Norm:        StGB §127 EStGB §133 F                               
Rechtssatz:          "Obergewahrsam" des Dienstgebers besteht nur, wenn der Dienstnehmer mit der Sache bloß im Rahmen einer jederzeit gegebenen und zugleich ein körperliches Naheverhältnis zur Sache voraussetzenden Aufsicht, also unter der Kontrolle seiner Vorgesetzten als deren "verlängerte Hand" unselbständig verfahren soll; fehlt eine solche unmittelbare Kontrolle und Überwachungsmöglichkeit, ist die Zueignung der Sache d...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 EStGB §133 F                               
Rechtssatz:          Ob widerrechtlicher Sachentzug Diebstahl oder Veruntreuung begründet, hängt objektiv davon ab, ob der Täter den Gewahrsam an der Sache durch eine Entziehungshandlung erlangt oder ob er eine Entziehungshandlung hinsichtlich von Sachen gesetzt hat, die sich bereits zulässigerweise in seinem ausschließlichen Gewahrsam befanden.                     Entscheidungstexte                                 10  Os   ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 AStGB §133 AStGB §142 Abs1 AStGB §144StGB §146StGB §146 EStGB §229 Abs1                               
Rechtssatz:          Ein vinkuliertes Sparkasseneinlagebuch ist ohne Rücksicht darauf, ob dem Täter das Losungswort bekannt ist oder nicht, kein taugliches Objekt eines Diebstahls. Unternimmt es der Täter aber in der Folge, ein solches Sparkasseneinlagebuch dadurch zu realisieren, dass er einen anderen über seine Berechtigung zur Verfügung über die betreffende Sparei...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 C                               
Rechtssatz:          Unrechtmäßig bereichert ist, wer keine Anspruch auf die infolge der Tat bewirkte Vermehrung seines Vermögens hat.                     Entscheidungstexte                                 12  Os    66/75      Entscheidungstext  OGH  08.07.1975  12  Os    66/75                                           10  Os    93/75      Entscheidungstext  OGH  18.09.1975  10  Os    93/75                                           12 ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 C                               
Rechtssatz:          Bereichert ist der Täter, wenn seine Aktiven durch die Zueignung der weggenommenen Sache vermehrt werden.                     Entscheidungstexte                                 12  Os    66/75      Entscheidungstext  OGH  08.07.1975  12  Os    66/75                                           10  Os    93/75      Entscheidungstext  OGH  18.09.1975  10  Os    93/75                                                Europe...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 C                               
Rechtssatz:          Es macht keinen Unterschied, ob der Bereicherungsvorsatz des Täters seinem eigenen Vermögen gilt oder ob er einen Dritten unrechtmäßig bereichern will.                     Entscheidungstexte                                 12  Os    66/75      Entscheidungstext  OGH  08.07.1975  12  Os    66/75                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0093383   ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §15 C2StGB §127 B3                               
Rechtssatz:          Bei kleineren Gegenständen (etwa Banknoten, Münzen oder Schmuck), die leicht am Körper oder unter der Kleidung verborgen werden können, ist der Diebstahl regelmäßig schon dann vollendet, wenn sie der Täter in den Räumen des Bestohlenen an sich genommen hat.                     Entscheidungstexte                                 11  Os    63/75      Entscheidungstext  OGH  26.06.1975  11  Os    63/75     ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 CStGB §133 D2                               
Rechtssatz:          Der im § 133 StGB geforderte (erweiterte) Vorsatz (Bereicherungsvorsatz) des Täters muss darauf gerichtet sein, durch die Zueignung des (fremden) Gutes, das ist durch die Überführung seiner Substanz in das eigene Vermögen (oder jenes eines Dritten), sein (oder des Dritten) Vermögen um den durch das Gut repräsentierten Wirtschaftswert (unrechtmäßig) zu vermehren.                     Entscheidungstexte   ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 B1                               
Rechtssatz:          Der Begriff des "Wegnehmens" im Sinne des § 127 StGB kann nicht anders verstanden werden, als eine Beseitigung des fremden Gewahrsams gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers.                     Entscheidungstexte                                 12 Os 28/75      Entscheidungstext  OGH  11.03.1975  12 Os 28/75   Veröff: EvBl 1975/230 S 496 = RZ 1975/42 S 74                                           13 Os 142/75    ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 B1                               
Rechtssatz:          Gewahrsam ist die tatsächliche, unmittelbare (nicht durch das Medium einer anderen Person vermittelte) Herrschaft über eine Sache.                     Entscheidungstexte                                 12  Os    28/75      Entscheidungstext  OGH  11.03.1975  12  Os    28/75   Veröff: EvBl 1975/230 S 496 = RZ 1975/42 S 74                                           11  Os   140/75      Entscheidungstext  OGH  17.12.1...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 AStGB §164                               
