Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955ErbStG §19 Abs1
Rechtssatz: Nach der grundsätzlichen Anordnung des § 19 Abs. 1 ErbStG ist die Bewertung der Wirtschaftsgüter, die durch einen dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz unterliegenden Vorgang erworben werden, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes 1955 (§§ 2 bis 17 BewG) vorzunehmen. Die für die Errechnung de... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 BewG 1955 § 13 heute BewG 1955 § 13 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2015 BewG 1955 § 13 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1987 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §56 AVG §59 Abs1BewG 1955 BSVG §12 Abs1 BSVG §16 Abs2 BSVG §2 Abs1 BSVG §2 Abs2 BSVG §23 BSVG §23 Abs1 BSVG §23 Abs3 BSVG §23 Abs3 litc BSVG §23 Abs5 BSVG §3 Abs1 BSVG §39 Abs1 BSVG §40 Abs1VwGVG 2014 §27VwGVG 2014 §28VwRallg AVG § 56 heute ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BewG 1955 BSVG §23 Abs3 BSVG §23 Abs3 litc BSVG §23 Abs5 BSVG § 23 heute BSVG § 23 gültig von 01.07.2020 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 BSVG § 23 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955; EStG 1988 §6;LiegenschaftsbewertungsG 1992; EStG 1988 § 6 heute EStG 1988 § 6 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 6 gültig... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10; BewG 1955 §13; BewG 1955 § 10 heute BewG 1955 § 10 gültig ab 30.07.1955 BewG 1955 § 13 heute BewG 1955 § 13 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10; BewG 1955 §13; BewG 1955 § 10 heute BewG 1955 § 10 gültig ab 30.07.1955 BewG 1955 § 13 heute BewG 1955 § 13 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind zu gleichen Teilen Erben des Vermögens ihres Onkels. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis des Erbenmachthabers an das Bezirksgericht Bad Leonfelden vom 16. Jänner 1997 war unter den Aktiva beim beweglichen Vermögen im Punkt 6. angeführt: "Kommanditist der ... GmbH & Co KG ... Vermögenseinlage des Erblassers S 100.000,--, bewertet mit dem vom Finanzamt ... festgestellten Einheitswert dieses Kommanditanteiles von S 2,407.000,--" In diesem eidesstättigen Ve... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;ErbStG §19 Abs1;HGB §120;HGB §161;HGB §167; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/16/0246
Rechtssatz: Ausführungen zur Bewertung eines von den Erben übernommenen Kommanditanteiles des Erblassers, dessen Kapitalkonto negativ war. European Case Law Id... mehr lesen...
R war Gesellschafter der C GmbH in W, die in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und deren Firmenwortlaut auf C AG geändert wurde. Im Jahre 1999 erfolgte der Börsegang dieses Unternehmens. Mit Stiftungserklärung vom 24. Mai 2000 errichtete R die C Privatstiftung (die Beschwerdeführerin). Mit Nachstiftungsvereinbarung vom 25. September 2000 wendete R der Beschwerdeführerin 534.411 Stück auf den Inhaber lautende, stimmberechtigte, nennbetragslose Stückaktien der C AG zu und übertrug i... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §13;
Rechtssatz: Persönliche Verhältnisse sind weder im Anwendungsbereich des § 13 BewG noch in dem des § 10 leg. cit. zu berücksichtigen. Rechtsgeschäftlich begründete Verfügungsbeschränkungen zählen zu den persönlichen Verhältnissen (§ 10 Abs. 3 BewG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005160223.X07 ... mehr lesen...
Aus den beiden Beschwerden und den ihnen angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beiden Beschwerdeführer, zwei Brüder, waren je zur Hälfte Eigentümer der aus mehreren Grundstücken bestehenden Liegenschaft EZ 2379 Grundbuch 63103 Geidorf mit einer Gesamtfläche von 23.294 m2. Zwei der Grundstücke waren je mit einem Gebäude bebaut (Hgasse 74 und H-gasse 76). Der Zweitbeschwerdeführer schloss am 11. August 1998 mit dem Masseverwalter im Konkurs... mehr lesen...
