RS OGH 2015/1/21 17Os11/14t

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Veröffentlicht am 21.01.2015
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Norm

StGB §74 Abs1 Z5
StGB §304

Rechtssatz

Wer kein Übel ankündigt, den Vorteil also für davon unbeeinflusstes Verhalten fordert, kommt mangels (bloß vorteilskausaler) Pflichtwidrigkeit des (mit der Forderung verknüpften) Amtsgeschäfts nicht als Täter von Bestechlichkeit nach § 304 StGB, sondern bloß von Vorteilsannahme nach § 305 StGB in Betracht.

Entscheidungstexte

  • 17 Os 11/14t
    Entscheidungstext OGH 21.01.2015 17 Os 11/14t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129859

Im RIS seit

02.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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