Rechtssatz:          Für die Eigenschaft der gestohlenen oder verhehlten Sache als Wertträger ist es ohne Bedeutung, ob diese Sache vom Dieb oder Hehler leicht oder nur schwer verwertet werden kann, oder ob sie für ihn wegen des zu großen Risikos subjektiv gesehen nicht verwertbar ist; es kommt vielmehr nur auf ihre objektive Eigenschaft als Wertträger an.                     Entscheidungstexte                                 ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        NBG §65StGB §127StGB §164                               
Rechtssatz:          Auch sehr stark verbrannte und deshalb nicht mehr umlauffähige Banknoten sind taugliches Objekt des Diebstahls und der Hehlerei daran (Umtauschmöglichkeit gegen umlauffähige Banknoten gemäß § 65 NBG).                     Entscheidungstexte                                 13  Os   147/74      Entscheidungstext  OGH  04.03.1975  13  Os   147/74   Veröff: EvBl 1975/193 S 405 = RZ 1975/39 S 73            ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        PaßG 1969 §39 Abs2StGB §127                               
Rechtssatz:          Das Erlangen der tatsächlichen Verfügungsgewalt an einem fremden Reisepaß anläßlich der Ausführung eines Diebstahls erfüllt den Rechtsbegriff des "Verschaffens" im Sinne des § 39 Abs 2 PaßG 1969, wenn sich der Täter den fremden Paß in Verwendungsabsicht aneignet.                     Entscheidungstexte                                 10  Os     6/75      Entscheidungstext  OGH  25.02.1975  10  Os    ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §15 C2StGB §127 B3                               
Rechtssatz:          Wird ein Warenhausdieb von einem Kontrollorgan bei der Tat beobachtet und noch am Tatort zur Herausgabe des Diebsguts veranlasst, so liegt nur versuchter Diebstahl vor, weil die Sachwegnahme nicht gelungen ist.  						                   Entscheidungstexte                                 12  Os     8/75      Entscheidungstext  OGH  18.02.1975  12  Os     8/75   Veröff: EvBl 1975/212 S 471 = SSt 46/9 = RZ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §15 C2StGB §127 B3                               
Rechtssatz:          Der Diebstahl ist vollendet, wenn die Beute vom Dieb wenigsten einer unverzüglichen Wahrnehmung seitens des Bestohlenen entzogen wurde, weil dann der Täter die Wachsamkeit des bisherigen Gewahrsamsinhabers nicht mehr auszuschalten braucht, um seinerseits über die Sache verfügen zu können.                     Entscheidungstexte                                 12  Os     8/75      Entscheidungstext  OGH  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §15 C2StGB §127 B3                               
Rechtssatz:          Die Sache ist im Sinne des § 127 StGB erst dann "weggenommen" (und damit der Diebstahl vollendet), sobald der Täter durch die Wegnahme die tatsächliche Herrschaft über sie erlangt hat und der bisherige Gewahrsaminhaber dadurch nicht mehr in der Lage ist, über die Sache zu verfügen.                     Entscheidungstexte                                 12  Os     8/75      Entscheidungstext  OGH  18.02.1...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §15 FStGB §39StGB §127StPO §260                               
Rechtssatz:          Fassung des Urteilsspruchs bei versuchtem Diebstahl in qualifiziertem Rückfall.                     Entscheidungstexte                                 12  Os     8/75      Entscheidungstext  OGH  18.02.1975  12  Os     8/75   Veröff: EvBl 1975/212 S 471                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090479                   D...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 EStGB §146 E                               
Rechtssatz:          Beim "listig verdeckten Diebstahl" verbirgt der Täter durch Irreführung, daß er heimlich eine Sache aus fremdem Gewahrsam entzieht. Hat der Täter aber infolge Irreführung eines anderen eine Sache in seinen Gewahrsam gebracht, ohne daß es hiezu noch eines weiteren eigenmächtigen Aktes bedurfte, so liegt nicht Diebstahl, sondern Betrug vor.                     Entscheidungstexte                            ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 B1StGB §133StGB §134StGB §135                               
Rechtssatz:          Das Wesen der Zueignung besteht darin, daß der Täter die Sache unter Ausschluß des wirklich Berechtigten dem eigenen Vermögen einverleibt. Hiezu reicht zwar der bloße Entschluß (Zueignungswille) als innerer Vorgang nicht aus, vielmehr ist eine nach außen erkennbare Handlung notwendig. Eine Betätigung des Zueignungswillens nach außen kann jedoch im Verschweigen des Besitzes der Sache lieg...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 EStGB §133 F                               
Rechtssatz:          Übergibt ein Arbeitgeber ein Werkzeug aus seinem bisherigen alleinigen Besitz seinem Arbeitnehmer zur ständigen Verwendung bei seiner Arbeit, so gibt er damit den Besitz am Werkzeug nicht völlig auf. Vielmehr soll der Arbeitnehmer das Werkzeug bis auf weiters dauernd für Arbeiten verwenden, die er im Auftrag des Arbeitgebers nach dessen Anordnungen und Verfügungen durchzuführen hat und mit denen der Letz...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §127 EStGB §133 F                               
