Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 LDG 1984 §100 LDG 1984 §72 Abs1 LDG 1984 §92 VwRallg LDG 1984 § 100 heute LDG 1984 § 100 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 LDG 1984 § 100 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2024 zul... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Im Sommersemester 2021 unterrichtete sie eine vierte Klasse an einer Volksschule in Feldkirch. 2 Mit E-Mail vom 10. Juni 2021 meldete die Direktorin der Volksschule das näher konkretisierte Verhalten der Revisionswerberin in der Schule an einen juristischen Sachbearbeiter der Bildungsdirektion Vorarlberg (Dienstbehörde). Am 11. Juni 2021 übermittelte die Schulquali... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §84; LDG 1984 § 84 heute LDG 1984 § 84 gültig ab 01.09.1984 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0012 E 27. März 1985 VwSlg 11724 A/1985 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Rechtsfolge des Verlustes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe a) die von VD L mündlich erteilten Weisungen unmittelbar nach der Generalprobe und am 21. Dezember 2010 unmittelbar vor der Aufführung gegen 15.30 Uhr, nämlich die von ihr für die Feier aufgebauten unpassenden Requisiten wegzuräumen, nicht befolgt, weil die Requisiten (auch während der Aufführung) stehen geblieben seien. Sie habe dadurch keinen achtungsvollen Umgang mit Vorgesetzt... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §84; LDG 1984 § 84 heute LDG 1984 § 84 gültig ab 01.09.1984
Rechtssatz: Der Ausspruch des Verlustes der aus der Innehabung einer schulfesten Stelle fließenden Rechte gemäß § 84 LDG 1984 ist eine Maßnahme zur Sicherung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §14; AVG §50;LDG 1984; AVG § 14 heute AVG § 14 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 AVG § 14 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 2009 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe im Schuljahr 2007/2008 bis Jänner 2008 an der Hauptschule in T (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) beleidigende Äußerungen bzw. Handlungen gegenüber Schülern und Schülerinnen der zweiten Klassen dieser Schule wie folgt getätigt bzw. gesetzt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 2009 wurde der... mehr lesen...
Index: 63/07 Personalvertretung64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;PVG 1967 §9 Abs3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0212 E 18. November 1998 RS 5 Stammrechtssatz Die Verpflichtung des Dienststellenleiters nach § 9 Abs 3 lit c PVG erschöpft sich darin, die beabsichtigte Erstattung einer Disziplinaranzeige dem Dienststellenausschuß schriftlich mitzuteilen. Ein Mitwirkungsrecht oder ein Zustimmungsre... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §84; LDG 1984 § 84 heute LDG 1984 § 84 gültig ab 01.09.1984 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0012 E 27. März 1985 VwSlg 11724 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtsfolge des Verlustes der aus der Innehabung einer... mehr lesen...
I. Auf Grund des hg. Vorerkenntnisses vom 28. Mai 2008, Zl. 2008/09/0065, der nunmehrigen Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: römisch eins. Auf Grund des hg. Vorerkenntnisses vom 28. Mai 2008, Zl. 2008/09/0065, der nunmehrigen Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Der 1951 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum L... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 19. August 2008 wurde der Beschwerdeführer wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit Ablauf des 31. August 2008 in den Ruhestand versetzt und seine Aktivbezüge mit dem genannten Datum eingestellt. Weiters wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer berechtigt sei, den Amtstitel Berufsschuloberlehrer in Ruhe zu führen und festgehalten, dass über die Höhe seines Ruhegenusses sowie einer allfälligen Nebengebührenzulage ein gesonderter Bescheid erge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit Ablauf des 31. Juli 2006 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof, welche mit dem Antrag verbunden ist, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. In der Begründung: seines Antrages führt der Beschwerdeführer nach Wiedergabe des § 30 Abs. 2 VwGG aus, durch die Zuerkennung der au... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - amtswegige Versetzung in den Ruhestand - Der Beschwerdeführer führt in seinem Aufschiebungsantrag als den ihm drohenden Nachteil ins Treffen, dass er infolge der (im gedachten Fall eines Erfolges seiner Beschwerde) Unterbrechung seiner Unterrichtstätigkeit während der Dauer des verwaltungsgerichtliche... mehr lesen...
Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war im maßgebenden Tatzeitraum (Schuljahr 1995/1996) an der Hauptschule Y (Bezirk Ried im Innkreis) tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 8. Juli 1996 hat die Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat Ried im Innkreis den Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und disziplinär be... mehr lesen...
Der Antragsteller steht als Landeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde er gemäß § 19 Abs. 2 und 6 LDG 1984 (uHa die Verordnung LGBl. Nr. 54/1995) von Amts wegen von der Hauptschule M I an die Hauptschule P-Straße versetzt, wobei die belangte Behörde in der Bescheidbegründung zum Ausdruck brachte, daß ansonsten an der Hauptschule P-Straße ab dem Schuljahr 1995/96 "zu wenige geprüfte Lehrkräfte mit dem Gegenstand... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - In der Versetzung eines Landeslehrers zu einer anderen Hauptschule wegen fehlender geprüfter Lehrkräfte in einem bestimmten Unterrichtsgegenstand an dieser Schule kann insbesonders darin kein unverhältnismäßiger Nachteil erblickt werden, daß er ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ... mehr lesen...
