RS Vwgh 1992/2/19 86/12/0159

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs2;
LDG 1984 §25;
LDG 1984 §84;

Rechtssatz

Der Ausspruch nach § 84 LDG 1984 selbst führt noch nicht die Abberufung aus der bisher konkret zugewiesenen Verwendung herbei, sondern nimmt dem betroffenen Lehrer (Leiter) lediglich den auf seine konkrete Verwendung abgestellten Versetzungsschutz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1986120159.X04

Im RIS seit

19.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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