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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LDG 1984Rechtssatz
Aus der Systematik des LDG 1984 ist abzuleiten, dass auch die Erlassung einer Disziplinarverfügung das Ergebnis eines - wenn auch abgekürzten - Verfahrens ist (vgl. VwGH 16.11.1995, 93/09/0001). Sowohl der (rechtzeitigen) Erlassung einer Disziplinarverfügung wie auch der Einleitung eines Disziplinarverfahrens kommt nach § 72 Abs. 1 LDG 1984 die Wirkung des Ausschlusses der Verjährung zu (vgl. VwGH 16.11.1995, 93/09/0001).Aus der Systematik des LDG 1984 ist abzuleiten, dass auch die Erlassung einer Disziplinarverfügung das Ergebnis eines - wenn auch abgekürzten - Verfahrens ist vergleiche VwGH 16.11.1995, 93/09/0001). Sowohl der (rechtzeitigen) Erlassung einer Disziplinarverfügung wie auch der Einleitung eines Disziplinarverfahrens kommt nach Paragraph 72, Absatz eins, LDG 1984 die Wirkung des Ausschlusses der Verjährung zu vergleiche VwGH 16.11.1995, 93/09/0001).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090119.L05Im RIS seit
15.05.2023Zuletzt aktualisiert am
15.05.2023