Rechtssatz:          Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Werkzeug zur ständigen Verwendung bei seiner Arbeit übergeben (Arbeitnehmer als Besitzdiener), macht es keinen Unterschied, ob die Arbeitsleistungen, örtlich gesehen, in der Betriebsanlage des Arbeitgebers selbst oder aber an auswärtigen Arbeitsstellen durchgeführt werden, wohin der Arbeitgeber seinen Arbeiter jeweils schickt und wohin dieser das Werkzeug mitnimmt....                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §2 DStGB §127 D1StGB §286                               
Rechtssatz:          Der Portier und die Lagerangestellte, die vorsätzlich zulassen, daß firmeneigene Sachen ohne Bewilligung der Firmenleitung aus dem Firmengelände weggebracht werden, haften als Diebsgenossen.                     Entscheidungstexte                                 11  Os   130/73      Entscheidungstext  OGH  25.01.1974  11  Os   130/73                                                European Case Law...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §5 Abs3 DStGB §127                               
Rechtssatz:          Die diebische Absicht ist mit dolus principalis in der Regel auch bezüglich des am Tatort mit der Sache vorerst nicht trennbar verbundenen Behältnisses verwirklicht, auch wenn sich der Täter nicht aus der Gesamtsubstanz der entzogenen Sache bereichern wollte.                     Entscheidungstexte                                 10  Os    43/73      Entscheidungstext  OGH  27.03.1973  10  Os    43/73   ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §5 Abs3 DStGB §127 C                               
Rechtssatz:          Ist ein Übel (hier der Gewahrsamsverlust des Besitzers am Tascheninhalt) mit der Handlung des Täters (Mitnahme der Tasche samt Inhalt) notwendig untrennbar verbunden, so beschließt der Täter nachgerade notwendig auch diesen Erfolg.                     Entscheidungstexte                                 11  Os    97/72      Entscheidungstext  OGH  04.10.1972  11  Os    97/72                             ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §13StGB §127 EStGB §142 F                               
Rechtssatz:          Excessus mandati beim Raub, wenn einer von mehreren Angeklagten nicht in gewinnsüchtiger Absicht handelt.                     Entscheidungstexte                                 10  Os    62/72      Entscheidungstext  OGH  05.09.1972  10  Os    62/72                                            12  Os    70/86       Entscheidungstext  OGH  06.11.1986  12  Os    70/86    Vgl auch; nur: Excessus manda...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §15 DStGB §127StGB §129                               
Rechtssatz:          Wenn sich bei einem versuchten Diebstahl nach dem § 174 I lit d StG das vom Täter zur Überwindung des Hindernisses angewendete Mittel (hier Sperrhaken für eine eiserne Standkasse) als absolut untauglich erweist und der Täter kein anders Mittel, obwohl ein solches vorhanden war, anwenden wollte, liegt ein untauglicher Versuch vor; standen aber zur Überwindung des Hindernisses auch noch andere taugli...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §15 B3StGB §127 B2StGB §129                               
Rechtssatz:          Zielstrebiges Aufsuchen des Tatortes (zur Nachtzeit) unter Mitnahme geeigneter Einbruchswerkzeuge als versuchter Diebstahl.                     Entscheidungstexte                                 10  Os   281/71      Entscheidungstext  OGH  15.02.1972  10  Os   281/71                                           13  Os     4/78      Entscheidungstext  OGH  06.04.1978  13  Os     4/78   Veröff: EvBl...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §15 DStGB §127 Bc                               
Rechtssatz:          Misslingt die zur Nachtzeit versuchte diebische Aneignung eines bestimmten Gutes aus Räumen, in denen es sich nach Kenntnis des Täters tagsüber befindet, nur deshalb, weil es nachtsüber regelmäßig in einem anderen - dem Täter an sich nicht gänzlich unzugänglichen - Raum desselben Objekts verwahrt wird, so ist die Vollbringung des Diebstahls wegen Unvermögenheit unterblieben. Das gleiche gilt für erfolglo...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §15 DStGB §127                               
Rechtssatz:          Bei einem Diebstahl, bei dem die Täter an mehreren Stellen des Büros eines Gewerbebetriebes nach Mitnehmenswertem (primär Bargeld) suchen, ist aus der Tatsache, daß eines von mehreren Objekten, in denen sie Beute zu finden hofften, - im konkreten Fall der Tresor - ihrem verbrecherischen Angriff standhält, ein Versuch mit (absolut) untauglicher Mitteln nicht ableitbar.                     Entscheidungstexte ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §16 GStGB §127 B2                               
Rechtssatz:          Ein Diebstahlsversuch wird nicht dadurch straffrei, daß der Täter anstelle eines nicht erreichbaren konkret in Aussicht genommenen Objektes ein anderes Objekt desselben Besitzers entzieht.                     Entscheidungstexte                                 9  Os   110/71      Entscheidungstext  OGH  18.10.1971  9  Os   110/71                                            13  Os   86/03       Entscheidung...                    mehr lesen...