Die Antragstellerin hat gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 22. Juli 1992, mit dem ihr Ansuchen vom 10. April 1992 um Verlängerung des Karenzurlaubes um ein Jahr (vom 1. Septbember 1992 bis 31. August 1993) abgewiesen worden ist, die zu Zl. 92/12/0170 protokollierte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht und gleichzeitig beantragt, dieser Beschwerde gemäß § 30 Abs. 2 VwGG aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Ihr drohe auf Grund einer noch immer bestehenden Neurose ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Karenzurlaub - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen einen Bescheid, mit welchem ein Ansuchen abgewiesen wurde, ausgeschlossen (Hinweis B 27.10.1976, 2298/76, B 12.2.1980, 3376/79, B 17.4.1984, 84/07/0117 uva). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. September 1968 als Landeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Schreiben vom 14. August 1973 teilte der Landesschulrat für Oberösterreich dem Beschwerdeführer folgendes mit: "Die Oberösterreichische Landesregierung hat Ihnen mit Beschluß vom 30. Juli 1973 gemäß § 2 Abs. 1 lit. c des OÖ Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1964, in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstgesetzes 196... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs1;LDG 1984 §84;
Rechtssatz: Der einen Schulleiter betreffende Ausspruch der Disziplinarbehörde nach § 84 LDG 1984 hebt nicht bloß die Schulfestigkeit, sondern auch das Recht des zum Leiter Ernannten, seiner Ernennung gemäß an einer Schule als Leiter konkret verwendet zu werden, auf und ermöglicht so die uneingeschränkte Anwendung des § 19 Abs 1 LDG 1984. ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §84; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0012 E 27. März 1985 VwSlg 11724 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtsfolge des Verlustes der aus der Innehabung einer schulfesten Stelle fließenden Rechte ist im Disziplinarerkenntnis auszusprechen, wobei die Disziplinarbehörde in der
Begründung: - bezogen auf den erfolgten Schuldspruch - darzutun hat, aus welchen Erwägungen dien... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs2;LDG 1984 §25;LDG 1984 §84;
Rechtssatz: Der Ausspruch nach § 84 LDG 1984 selbst führt noch nicht die Abberufung aus der bisher konkret zugewiesenen Verwendung herbei, sondern nimmt dem betroffenen Lehrer (Leiter) lediglich den auf seine konkrete Verwendung abgestellten Versetzungsschutz. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;LDHG OÖ 1986;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Suspendierung und Gehaltskürzung - Der Beschwerdeführer hat seine Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. In diesem nicht weiter begründeten Antrag fordert der Beschwerdeführer einen Auftrag an die belangte Behörde,... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §84;
Rechtssatz: Beim Ausspruch des Verlustes der aus der Innehabung einer schulfesten Stelle fließenden Rechte gemäß § 84 LDG handelt es sich um keine Disziplinarstrafe, sondern um eine - allerdings durch einen Schuldspruch im Disziplinarverfahren ausgelöste - objektive Maßnahme zur Sicherung der dienstlichen Interessen, also eines geordneten, seinem eigentlichen Zweck der... mehr lesen...
Index: L26003 Lehrer/innen Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;LDG 1962 §21 Abs6;LDG 1984;LDHG NÖ 1976;VwRallg;
Rechtssatz: Das am 1.9.1984 in Kraft getretene LDG 1984 enthält keinerlei Anordnungen in der Richtung, daß Reihungsvorschläge, die noch während der Geltungsdauer des LDG 1962 ertellt wurden, nicht mehr zu berücksichtigen o... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;LDG 1962 §21 Abs6;LDG 1984;VwRallg;
Rechtssatz: Eine zu treffende Ermessensentscheidung ist bei der Auswahl der Bewerbung um eine schulfeste Stelle dadurch gekennzeichnet, daß ihr Inhalt nicht eindeutig vorausbestimmt ist (Hinweis E VS 26.6.1974, 991/72... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine Dienststelle ist die Berufsschule K. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. April 1984, Zl. 83/09/0226, wurde ein im Instanzenzug ergangenes, den Beschwerdeführer in den dort angeführten Punkten schuldig sprechendes Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 15. November 1983, mit dem über ihn die Disziplinarstrafe der Entlassung verhän... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 impl;LDG 1984 §84; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0012 E 27. März 1985 VwSlg 11724 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtsfolge des Verlustes der aus der Innehabung einer schulfesten Stelle fließenden Rechte ist im Disziplinarerkenntnis auszusprechen, wobei die Disziplinarbehörde in der
Begründung: - bezogen auf den erfolgten Schul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle ist die Volksschule W. Die Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat Urfahr-Umgebung, Senat für Volks- und Sonderschullehrer, hatte nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 14. September 1984 ausgesprochen, der Beschwerdeführer sei schuldig, seine Dienstpflichten (§ 29... mehr lesen...