Fünf Gesellschafter der X GmbH traten mit Notariatsakt vom 20. Juli 1999 ihre Geschäftsanteile mit einer Stammeinlage von je S 25.000,00 an die Beschwerdeführerin (=Käuferin) ab. Dieser Abtretungsvertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "2.8. Alle mit den vertragsgegenständlichen Geschäftsanteilen verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Ablauf des 30.6.1999, im Folgenden der "Übertragungsstichtag", auf die Käuferin über. ... 3. KAUFPREIS/ FÄLLIGKEIT/ S... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §6 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0403
Rechtssatz: § 5 Abs 1 Z 2 GrEStG 1987 bezieht sich auf Tauschvorgänge aller Art. Da als Gegenleistung nicht der (nach § 6 Abs 1 GrEStG 1987 auszulegende) "Wert des Grundstückes", sondern die (nach de... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;KVG 1934 §21 Z1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 16. November 1995, 95/16/0111) kann unter vereinbartem Preis im Sinne des § 21 Z 1 KVG nur ein Barpreis verstanden werden, dh ein ziffernmäßig bestimmter Geldbetrag, und nicht auch eine vereinb... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist der Ansatz von Honorarforderungen im Einheitswert des Betriebsvermögens des am 13. Februar 1995 verstorbenen Rechtsvorgängers, eines Zahnarztes, der Beschwerdeführer strittig. In der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1989 war unter den Besitzposten der zahnärztlichen Ordination ein Betrag für Patientenforderungen in Höhe von S 22,740.212,-- ausgewiesen. Der unter dem selben Titel in den Einheitswerterklärungen zum 1... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 14 Abs 1 BewG sind Kapitalforderungen, die nicht im § 13 bezeichnet sind, und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Solche besonderen Umstände liegen etwa vor, wenn eine Forderung uneinbringlich oder voraussichtlich nur teilweise einbringlich ist (Hinweis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in der Gemeinde F. Auf der Liegenschaft steht ein Haus, welches zum größten Teil von der Familie S bewohnt wird; der verbleibende Teil steht dem Beschwerdeführer und seiner Gattin zur Verfügung. Diese Räume benützen der Beschwerdeführer und seine Gattin zum Teil selbst, zum Teil vermieten sie diese bzw. vergeben sie zur unentgeltlichen Benützung. Die so vom Beschwerdeführer benützten Räume sind eine Wohnküche mit Speis im Erd... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburgL37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe SalzburgL82005 Bauordnung SalzburgL82305 Abwasser Kanalisation Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)33 Bewertungsrecht
Norm: BauTG Slbg 1976;BewG 1955;B-VG Art7;OrtstaxenG Slbg 1992 §2 Abs3 Z1;OrtstaxenG Slbg 1992 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wenngle... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH mit dem Sitz in Wien ist eine "Konzerngesellschaft" einer international als Musikverleger tätigen Unternehmensgruppe. Bei einer im Jahre 1996 vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin in den Jahren 1992 und 1993 "Lizenzerträge" zugeflossen seien. Bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1992 und 1993 brachte der Prüfer jeweils den dreifachen Jahreswert der durch teilweisen Ab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;EStG 1988 §4 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/13/0150 E 31. Mai 2000
Rechtssatz: Die Bewertungsbestimmungen des § 4 Abs 1 EStG 1988 gehen als Spezialbestimmungen denen des BewG vor (Hinweis VfGH E 28.11.1980, B 259/77, VfSlg 8956/1980). Die Zweckbestimmung der Bewertungsbestimmungen des BewG 1955, näm... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Bewertung einer Kapitalforderung des Beschwerdeführers für Zwecke der Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1989 strittig. In seiner Berufung gegen den vom Nennwert der Kapitalforderung in Höhe von S 9,312.715,68 ausgehenden Vermögensteuerbescheid zum genannten Stichtag führte der Beschwerdeführer aus, er habe die Kapitalforderung um S 1,-- erworben und sei der Schuldner der Kapitalforderung mit S 6,8 Mio übers... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 92/15/0065 1 Stammrechtssatz Nach § 14 Abs 2 BewG bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Bei Forderungen ist daher die Bewertung mit dem Nennwert die Regel, von der nur in Ausnahmsfällen - nämlich wenn besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begr... mehr lesen...
In den Vermögensteuererklärungen je zum 1. Jänner 1986, 1987 und 1988 wies der Beschwerdeführer unter den anderen Kapitalforderungen die Position "Verrechnungskonto HT in T-GmbH" mit S 8,587.576,-- (1986) S 9,057.602,70 (1987) und S 7,828.097,-- (1988) und die Position "Verrechnungskonto IT in T-GmbH" (betreffend die Ehefrau des Beschwerdeführers) mit S 425.164,-- (1986), S 432.769,-- (1987) und S 582.769,-- (1988) aus. Bei der Festsetzung der Vermögensteuer für die Jahre 1986 bis 198... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 92/15/0065 3 Stammrechtssatz Die Uneinbringlichkeit einer Forderung läßt sich in der Regel erst längere Zeit nach ihrem Eintritt nachweisen. Daher wäre die Berücksichtigung des besonderen Umstandes der Uneinbringlichkeit, wollte man sie von einem strengen Nachweis abhängig machen,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;EStG 1972 §6;EStG 1988 §6;VermStG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Bewertung einer Forderung in der Steuerbilanz, die der Einkommensteuerveranlagung zugrunde gelegt wird, ist für die Bewertung derselben Forderung bei der Bemessung der Vermögensteuer nicht bindend. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;
Rechtssatz: Ist - nach den Verhältnissen am Stichtag - zweifelhaft, ob eine Kapitalforderung in voller Höhe bezahlt werden kann, so ist dies ein Umstand, der den Ansatz eines geringeren Wertes als des Nennwertes begründet. Wann eine Kapitalforderung als zweifelhaft anges... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;
Rechtssatz: Der Ansatz einer Verbindlichkeit im Nennwert im Rechenwerk des Schuldners ist nicht aussagekräftig; denn der Schuldner kann seine Schuld dauch dann in voller Höhe ansetzen, wenn dieselbe vom Standpunkt des Gläubigers aus als nicht vollwertig, ja sogar als unei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;
Rechtssatz: Die Unsicherheit bzw Uneinbringlichkeit einer Forderung tritt im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners auch ohne rechtsgeschäftliches Handeln von Gläubiger und Schuldner (Verzicht, Schenkung, Vergleich, usw) ein. ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 92/15/0065 1 Stammrechtssatz Nach § 14 Abs 2 BewG bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Bei Forderungen ist daher die Bewertung mit dem Nennwert die Regel, von der nur in Ausnahmsfällen - nämlich wenn besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begr... mehr lesen...