RS OGH 2007/12/17 15Os148/07i, 15Os82/14v, 12Os5/19f

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Veröffentlicht am 17.12.2007
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Norm

StGB §74 Abs1 Z5
StGB §105

Rechtssatz

Eine Drohung mit Selbstmord kann nur dann eine zur Verwirklichung des Tatbestands nach § 105 StGB geeignete gefährliche Drohung iSd § 74 Abs 1 Z 5 StGB sein, wenn sie sich ihrem Bedeutungsinhalt nach unter einem als auch gegen den Bedrohten selbst oder eine diesem nahestehende dritte Person (Sympathieperson) gerichtete Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen erweist, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123065

Im RIS seit

16.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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