatz: Der Vorwurf von Prostitution (Sexarbeit) ist geeignet, die diese verrichtende Person in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, und demnach ehrenrührig und somit taugliches Drohmittel iSd § 74 Abs 1 Z 5 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 90/13x Entscheidungstext OGH 23.01.2014 12 Os 90... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z4bStGB §304StGB §305StGB §306StGB §307StGB §307aStGB §307b
Rechtssatz: Mitglieder des Europäischen Parlaments sind auch "Gemeinschaftsbeamte" im Sinn des § 74 Abs 1 Z 4b StGB. Diese Begriffsbestimmung spielt aber für die Einordnung als Tatsubjekt der §§ 304 bis 307b StGB mangels Erwähnung in diesen Strafvorschriften keine Rolle mehr. Die Beibehaltung des - durch das StRÄG 2008 um die Definition des Europäischen Abgeordneten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Freispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Martin E***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (I./), des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 15 StGB (II./1./ und III./2./) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (II./2./), des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB (II./3./) und der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB (III./1./) schuld... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang M***** - soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - von der Anklage (ON 25) freigesprochen, er habe (A) vom Jahr 1986 bis Anfang März 1991 in R***** und F***** hinsichtlich der am 22. September 1980 geborenen Heike R***** 1) in jeweils wiederholten Angriffen außer dem Fall des § 206 StGB an dieser geschlechtliche Handlungen vorgenommen und von ihr an sich vornehmen lassen, indem er ihre Scheide mit seinen F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef H***** des Verbrechens der schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er im August 2008 in Ternitz und anderen Orten dadurch, dass er Birgit H***** ankündigte, er werde sie umbringen, wenn sie nicht auf ihre Schmerzensgeldansprüche in Höhe von 6.000 EUR verzichte, diese durch gefährliche Drohung zu einer Unterlassung, nämlich zur Abstandnahme der Eintreibung von Schadenersatzforderungen,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Vedran J***** der Verbrechen des schweren und durch Einbruch begangenen gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 1 und Z 4, 129 Z 1, 130 erster Fall, 15 StGB (I) und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB (II) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (III), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (IV), des betrüger... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden, Urteil wurde der Angeklagte der Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Dr. Karl W***** und Dipl.-Ing. Désirée U***** zu Handlungen zu nötigen versucht, und zwar I./ am 23. Februar 2005 in Salzburg durch die an Dr. Karl W***** adressierte, im Urteilstenor näher dargestellte briefliche durch Drohung mit der Vernichtung der gesells... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105
Rechtssatz: Eine Drohung mit Selbstmord kann nur dann eine zur Verwirklichung des Tatbestands nach § 105 StGB geeignete gefährliche Drohung iSd § 74 Abs 1 Z 5 StGB sein, wenn sie sich ihrem Bedeutungsinhalt nach unter einem als auch gegen den Bedrohten selbst oder eine diesem nahestehende dritte Person (Sympathieperson) gerichtete Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen erweist, die g... mehr lesen...
Gründe: Nach den (erkennbar übernommenen [BS 5 iVm mit 2] - zu den Beschlussvoraussetzungen siehe RIS-Justiz RS0116421 -) Annahmen des Oberlandesgerichtes Innsbruck ist Andreas P***** dringend verdächtig 1./ von 11. bis 15. Februar 2007 in Lustenau und Thal (Schweiz) Maria V***** mit Gewalt und durch gefährliche Drohung, indem er sie an den Oberarmen festhielt und ihr Faustschläge androhte, sie, ihre Verwandtschaft und ihre Bekannten mit dem „Fertigmachen" bedrohte, sich eine Schus... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105
Rechtssatz: Eine Drohung mit Selbstmord kann nur dann eine zur Verwirklichung des Tatbestands nach § 105 StGB geeignete gefährliche Drohung iSd § 74 Abs 1 Z 5 StGB sein, wenn sie sich ihrem Bedeutungsinhalt nach unter einem als auch gegen den Bedrohten selbst oder eine diesem nahestehende dritte Person (Sympathieperson) gerichtete Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen erweist, die g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Mitangeklagten Thomas L*****oidl enthaltenden - Urteil wurden Christian K***** des Verbrechens und Franz P***** der Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Mitangeklagten Thomas L*****oidl enthaltenden - Urteil wurden Christian K***** des Verbrechens und Franz P***** der Verbrechen... mehr lesen...
Gründe: Mit seit 20. Februar 2006 rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Jugendschöffengericht vom 15. Februar 2006, GZ 163 Hv 8/06a-52, wurden der am 1. November 1986 geborene Dimitri T***** und der am 21. Jänner 1989 geborene Dalibor B***** des Verbrechens des Raubes nach (auch zu T***** richtig:) § 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (A), des (richtig: versuchten [§ 15 StGB]) Vergehens nach § 27 Abs 1 sechster Fall und Abs 2 Z 2 erster Fall SMG (B) und des Verg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Anthony O***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG (A) sowie der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Anthony O***** der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, zweiter und dritter Fall, Absa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Metodi T***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1), der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2), der Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (3) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (4) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Metodi T***** der Verbrechen ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z10StGB §147 Abs1 Z1 Fall2StGB §241aStGB §241bStGB §241eStGB §241f
Rechtssatz: Bei der E-Card handelt es sich mangels bargeldähnlicher Einsetzbarkeit um kein unbares Zahlungsmittel im Sinne des § 74 Abs 1 Z 10 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 6/07g Entscheidungstext OGH 23.04.2007 15 Os 6/07g European Case Law ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z10StGB §147 Abs1 Z1 Fall2StGB §241aStGB §241bStGB §241eStGB §241f
Rechtssatz: Bei der E-Card handelt es sich mangels bargeldähnlicher Einsetzbarkeit um kein unbares Zahlungsmittel im Sinne des § 74 Abs 1 Z 10 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 6/07g Entscheidungstext OGH 23.04.2007 15 Os 6/07g European Case Law ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105 Abs1StGB §107 Abs1StGB §127StGB §144 Abs1ABGB §354ABGB §367
Rechtssatz: Das - vom strafrechtlichen (wirtschaftlichen) Vermögensbegriff umfasste - subjektive Recht des Eigentümers, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen davon auszuschließen, verliert dieser durch den deliktischen Zugriff eines anderen auf die Sache nicht. Demnach ist die Drohung des Diebes, die w... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des schweren, durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 3 und Abs 2, 129 Z 1 und Z 2 StGB (1) sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des schweren, durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins, Ziffer 3 und Absatz 2,, 129 Ziffer eins und ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105 Abs1StGB §107 Abs1StGB §127StGB §144 Abs1ABGB §354ABGB §367
Rechtssatz: Das - vom strafrechtlichen (wirtschaftlichen) Vermögensbegriff umfasste - subjektive Recht des Eigentümers, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen davon auszuschließen, verliert dieser durch den deliktischen Zugriff eines anderen auf die Sache nicht. Demnach ist die Drohung des Diebes, die w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heribert B***** und Hans Jürgen L***** jeweils der Verbrechen des versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach haben sie im Zeitraum Juli und August 2005 in St. Stefan ob Leoben im bewussten und gewollten Zusammenwirken als unmittelbare Täter in zumindest drei Angriffen als Beamte, und zwar Heribert B***** als mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2005, GZ: FA 13B-36-959/... mehr lesen...