RS OGH 2009/5/13 12Os8/75, 10Os74/76, 10Os49/76, 11Os96/79, 11Os35/81, 12Os12/82, 9Os21/84, 13Os77/8

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Veröffentlicht am 18.02.1975
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Rechtssatz

Wird ein Warenhausdieb von einem Kontrollorgan bei der Tat beobachtet und noch am Tatort zur Herausgabe des Diebsguts veranlasst, so liegt nur versuchter Diebstahl vor, weil die Sachwegnahme nicht gelungen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090680

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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