RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1987
beobachten
merken

Index

L26003 Lehrer/innen Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
LDG 1962 §21 Abs6;
LDG 1984;
LDHG NÖ 1976;
VwRallg;

Rechtssatz

Das am 1.9.1984 in Kraft getretene LDG 1984 enthält keinerlei Anordnungen in der Richtung, daß Reihungsvorschläge, die noch während der Geltungsdauer des LDG 1962 ertellt wurden, nicht mehr zu berücksichtigen oder nunmehr unter Zugrundelegung der maßgebenden Bestimmung des LDG 1984 zu überprüfen oder zu ändern wären. Daran vermag auch eine Bescheidzustellung erst nach dem Inkrafttreten des LDG 1984 nichts zu ändern.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120027.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten